KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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GC1903
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KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Beitrag von GC1903 »

Hallo Freunde,

da ich leider direkt bei KabelDeutschland keine (meinerseits) "richtigen" Antworten bekommen habe, bin ich beim stöbern über Google auf diese Seite zugestoßen. Habe aber leider hier auch keine konkrete Antwort auf meine Fragen gefunden.

Also ich habe am Montag über die Internetseite VF/KD ein 400.000'er Kabel Internet bestellt. Soweit habe ich innerhalb 2 Tagen das Starterpaket (inkl. Fritz Box) erhalten.

Da ich aber bemerkt habe, dass ich daheim kein Kabelanschluss habe (nur die alten Telefonanschlüsse) habe ich gleich mal im Keller nachgeschaut. Siehe da; KabelDeutschland war ja schonmal da! Die haben ein Gerät im Keller, aber ein Kabel (vermute Ausgangskabel) wurde vom Box herausgesteckt.

Da ich aber wie gesagt im Wohnung kein Kabelanschluss habe, habe ich auch direkt bei Vodafone angerufen und mein Problem beschildert. Die haben gemeint dass ein Techniker sich bei mir meldet und dass es dann von denen gemacht wird.

Jetzt kommen wir zu meinen Fragen! :)

1. Wird ein Kabel vom Keller bis zu meiner Wohnung von den Techniker gezogen und zusätzlich ein Loch für die Multimedia Dose gemacht?
2. Muss die Hausbesitzerin irgendetwas bestätigen oder bzw.
muss ich Ihr vorher Bescheid sagen?
3. Laut Vodafone sollte ich nichts zahlen, habe aber ein paar Beiträge gesehen dass doch Rechnungen im Wert von 99,- € auf einmal auftauchten. Erfahrungen?
4. Wie lang dauert es denn laut eure Erfahrungen bis sich ein Techniker bei mir meldet und dann auch erscheint?

Ich bedanke mir vorab schonmal Herzlich von allen die versuchen meine Fragen zu beantworten. :)

Mit freundlichen Grüßen
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Menne
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Re: KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Beitrag von Menne »

1. die Dose wird Aufputz montiert, wenn eine Unterputz vorhanden war ist, dann wird diese getauscht!
2. dein Vermieter muss es schon zulassen das in seinem Haus Löcher , Durchbruche , Kabel usw verlegt werden, evtl ist ja ein Leerrohr vorhanden!
3. die installation ist soweit kostenfrei, der Techniker wird aber kaum vom Keller in den 8. Stock ein Kabel ziehen! Das muss schon im Rahmen bleiben
4. 1 bis 3 Tage normal!

5. Im Keller muss eine Steckdose für allgemein Strom sein , für den Verstärker!
6. Im Keller muss eine Potischiene montiert sein , wo der Verstärker und der Hüp geerdet werden.

Ohne Potischiene wird nix installiert von VF der Techniker zieht wieder ab, den Potentialausgleich muss der Vermieter auf seine kosten installieren lassen, genausso die Steckdose wenn sie nicht vorhanden ist!

Frag deinen Vermieter wie es ausschaut mit Potischiene, Steckdose, Bohren und Kabelverlegen!
Der Glubb is a Depp!
Borstel86
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Re: KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Beitrag von Borstel86 »

Menne hat geschrieben:1. die Dose wird Aufputz montiert, wenn eine Unterputz vorhanden war ist, dann wird diese getauscht!
2. dein Vermieter muss es schon zulassen das in seinem Haus Löcher , Durchbruche , Kabel usw verlegt werden, evtl ist ja ein Leerrohr vorhanden!
3. die installation ist soweit kostenfrei, der Techniker wird aber kaum vom Keller in den 8. Stock ein Kabel ziehen! Das muss schon im Rahmen bleiben
4. 1 bis 3 Tage normal!

5. Im Keller muss eine Steckdose für allgemein Strom sein , für den Verstärker!
6. Im Keller muss eine Potischiene montiert sein , wo der Verstärker und der Hüp geerdet werden.

