TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Aber mit dem Thema hat das alles nichts mehr zu tun. Egal, ist ja alles gesagt
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Stimmt, das alles ist nun wirklich OT geworden und die letzten Beiträge können dorthin verschoben werden.
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Ich wollte noch sagen, dass es vor wenigen Jahren noch viel einfacher lief: da ist man einfach in ein Bürgeramt gefahren, was weniger frequentiert ist und hat maximal 10 Minuten gewartet. Oder sich eben zeitnah einen Termin geben lassen und ist an der Schlange vorbei marschiert... Das geht jetzt alles nicht mehr.
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Ich kann mich noch daran auch noch sehr gut erinnern, aber: Diese Zeiten sind endgültig vorbei.
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- Kabelexperte
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Mein Sohn ist im BA M/H von Berlin beschäftigt.
Dort hat man erklärt, das wenn es mit der Personalpolitik des Senats so weitergeht, einen Bürgerservice in 5 bis 8 Jahren nicht mehr anbieten kann.
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Greetz Larsi
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Im Gesetz steht nun aber mal innerhalb 2 Wochen melden.
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
Daher ist es dem Netzanbieter egal, was du für ein Problem hast.
Und wenn ihr in Berlin dass nicht hinbekommt, wie andere Sachen eben auch, dann habt ihr eben Pech.
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
Daher ist es dem Netzanbieter egal, was du für ein Problem hast.
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- Insider
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Dieser Anforderung ist man, wenn man sich innerhalb dieser Zeit einen Termin geben lässt, nachgekommen - egal wann der Termin stattfindet.NoNewbie hat geschrieben:Im Gesetz steht nun aber mal innerhalb 2 Wochen melden.
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
Wobei im TKG nirgendwo die Forderung nach der Meldebestätigung steht - es reicht also auch die Vermieterbescheinigung, die man bei Anmietung erhält.Daher ist es dem Netzanbieter egal, was du für ein Problem hast.
Und wenn ihr in Berlin dass nicht hinbekommt, wie andere Sachen eben auch, dann habt ihr eben Pech.
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- Kabelfreak
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Im Gesetz steht eindeutig, dass man sich anzumelden hat.
Da steht nicht, dass man innerhalb von 2 Wochen einen Termin vereinbart, um sich anzumelden.
Und nur weil hier einige Leute sich melden, dass das in Berlin nicht geht, schaffen es doch wohl viele andere Gemeinden.
Da steht nicht, dass man innerhalb von 2 Wochen einen Termin vereinbart, um sich anzumelden.
Und nur weil hier einige Leute sich melden, dass das in Berlin nicht geht, schaffen es doch wohl viele andere Gemeinden.
Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
man hat sich ja angemeldet bei der Meldebehörde. Angemeldet das man sich anmelden will. Den Text kann man sehr weit auslegen und wenn man den Termin geholt hat dürfte damit dann auch dem Gesetz genüge getan sein.NoNewbie hat geschrieben:Im Gesetz steht eindeutig, dass man sich anzumelden hat.
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- Insider
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Nur durch holen eines Termines zur Anmeldung, hat man sich nicht angemeldet . Da kann man nichts auslegen.