TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Hier wird über alle möglichen Medienthemen diskutiert, hauptsächlich Fernsehthemen, die nicht allein (oder gar nicht) Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln
Benutzeravatar
Lars.Berlin
Kabelexperte
Beiträge: 837
Registriert: 25.12.2015, 13:57
Wohnort: Berlin-Pankow

TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Beitrag von Lars.Berlin »

Welche gesetzlichen Parameter muss man einhalten, wenn man bei Umzug aus seinem Internet- bzw. Fernseh-Vertrag aussteigen will? Das Amtsgericht Pinneberg hat dazu jetzt ein Urteil gefällt.

Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/TV-Kabel ... 356.0.html 23.05.2017
Zuletzt geändert von Knidel am 25.05.2017, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte keine vollständigen Nachrichten kopieren und immer eine ordentliche Quellenangabe liefern.
Greetz Larsi

Lieber fernsehgeil als radioaktiv

o2-DSL 50 MBit/s, FRITZ!Box 7590
85 cm Astro/Kathrein-Spiegel, 13°E & 19,2°E
Hauptkarte (G09): Kabel-Digital-Home HD & Basis-TV HD
Zweitkarte (G09): Basis-TV HD
Drittkarte (G09): Basis-TV HD
6x HD51, DVB-SX/DVB-C
4x HD60, DVB-SX
reneromann
Insider
Beiträge: 5082
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Beitrag von reneromann »

Kleiner Wehrmutstropfen:
Die Entscheidung enies Amtsgerichts hat keinerlei Richtungswirkung für andere Gerichte...

Zumal die Argumentation des Gerichts ziemlich einfach gekippt werden kann:
Das Einreichen des Arbeitsvertrags und/oder der Kündigung eines solchen ist KEIN Nachweis des Umzugs - viele Leute bleiben auch beim Arbeitgeberwechsel in ihrer alten Wohnung.
Dafür dürfte wenn überhaupt eine Meldebescheinigung und/oder ein (neuer) Mietvertrag/Vermieterbescheinigung ausreichen - ergo dürfte die Frage nach eben jenen Nachweisen völlig berechtigt sein.
Und ob man die Geräte zurückschickt oder nicht, ist völlig belanglos für einen bestehenden Vertrag - denn das initiiert ja nicht der Anbieter (der ja prinzipiell leisten könnte, wenn der Kunde das Zubehör bis zum Ende der V.-Laufzeit behalten hätte) sondern alleine der Kunde.

Ergo sind hier mehrere Stellen, an denen ein Berufungs- oder Revisionsverfahren ansetzen kann...

Andernfalls merke ich mir: Wenn ich das Kabelmodem zurückschicke und eine Kündigung meines Arbeitgebers dazupacke, komme ich laut AG Pinneberg also auch ohne Umzug direkt aus einem Telekommunikationsvertrag...
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Beitrag von kabel_fan »

Die angegebene Quelle scheint sich aber mit dem Urteil überhaupt nicht befasst zu haben.
Schlampig recherchiert, keine Aktenzeichen des Urteils angegeben und willkürlich etwas zusammengefaselt.
In Wahrheit liegt das Problem aber ganz wo anders: Der Provider hat die Kündigung nämlich erst zu dem Datum akzeptiert, zu dem die Kundin den Umzugsnachweis vorgelegt hat.
Und da hat das Gericht gemeint "...steht dem Kunden ein Sonder­kündigungs­recht zu. Dessen Wirksamkeit hängt nicht davon ab, dass zum Umzugszeitpunkt eine Um­melde­bescheinigung am alten Wohnsitz vorliegt.
Vielmehr kann der Nachweis des Umzugs später durch Vorlage einer Anmeldebestätigung am neuen Wohnsitz geschehen."
So steht es hier: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Pin ... s24282.htm

Das Urteil selbst habe ich nicht gefunden, Aktenzeichen 63 C 88/16

Ich denke, jetzt sieht die Sache anders aus und ich halte das Urteil auch für korrekt. Vodafone verfährt ja genau so wie gefordert, und ich kann nicht verstehen, wie Unitymedia auf diese absurde Idee kommen kann.
reneromann
Insider
Beiträge: 5082
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Beitrag von reneromann »

kabel_fan hat geschrieben:Die angegebene Quelle scheint sich aber mit dem Urteil überhaupt nicht befasst zu haben.
Schlampig recherchiert, keine Aktenzeichen des Urteils angegeben und willkürlich etwas zusammengefaselt.
Danke - so kam es mir auch vor ;-)
Denn was die Aufhebung eines Arbeitsvertrag mit einer (Sonder-)Kündigung eines TKG-Vertrags wegen Nichtversorgbarkeit bei Umzug zu tun haben soll, ist mir immer noch nicht klar [wird aber wohl auch dem Autor des Artikels nicht klar sein, wenn er darüber intensiver nachgedacht hätte].