Ohne Potischiene wird nix installiert von VF der Techniker zieht wieder ab, den Potentialausgleich muss der Vermieter auf seine kosten installieren lassen, genausso die Steckdose wenn sie nicht vorhanden ist!

Frag deinen Vermieter wie es ausschaut mit Potischiene, Steckdose, Bohren und Kabelverlegen!
Der Vermieter muss keine Kosten für den Potantialausgleich udn auch nicht für die Steckdose tragen, die Steckdose ist bei der VDF KDG inklusive und der Potentialausgleich wird mit einer eigenen Abrechnungsposition abgrechnet, ist somit also falsch deine Aussage.

Was das verlegen von Kabeln in einem Mehrfamilienhaus angeht, ist dies immer besonders schwer. Grund sind einfach die brandschutztechnischen Vorschriften, die ein verlegen durch Fluchtbereiche wie den Haus- bzw. Treppenflur sehr erschweren.

MfG
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Menne
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Re: KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Beitrag von Menne »

wenn der Erdungswiderstand nicht passt, wird VF/KD kaum 25 oder 50m Garten aufbuddeln und einen Banderder verlegen!
Der Glubb is a Depp!
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Re: KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Beitrag von NoNewbie »

Der Vermieter muss Immer für einen funktionsfähigen Potentialausgleich sorgen.
Die VFKD gibt dem Eigentümer eventuell eine Zuschuss, um diesen zu errichten.
Aber der Eigentümer Muss nach Kenntniss des fehlenden Potentialausgleiches zwingend einen Errichten oder auf Bestandsschutz verweisen.
Sonst macht er sich nämlich im Falle eines Schadens haftbar.

Und dies ist völlig egal, ob die VFKD nun eine Anlage errichtet oder nicht.
reneromann
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Re: KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Beitrag von reneromann »

NoNewbie hat geschrieben:Der Vermieter muss Immer für einen funktionsfähigen Potentialausgleich sorgen.
Nein! Der Vermieter muss NICHT dafür sorgen, wenn die E-Anlage "alt genug" ist und daher unter Bestandsschutz steht.
Dann kann man den Vermieter NICHT zwingen, einen Poti-Ausgleich zu schaffen - weil eben halt die E-Anlage auch ohne Poti-Ausgleich dann auch den (zum Errichtungszeitpunkt gültigen) Regeln der Technik entsprach!
Die VFKD gibt dem Eigentümer eventuell eine Zuschuss, um diesen zu errichten.
Das ist etwas anderes... Denn ohne Poti-Ausgleich kann der Techniker von VFKD heutzutage keinen Kabelanschluss nach den derzeit gültigen Regeln der Technik errichten/"upgraden".
Aber der Eigentümer Muss nach Kenntniss des fehlenden Potentialausgleiches zwingend einen Errichten oder auf Bestandsschutz verweisen.
Sonst macht er sich nämlich im Falle eines Schadens haftbar.
Nein und nein. Es gilt weiterhin Bestandsschutz! Wenn die Anlage alt genug ist, besteht für den Eigentümer - sofern keine Änderungen an der Anlage erfolgen - keine Pflicht zur Nachrüstung eines Poti-Ausgleichs [genau wie keine Pflicht zur Nachrüstung von FI-Schutzschaltern -oder- der Umrüstung auf das TN-S-System, also keine klassische Nullung, besteht]. Und er mach sich auch im Falle eines Schadens nicht haftbar - zumindest solange nicht, wie er nachweisen kann, dass die Anlage noch immer den bei Errichtung gültigen Regeln der Technik entspricht und die (damals geforderten) Sicherheitseinrichtungen der Anlage wirksam waren.

