Borstel86 hat geschrieben:reneromann hat geschrieben:
Das Herausziehen einer 16q Ader aus dem HAK ist aber kein wirksamer PA! Zum wirksamen PA gehört auch mindestens mal ein entsprechend niederohmiger Erder vor Ort -und- das Einbeziehen aller anderen elektrisch leitfähigen Anlagen (u.a. Gas/Wasser/Heizung) in den PA...
Also wir lassen schon seit Jahren von einer qualifizierten Elektrofirma die Hauptpotentialausgleichschiene aus dem HAK ziehen und diese Firma weißt den Kunden darauf hin dass auch die anderen Medien (Gas, Wasser..) miteinbezogen werden müssen, dies aber nicht seine Aufgabe ist. Die Häuser in den wir so was setzen haben zu 99% keinen Erdungsleiter und damit lässt sich so was auch nicht an die PA-Schiene anschließen.
Wie du schon schriebst: Das ist KEIN ordnungsgemäß errichteter PA - der Hinweis auf die fehlende Einbeziehung erfolgt wahrscheinlich auch schriftlich, so dass die E-Firma im Zweifel aus der Haftung raus ist...
By the way: Einen "Erdungsleiter" wirst du vom Energieversorger/Netzbetreiber in der Regel eh nicht bekommen - die haben i.d.R. "nur" ein TN-C-Netz (also einen PEN-Leiter). Für die Erdung vor Ort am Aufsplittungspunkt PEN zu PE+N muss man schon selbst z.B. mittels Band-, Stab- oder Fundamentalerder sorgen (wohlgemerkt ist das dann auch der Punkt, der an an den PA angeschlossen wird).
Die Vorschriften für PA ändern sich gefühlt alle 3 Monate und macht dies alles zum komplexen Thema.
Das sich die Vorschriften zum PA "gefühlt alle 3 Monate" ändern, wäre mir neu. Fakt ist, dass für einen PA die Einbeziehung aller elektrisch leitfähigen Anlagen (u.a. Gas/Wasser/Heizung) in eben jenen PA gefordert wird -und- das der PA ausreichend niederohmig geerdet ist.
Was aber feststeht ist, dass der VDF KDG diese Art der Erdung völlig reicht und somit man einen Anschluss realisieren kann. Es ist nicht die Aufgabe der VDF KDG die Erdung des ganzen Hauses zu modernisieren, sondern lediglich sicherzustellen dass die BK-Anlage geerdet ist.
Nicht ganz - die Aufgabe von VFKDG ist "nur", dass die BK-Anlage in den PA einbezogen wird. Wie der PA hergestellt wurde, ist nicht das "Problem" von VFKDG, sondern alleine von demjenigen, der den PA errichtet hat [und ggfs. von demjenigen, der Pfusch beauftragt hat - denn das ein Herausziehen einer 16q-Ader aus dem HAK keinesfalls einen PA darstellt, dürfte mittlerweile eigentlich jedem Leser hier klar sein.
Und noch was: Für den PA der BK-Anlage reichen im Minimalfall auch 4q Kupfer aus. "Besser" wären mindestens 6q Kupfer - aber 4 sind das Minimum.
Kleiner Nachtrag:
In sogenannten Altbauten oder bestehenden Anlagen,in denen kein Erder oder Fundamenterder vorhanden ist, für die der VNB ein TN-System zur Verfügungstellt, ist aus Gründen der Sicherstellung des Schutzes gegen gefährliche Körperströme nach DIN VDE 0100 Teil 410 ein Anlagenerder nicht zwingend vorgeschrieben.
Auch nach den Errichtungsbestimmungen DIN VDE 0100 wird ein Anlagenerder in Anlagen mit TN-System nicht gefordert.
Welches TN-System? TN-C oder TN-C-S oder TN-S?
Bei einem zur Verfügung gestellten TN-S von außen mag dies stimmen [da hier ja die separat ausgeführte PE-Ader beim VNB entsprechend niederohmig geerdet sein muss], aber bei TN-C von außen hat man das "Problem", wie man es bei der [schon seit Jahren nicht mehr zulässigen] klassischen Nullung auch hat - sobald der PEN getrennt wird, liegt der Schutzkontakt/Schutzerde nicht mehr auf dem Erdpotential, sondern "irgendwo" und es können gefährliche Berührungsspannungen entstehen.
Außerdem: Nur weil ein Anlagenerder bei bestehenden Anlagen/Altbauten nicht erforderlich ist (Bestandsschutz), heißt dies nicht, dass er bei Anpassung der Anlage dann nicht doch auf einmal erforderlich wird
Hier sind wir nämlich wieder genau bei dem Punkt: Bestandsschutz bei der Altanlage versus Pflicht für PA+Erdung bei Erneuerung...