TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
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TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Welche gesetzlichen Parameter muss man einhalten, wenn man bei Umzug aus seinem Internet- bzw. Fernseh-Vertrag aussteigen will? Das Amtsgericht Pinneberg hat dazu jetzt ein Urteil gefällt.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/TV-Kabel ... 356.0.html 23.05.2017
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/TV-Kabel ... 356.0.html 23.05.2017
Zuletzt geändert von Knidel am 25.05.2017, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte keine vollständigen Nachrichten kopieren und immer eine ordentliche Quellenangabe liefern.
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Greetz Larsi
Lieber fernsehgeil als radioaktiv
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Zweitkarte (G09): Basis-TV HD
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4x HD60, DVB-SX
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Kleiner Wehrmutstropfen:
Die Entscheidung enies Amtsgerichts hat keinerlei Richtungswirkung für andere Gerichte...
Zumal die Argumentation des Gerichts ziemlich einfach gekippt werden kann:
Das Einreichen des Arbeitsvertrags und/oder der Kündigung eines solchen ist KEIN Nachweis des Umzugs - viele Leute bleiben auch beim Arbeitgeberwechsel in ihrer alten Wohnung.
Dafür dürfte wenn überhaupt eine Meldebescheinigung und/oder ein (neuer) Mietvertrag/Vermieterbescheinigung ausreichen - ergo dürfte die Frage nach eben jenen Nachweisen völlig berechtigt sein.
Und ob man die Geräte zurückschickt oder nicht, ist völlig belanglos für einen bestehenden Vertrag - denn das initiiert ja nicht der Anbieter (der ja prinzipiell leisten könnte, wenn der Kunde das Zubehör bis zum Ende der V.-Laufzeit behalten hätte) sondern alleine der Kunde.
Ergo sind hier mehrere Stellen, an denen ein Berufungs- oder Revisionsverfahren ansetzen kann...
Andernfalls merke ich mir: Wenn ich das Kabelmodem zurückschicke und eine Kündigung meines Arbeitgebers dazupacke, komme ich laut AG Pinneberg also auch ohne Umzug direkt aus einem Telekommunikationsvertrag...
Die Entscheidung enies Amtsgerichts hat keinerlei Richtungswirkung für andere Gerichte...
Zumal die Argumentation des Gerichts ziemlich einfach gekippt werden kann:
Das Einreichen des Arbeitsvertrags und/oder der Kündigung eines solchen ist KEIN Nachweis des Umzugs - viele Leute bleiben auch beim Arbeitgeberwechsel in ihrer alten Wohnung.
Dafür dürfte wenn überhaupt eine Meldebescheinigung und/oder ein (neuer) Mietvertrag/Vermieterbescheinigung ausreichen - ergo dürfte die Frage nach eben jenen Nachweisen völlig berechtigt sein.
Und ob man die Geräte zurückschickt oder nicht, ist völlig belanglos für einen bestehenden Vertrag - denn das initiiert ja nicht der Anbieter (der ja prinzipiell leisten könnte, wenn der Kunde das Zubehör bis zum Ende der V.-Laufzeit behalten hätte) sondern alleine der Kunde.
Ergo sind hier mehrere Stellen, an denen ein Berufungs- oder Revisionsverfahren ansetzen kann...
Andernfalls merke ich mir: Wenn ich das Kabelmodem zurückschicke und eine Kündigung meines Arbeitgebers dazupacke, komme ich laut AG Pinneberg also auch ohne Umzug direkt aus einem Telekommunikationsvertrag...
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- Kabelexperte
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Die angegebene Quelle scheint sich aber mit dem Urteil überhaupt nicht befasst zu haben.
Schlampig recherchiert, keine Aktenzeichen des Urteils angegeben und willkürlich etwas zusammengefaselt.
In Wahrheit liegt das Problem aber ganz wo anders: Der Provider hat die Kündigung nämlich erst zu dem Datum akzeptiert, zu dem die Kundin den Umzugsnachweis vorgelegt hat.
Und da hat das Gericht gemeint "...steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dessen Wirksamkeit hängt nicht davon ab, dass zum Umzugszeitpunkt eine Ummeldebescheinigung am alten Wohnsitz vorliegt.
Vielmehr kann der Nachweis des Umzugs später durch Vorlage einer Anmeldebestätigung am neuen Wohnsitz geschehen."
So steht es hier: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Pin ... s24282.htm
Das Urteil selbst habe ich nicht gefunden, Aktenzeichen 63 C 88/16
Ich denke, jetzt sieht die Sache anders aus und ich halte das Urteil auch für korrekt. Vodafone verfährt ja genau so wie gefordert, und ich kann nicht verstehen, wie Unitymedia auf diese absurde Idee kommen kann.
Schlampig recherchiert, keine Aktenzeichen des Urteils angegeben und willkürlich etwas zusammengefaselt.
In Wahrheit liegt das Problem aber ganz wo anders: Der Provider hat die Kündigung nämlich erst zu dem Datum akzeptiert, zu dem die Kundin den Umzugsnachweis vorgelegt hat.
Und da hat das Gericht gemeint "...steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dessen Wirksamkeit hängt nicht davon ab, dass zum Umzugszeitpunkt eine Ummeldebescheinigung am alten Wohnsitz vorliegt.