In Wahrheit liegt das Problem aber ganz wo anders: Der Provider hat die Kündigung nämlich erst zu dem Datum akzeptiert, zu dem die Kundin den Umzugsnachweis vorgelegt hat.
Und da hat das Gericht gemeint "...steht dem Kunden ein Sonder­kündigungs­recht zu. Dessen Wirksamkeit hängt nicht davon ab, dass zum Umzugszeitpunkt eine Um­melde­bescheinigung am alten Wohnsitz vorliegt.
Vielmehr kann der Nachweis des Umzugs später durch Vorlage einer Anmeldebestätigung am neuen Wohnsitz geschehen."
So steht es hier: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Pin ... s24282.htm

Das Urteil selbst habe ich nicht gefunden, Aktenzeichen 63 C 88/16

Ich denke, jetzt sieht die Sache anders aus und ich halte das Urteil auch für korrekt. Vodafone verfährt ja genau so wie gefordert, und ich kann nicht verstehen, wie Unitymedia auf diese absurde Idee kommen kann.
So dürfte eher ein Schuh draus werden - denn letzten Endes orientiert sich dieser Urteilsspruch an dem Urteil gegen VF - wo ja auch die Frist ab Kündigungseingang mit Nachreichen der Umzugsbestätigung ausreicht.
Und das dafür eine Bestätigung des Umzugs notwendig ist, sollte auch klar sein (egal ob Meldebescheinigung oder Vermieterbescheinigung - in einigen Orten soll's ja deutliche Verzögerungen beim Meldeamt aufgrund des Andrangs geben)...
NoNewbie
Kabelfreak
Beiträge: 1951
Registriert: 01.01.2012, 18:26

Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Beitrag von NoNewbie »

Beim Ummelden gibt es sofort die Bescheinigung, da dauert gar nichts.
Nur die neuen Ausweise dauern halt.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Beitrag von kabel_fan »

Es geht darum, dass die Kündigung bereits zu einem Zeitpunkt erfolgen kann, wo man noch nicht umgezogen ist. Die Ummeldebestätigung gibt es aber erst nach dem Umzug. Nun gibt es ja schon einen Streit darüber, wann die dreimonatige Kündigungsfrist gem § 48 Abs. 8 TKG beginnt (Eingang der Kündigung oder Umzugsdatum) allerdings hat hier Unitymedia eine neue und, wie ich meine absurde, Variante ins Spiel gebracht: Kündigung wird wirksam mit Eingang eines Umzugsnachweises. Das kann einfach nicht gutgehen und mich wundert, wer sich bei Unitymedia da auf eine Klage eingelassen hat. Diesen Rechtsberater würde ich nicht mehr vertrauen.
Zudem gibt es tatsächlich Meldebehörden, wo man nicht einfach so hinmarschiert und sich ummeldet, sondern wo man sich zuerst einen Termin besorgen muß. Und aufgrund eines Umzugs braucht man auch keinen neuen Ausweis, zumal z.B. im Pass auch keine Anschrift steht.
NoNewbie
Kabelfreak
Beiträge: 1951
Registriert: 01.01.2012, 18:26

Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Beitrag von NoNewbie »

Die Adresse im Ausweis steht auf der Rückseite.

Das ich bei einer Meldebehörde/Bürgerbüro erst mal einen Termin machen muss, dass ich hinkomme, habe ich noch nie erlebt (4xUmgezogen verschiedene Orte)
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14834
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Beitrag von berlin69er »

Dann hast du noch nicht in Berlin gewohnt... :kaffee:
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
NoNewbie
Kabelfreak
Beiträge: 1951
Registriert: 01.01.2012, 18:26

Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Beitrag von NoNewbie »

Dann erkläre mal, was in Berlin so los ist, und was du innerhalb von 2 Wochen nicht schaffst.

https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14834
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....

Beitrag von berlin69er »

Ich bin letztes Jahr umgezogen, da wurden keine Termine mehr vergeben und Wartezeiten waren 6h...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.