Beispielsweise muss der Anlageneigentümer NICHT für einen Schaden haften, der durch einen fehlenden FI verursacht wird, wenn der FI zum Errichtungszeitpunkt der Anlage nicht gefordert war [also bspw. die Anlage aus den 90ern ist und jemand an einer Steckdose eine "gewischt" bekommt, die zum damaligen Zeitpunkt nicht durch einen FI geschützt werden musste]. Der Eigentümer haftet nur, wenn die Regeln der Technik beim Errichtungszeitpunkt nicht eingehalten wurden (bspw. bei der Anlage aus den 90ern der FI für das Bad fehlt) -oder- wenn Sicherheitseinrichtungen nicht wirksam waren (außer die Einrichtungen wurden regelmäßig auf ihre Funktion geprüft -und- die Sicherheitseinrichtung ist innerhalb des Prüfintervalls ausgefallen).
Und dies ist völlig egal, ob die VFKD nun eine Anlage errichtet oder nicht.
Falsch - bei Änderungen an der Anlage besteht die Pflicht, die geänderten Teile nach den derzeit gültigen Regeln der Technik auszuführen, d.h. es muss, wenn VFKD die Anlage neu errichtet/aufrüstet, ein Poti-Ausgleich erstellt werden.
Wenn VFKD hingegen nichts macht, bleibt für die Altanlage der Bestandsschutz bestehen - ergo muss auch kein Poti-Ausgleich erstellt werden.
NoNewbie
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Re: KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Beitrag von NoNewbie »

@reneromann

Du musst dich schon richtig kundig machen.
Die VFKD baut dem Eigentümer keinen Potentialausgleich, sondern gibt maximal einen Zuschuss.

Ich habe ausreichend auf Bestandsschutz hingewiesen.
Wenn es keinen Potentialausgleich gibt, ist die Anlage so alt, dass auch keine 3-adrige Steckdose installiert werden kann.

Und ersthaft, der Potentialausgleich ist schon mehr als 35 Jahre Pflicht, und welche E-Anlage ist in der Zeit nicht geändert worden?
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Re: KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Beitrag von Borstel86 »

Es gibt genug Häuser ohne PA, dass sehe ich draußen mindestens 1 Mal am Tag. Was die Thematik Potentialausgleich angeht kann ich nur die VDF KDG zitieren.
Bei Objekten in denen noch kein Potenzialausgleich existiert muss dieser erstellt werden.

Wir sehen bei einer Installation die Herstellung des Potenzialausgleichs und damit zusammenhängende Arbeiten an der Elektroanlage beim KDLer als mit beauftragt. Dem Kunden soll immer angeboten werden, dass alle notwendigen Arbeiten durch den KDLer ausgeführt werden. Hierzu ist es notwendig, dass die Arbeiten durch eine zertifizierte Elektro-Fachkraft erfolgen. Alternativ kann aucheine externe Elektrofirma mit den notwendigen Arbeiten beauftragt werden.
Damit sollte es doch mehr als eindeutig sein, für die VDF KDG zählt darunter schon dass rausziehen eines 16q aus dem HAK des Energieversorgers, damit ist eine Potatentialausgleichschiene für den Techniker vorhanden, die er sehr gerne benutzen kann.

MfG
reneromann
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Re: KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Beitrag von reneromann »

NoNewbie hat geschrieben:@reneromann

Du musst dich schon richtig kundig machen.
Die VFKD baut dem Eigentümer keinen Potentialausgleich, sondern gibt maximal einen Zuschuss.
Was ja auch nicht weiter verwunderlich ist - und was ich nie bestritten habe.
Denn die Techniker von VFKDG dürften meistens nicht die fachliche Qualifikation zur Errichtung eines ordnungsgemäßen PA besitzen [mit Ausnahme der Techniker, die auch eine Ausbildung zur Elektrofachkraft hinter sich haben].
Ich habe ausreichend auf Bestandsschutz hingewiesen.
Wenn es keinen Potentialausgleich gibt, ist die Anlage so alt, dass auch keine 3-adrige Steckdose installiert werden kann.
Und nochmal falsch... Bitte verbreite nicht solchen Stuss.
Wenn dir die Ausdrücke "Klassische Nullung" sowie "TN-C-System" nichts sagen, dann solltest du lieber gleich mit der Diskussion aufhören.
Noch bis in die 70er hinein war die klassische Nullung erlaubt, d.h. es wurde ein 2-adriges Kabel zu den Steckdosen gezogen und dort wurde dann der Schutzkontaktleiter direkt mit dem Nullleiterkontakt verbunden - wohlgemerkt bei einer "normalen" 3-poligen Schuko-Steckdose! [3-adrige Steckdosen gibt es nicht - Steckdosen haben keine Adern!]. Und das gilt ebenfalls für das (damals) verwendete TN-C-System!
Und ersthaft, der Potentialausgleich ist schon mehr als 35 Jahre Pflicht, und welche E-Anlage ist in der Zeit nicht geändert worden?
Was zählt für dich denn als Änderung der E-Anlage? Nur so: Das Tauschen der Dosen- und Schaltereinsätze ist KEINE Änderung der E-Anlage! Erst wenn neue Dosen/Schalter gesetzt werden sollen -oder- Dosen/Schalter versetzt werden, gilt dies als Änderung an der E-Anlage. Und selbst dann muss nur der veränderte Anlagenteil der neuen Norm entsprechen, der Rest der Anlage kann im Ursprungszustand verbleiben (was hingegen bei fehlendem PA -wie im Fall einer Nachrüstung von VFKD- dazu führt, dass ein PA für die Gesamtanlage nachgerüstet werden muss).

