Lutze hat geschrieben:berlin69er hat geschrieben:Entschädigung für was denn? Es wurde doch geliefert, solange es offenbar ging.
Nun ja es wurde ja schon erwähnt das man selbst ja auch nicht einfach so ohne Schadenersatz kündigen kann. Gründe gäbe es da ja auch vielfältige.
Welche Gründe denn? Bei Umzug verändert man selbst die Vertragsrahmenbedingungen - immerhin lautet der Vertrag beim Festnetz nicht "Internet/Festnetz an einer durch den Kunden frei wählbaren Adresse" sondern "Internet/Festnetz an Adresse X". Wenn der Kunde von Adresse X zu Adresse Y umzieht, ändert dies eben nichts am "alten" Vertragsverhältnis - der Internet/Festnetzanschluss ist weiterhin an Adresse X geschuldet, auch wenn der Kunde den Anschluss dort nicht mehr nutzen kann/will, sondern stattdessen einen Vertrag an Adresse Y benötigt...
Wenn VF das wusste, wissen musste dann fände ich schon eine Entschädigung angemessen wenn da von jetzt auf gleich abgeschalten wird.
Und nochmal: Für eine Entschädigung/Schadenersatz muss auch ein realer Schaden entstanden sein!
Der Schaden, der dem TE maximal entsteht, dürfte also 1 DVB-T2-Receiver plus Freenet-TV plus Antenne sein (alternativ 1x DVB-S2-Receiver plus HD+ plus Schüssel) sein - jeweils anteilig auf die Nutzungsdauer bis zum regulären Vertragsende berechnet.
Heißt also:
* 8 Monate für Freenet-TV/HD+ für 5,75 Euro mtl. => 46 Euro
* anteilige Kosten DVB-T2/DVB-S2-Receiver (7 Jahre Nutzungszeit nach AfA-Tabelle Punkt 6.14.4) => 100 Euro / 84 Monate * 8 Monate => rund 10 Euro
* anteilige Kosten DVB-T2-Antenne / Sat-Schüssel (10 Jahre Nutzungszeit nach AfA-Tabelle Punkt 6.13.5) => 150 Euro / 120 Monate * 8 Monate => rund 10 Euro
Dem TE ist also im Zeitraum bis November maximal ein Schaden von rund 70 Euro entstanden.
Demgegenüber steht eine "Grundgebührengutschrift" von 8 * 17,99 Euro mtl. => ~150 Euro "gesparte" Grundgebühren.
Ergo ist dem TE durch die vorzeitige Kündigung bisher gar kein finanzieller Schaden entstanden (da er ja "anteilig" zur Wiederherstellung der Versorgung rund 70 Euro ausgeben müsste, während er beim Kabelnetz 150 Euro gespart hat).
Dementsprechend ist ein Schadenersatzanspruch vor Gericht wohl eher aussichtslos [womit auch eine "Entschädigung" im rechtlichen Sinne hinfällig ist]...
Was jedoch mehr als suboptimal gelaufen ist, ist die Informationspolitik - hier dürfte es sich VF mit dem Kunden verscherzt haben...
dj2063 hat geschrieben:Das mit den DVB-T2 Receivern haben nur die bekommen, bei denen ausgebaut wird, zur Überbrückung. Soweit ich das jetzt rekonstruieren kann, scheinen alle anderen zum 31.12.16 gekündigt worden zu sein. Bei der Hotline waren die Kollegen ja sogar überrascht, dass ich Kunde war.
Dann wird irgendwas mit der Objektdatenbank nicht gestimmt haben - könnte es sein, dass ihr erst nachträglich manuell eingepflegt wurdet und daher schon damals bei der Buchung es zu Problemen kam?
Wenn ja könnte es durchaus sein, dass eure Adresse nicht "richtig" in der Objektdatenbank als zum OPAL-System zugehörig eingepflegt war - was dann die Verwunderung als auch die fehlende Kündigung zumindest nachvollziehbar machen würde [auch wenn das dann natürlich mal wieder ein richtiger Schlag ins Gesicht ist - aber leider hat VF/KD bei den Objektdaten eher ein Chaos als eine "vernünftige" Datenbank erhalten...
Was mich halt
ist, dass es in hinsichtlich Fristen etc. gegen Kunden immer gnadenlos durchgezogen wird, aber für sich selber wird in Anspruch genommen, einfach mit hanebüchenen Gründen und unpassenden Textbausteinen zu kündigen.
Na ja - so einfach ist die Sache auch nicht. VF ist die Fortführung des Vertrages (auf die du ja mit Störungsbeseitigung abzielst) nicht zuzumuten - daher haben sie ein Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund. Da auch eine Fristsetzung (deinerseits) nichts bringen würde, kann die Kündigung auch ab dem Zeitpunkt des Eintretens des Umstands erklärt werden - und das hat VF gemacht.
Was wichtig ist: Das Recht auf Schadenersatz bleibt auch bei Ausspruch einer wirksamen Kündigung aus wichtigem Grund erhalten, d.h. du kannst sehr wohl den dir entstandenen (realen!) Schaden gegenüber VF geltend machen - und das unabhängig davon, ob VF selbst Schuld an der Misere ist oder ob Dritte dafür Schuld sind. Nur muss halt auch ein realer Schaden nachweislich entstanden sein - und daran dürfte es bei den meisten Privatpersonen hapern...