Vielmehr kann der Nachweis des Umzugs später durch Vorlage einer Anmeldebestätigung am neuen Wohnsitz geschehen."
So steht es hier: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Pin ... s24282.htm
Das Urteil selbst habe ich nicht gefunden, Aktenzeichen 63 C 88/16
Ich denke, jetzt sieht die Sache anders aus und ich halte das Urteil auch für korrekt. Vodafone verfährt ja genau so wie gefordert, und ich kann nicht verstehen, wie Unitymedia auf diese absurde Idee kommen kann.
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Danke - so kam es mir auch vorkabel_fan hat geschrieben:Die angegebene Quelle scheint sich aber mit dem Urteil überhaupt nicht befasst zu haben.
Schlampig recherchiert, keine Aktenzeichen des Urteils angegeben und willkürlich etwas zusammengefaselt.
Denn was die Aufhebung eines Arbeitsvertrag mit einer (Sonder-)Kündigung eines TKG-Vertrags wegen Nichtversorgbarkeit bei Umzug zu tun haben soll, ist mir immer noch nicht klar [wird aber wohl auch dem Autor des Artikels nicht klar sein, wenn er darüber intensiver nachgedacht hätte].
So dürfte eher ein Schuh draus werden - denn letzten Endes orientiert sich dieser Urteilsspruch an dem Urteil gegen VF - wo ja auch die Frist ab Kündigungseingang mit Nachreichen der Umzugsbestätigung ausreicht.In Wahrheit liegt das Problem aber ganz wo anders: Der Provider hat die Kündigung nämlich erst zu dem Datum akzeptiert, zu dem die Kundin den Umzugsnachweis vorgelegt hat.
Und da hat das Gericht gemeint "...steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dessen Wirksamkeit hängt nicht davon ab, dass zum Umzugszeitpunkt eine Ummeldebescheinigung am alten Wohnsitz vorliegt.
Vielmehr kann der Nachweis des Umzugs später durch Vorlage einer Anmeldebestätigung am neuen Wohnsitz geschehen."
So steht es hier: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Pin ... s24282.htm
Das Urteil selbst habe ich nicht gefunden, Aktenzeichen 63 C 88/16
Ich denke, jetzt sieht die Sache anders aus und ich halte das Urteil auch für korrekt. Vodafone verfährt ja genau so wie gefordert, und ich kann nicht verstehen, wie Unitymedia auf diese absurde Idee kommen kann.
Und das dafür eine Bestätigung des Umzugs notwendig ist, sollte auch klar sein (egal ob Meldebescheinigung oder Vermieterbescheinigung - in einigen Orten soll's ja deutliche Verzögerungen beim Meldeamt aufgrund des Andrangs geben)...
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Beim Ummelden gibt es sofort die Bescheinigung, da dauert gar nichts.
Nur die neuen Ausweise dauern halt.
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- Kabelexperte
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Es geht darum, dass die Kündigung bereits zu einem Zeitpunkt erfolgen kann, wo man noch nicht umgezogen ist. Die Ummeldebestätigung gibt es aber erst nach dem Umzug. Nun gibt es ja schon einen Streit darüber, wann die dreimonatige Kündigungsfrist gem § 48 Abs. 8 TKG beginnt (Eingang der Kündigung oder Umzugsdatum) allerdings hat hier Unitymedia eine neue und, wie ich meine absurde, Variante ins Spiel gebracht: Kündigung wird wirksam mit Eingang eines Umzugsnachweises. Das kann einfach nicht gutgehen und mich wundert, wer sich bei Unitymedia da auf eine Klage eingelassen hat. Diesen Rechtsberater würde ich nicht mehr vertrauen.
Zudem gibt es tatsächlich Meldebehörden, wo man nicht einfach so hinmarschiert und sich ummeldet, sondern wo man sich zuerst einen Termin besorgen muß. Und aufgrund eines Umzugs braucht man auch keinen neuen Ausweis, zumal z.B. im Pass auch keine Anschrift steht.
Zudem gibt es tatsächlich Meldebehörden, wo man nicht einfach so hinmarschiert und sich ummeldet, sondern wo man sich zuerst einen Termin besorgen muß. Und aufgrund eines Umzugs braucht man auch keinen neuen Ausweis, zumal z.B. im Pass auch keine Anschrift steht.
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- Kabelfreak
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Die Adresse im Ausweis steht auf der Rückseite.
Das ich bei einer Meldebehörde/Bürgerbüro erst mal einen Termin machen muss, dass ich hinkomme, habe ich noch nie erlebt (4xUmgezogen verschiedene Orte)
Das ich bei einer Meldebehörde/Bürgerbüro erst mal einen Termin machen muss, dass ich hinkomme, habe ich noch nie erlebt (4xUmgezogen verschiedene Orte)
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Dann hast du noch nicht in Berlin gewohnt...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Kabelfreak
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Dann erkläre mal, was in Berlin so los ist, und was du innerhalb von 2 Wochen nicht schaffst.
https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Ich bin letztes Jahr umgezogen, da wurden keine Termine mehr vergeben und Wartezeiten waren 6h...
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