Wichtig ist jedoch, dass deine Aussagen "Der Eigentümer muss ..." so nicht stimmen - der Eigentümer der Anlage darf sich auf Bestandsschutz berufen -und- er darf davon ausgehen, dass wenn Arbeiten an der E-Anlage durch Fachkräfte durchgeführt werden [die dafür auch unterschreiben], diese auch ordnungsgemäß ausgeführt werden. Sollte also eine Fachkraft Änderungen an der Anlage in dem Zeitraum vorgenommen haben und keinen PA hergestellt haben, so haftet wiederum nicht der Eigentümer der Anlage sondern die Fachkraft, die (grob fahrlässig) gegen die Regeln verstoßen hat.

Heißt aber letzten Endes:
Wenn kein PA im Haus vorhanden, dann muss ein (wirksamer) PA durch eine Elektrofachkraft errichtet werden - vorher darf der Kabeltechniker keine Umbauten an der BK-Anlage vornehmen.
Ob nun die Kosten für die Errichtung des PA durch VFKDG (teilweise) getragen werden -oder- ob der Eigentümer hier selbst in der Pflicht ist, ist für den Fakt, dass ein wirksamer PA VOR Umbauten an der BK-Anlage errichtet weden muss, völlig nebensächlich. Einzig muss der Eigentümer generell solchen Umbauten zustimmen - und sollte er sich aufgrund der Kosten sträuben, so hast du als Mieter ganz schlechte Karten (und da hilft auch kein "Ich will, du musst..." - denn der Eigentümer muss gar nichts).
reneromann
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Re: KD Techniker (Fragen, Fragen, Fragen)

Beitrag von reneromann »

Borstel86 hat geschrieben:Es gibt genug Häuser ohne PA, dass sehe ich draußen mindestens 1 Mal am Tag. Was die Thematik Potentialausgleich angeht kann ich nur die VDF KDG zitieren.
Bei Objekten in denen noch kein Potenzialausgleich existiert muss dieser erstellt werden.

Wir sehen bei einer Installation die Herstellung des Potenzialausgleichs und damit zusammenhängende Arbeiten an der Elektroanlage beim KDLer als mit beauftragt. Dem Kunden soll immer angeboten werden, dass alle notwendigen Arbeiten durch den KDLer ausgeführt werden. Hierzu ist es notwendig, dass die Arbeiten durch eine zertifizierte Elektro-Fachkraft erfolgen. Alternativ kann aucheine externe Elektrofirma mit den notwendigen Arbeiten beauftragt werden.
Damit sollte es doch mehr als eindeutig sein, für die VDF KDG zählt darunter schon dass rausziehen eines 16q aus dem HAK des Energieversorgers, damit ist eine Potatentialausgleichschiene für den Techniker vorhanden, die er sehr gerne benutzen kann.

MfG
Das Herausziehen einer 16q Ader aus dem HAK ist aber kein wirksamer PA! Zum wirksamen PA gehört auch mindestens mal ein entsprechend niederohmiger Erder vor Ort -und- das Einbeziehen aller anderen elektrisch leitfähigen Anlagen (u.a. Gas/Wasser/Heizung) in den PA...