Analogabschaltung bis März 2019
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Re: Analogabschaltung Ende 2018
Wenn VDF-KDG (oder UM) die UKW-Kabel-Radio abschalten will, dann müssten die dafür sorgen, das die Lokalsender auch über DVB-C drin ist. Denn viele hören ja gerne ihren (privaten) Lokalsender und nicht jeder nutzt Internetradio.
Und was beim Lokalfernsehen geht, müsste doch auch bei Lokalradio auch gehen. Oder?
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Re: Analogabschaltung Ende 2018
Weil im TV-Bereich alle Programme, die es analog gibt, bereits digital zu empfangen sind. Damit habe ich über denselben (!) Empfangsweg (also Kabel, nicht Internet!) eine Alternative, und daher kann dann die analoge Dopplung auch weg.Lutze hat geschrieben:Man führt einerseits einen Kampf gegen analog TV der teils Ausmaße annimmt als würde es um Leben und Tod gehen und auf der anderen Seite soll dann keinesfalls der alte UKW Empfang sterben?
Beim Radio gibt es diese Alternative über denselben Empfangsweg aber bei vielen privaten Radiosendern noch nicht, daher kann man meiner Meinung das analoge Radio noch nicht abschalten.
Und ich hab es ja schon öfter gesagt: Bei allem nur noch aufs Internet zu verweisen, ist meiner Ansicht nach der klar falsche Weg...
Das sind ganz normale DVB-C-Radiosender...Blöde Frage, sind denn die empfangbaren Radiosender über dem Sagemcom aus einem digitalen Signal des Kabels oder sind das die UKW-Frequenzen die der Sagem umsetzt?
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Re: Analogabschaltung Ende 2018
Dann stimmt doch deine Aussage von eben nicht und es gibt den Empfang über den gleichen schon vorhandenen Empfangsweg.DerSarde hat geschrieben:Das sind ganz normale DVB-C-Radiosender...Blöde Frage, sind denn die empfangbaren Radiosender über dem Sagemcom aus einem digitalen Signal des Kabels oder sind das die UKW-Frequenzen die der Sagem umsetzt?
Wer jetzt nur analog TV und Radio über Kabel empfängt ist mit dem gleichen Aufwand danach in der Lage gleiches über Kabel digital zu bekommen. Der Umfang ist natürlich je nach Anbieter eingeschränkt aber wie gesagt das gute alte UKW Radio gibt es ja weiterhin terrestrisch und der Umfang ist durchaus ausreichend. Wer mehr will muss eben mehr bezahlen. Es gibt kein Recht jeden privaten Radiosender zu empfangen. Man kann sich doch nicht je nach blieben die für sich persönlich wichtigen Rosinen rauspicken dies anderen aber versagen wollen. Wenn Opa also weiter mit dem alten Röhren TV analog empfangen will wird ihm das genommen und wenn dir der UKW Empfang im Kabel genommen wird ist es schlecht wo doch dir die alternative zu finden deutlich leichter fallen sollte als Opa der Verzicht auf seine alte Gewohnheit.
Die Frage mit dem Radio am Sagem hätte ich mir auch selbst beantworten können fällt mir ein, sind ja einige Sender verschlüsselt und damit ja fast klar das es digital ist.
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Re: Analogabschaltung Ende 2018
Falsch, die Radios der ÖR und einige Private sind zwar digital im Kabel, aber eben nicht die jeweiligen Lokalsender und weitere analog eingespeiste Programme, wie bei mir die Österreicher und Schweizer (die über Antenne eben nicht reinkommen).Lutze hat geschrieben:Dann stimmt doch deine Aussage von eben nicht und es gibt den Empfang über den gleichen schon vorhandenen Empfangsweg.
Wer jetzt nur analog TV und Radio über Kabel empfängt ist mit dem gleichen Aufwand danach in der Lage gleiches über Kabel digital zu bekommen.
Dabei gibt es Bundesländer, in denen die Einspeisung der ortsüblich empfangbaren Radiosender ins Kabelnetz sogar vorgeschrieben ist. Würde bei einer UKW-Abschaltung dann eben für digital gelten...
Aha, im Kabel ist UKW also schlecht, über Antenne aber nicht?Der Umfang ist natürlich je nach Anbieter eingeschränkt aber wie gesagt das gute alte UKW Radio gibt es ja weiterhin terrestrisch und der Umfang ist durchaus ausreichend. Wer mehr will muss eben mehr bezahlen. Es gibt kein Recht jeden privaten Radiosender zu empfangen.
Und wie schon gesagt, bei den Lokalsendern hat man durchaus das Recht, ihn im jeweiligen Gebiet auch im Kabel empfangen zu können.
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Re: Analogabschaltung Ende 2018
wer sagt das? Ich sage weder das analog tv noch analog Radio schlecht ist. War nur der Hinweis das ja derzeit nach wie vor alles wichtige im terrestrisch verfügbarem UKW selbst mit dem Radio von 1962 empfangbar ist und das mit jedem Gerät welches du derzeit einsetzt. Es müsste also nicht einmal eine neue Technik angeschaft werden, maximal eine kleine Zimerantenne.DerSarde hat geschrieben:Aha, im Kabel ist UKW also schlecht, über Antenne aber nicht?
Das lässt sich ja genau wie beim TV problemlos realisieren. Aber dann wird hier wieder genauso gemeckert das der vorher aus Hintertupfingen empfangene Sender nicht mehr verfügbar ist.DerSarde hat geschrieben: Und wie schon gesagt, bei den Lokalsendern hat man durchaus das Recht, ihn im jeweiligen Gebiet auch im Kabel empfangen zu können.
Da es diese bestehenden Verträge auch bei Vodafone TV noch gibt, kann man mit deinem Argument auch die für die Abschaffung von analog TV vorgebrachten Argumente totschlagen.
Mir persönlich ist das total egal was die machen und was die abschalten, ich versteh nur die Aufregung nicht das man analog TV nicht abschafft aber im nächsten Atemzug gegen die Abschaffung von analogem Radio im Kabel ist. Braucht es dann wohl doch ein Gesetz um das zu klären.
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Re: Analogabschaltung Ende 2018
Falsch - für die privaten Sender vor Ort gibt es derzeit keine DVB-C-Umsetzung.Lutze hat geschrieben:Dann stimmt doch deine Aussage von eben nicht und es gibt den Empfang über den gleichen schon vorhandenen Empfangsweg.DerSarde hat geschrieben:Das sind ganz normale DVB-C-Radiosender...Blöde Frage, sind denn die empfangbaren Radiosender über dem Sagemcom aus einem digitalen Signal des Kabels oder sind das die UKW-Frequenzen die der Sagem umsetzt?
Und eben jene Sender fallen aber unter das Must-Carry-Angebot der LMA (sprich: Der KNB MUSS diese Sender übertragen - derzeit analog per UKW, wenn aber UKW wegfällt, dann digital per DVB-C [oder anders] - jedoch reicht ein Internetstream nicht aus, sofern dieser zusätzliche Kosten verursacht (weil dann das Must-Carry nicht eingehalten wird)).
Per DVB-C sind derzeit "nur" die Radiosender der ÖR empfangbar, weil diese über den ARD-Radiotransponder eingespeist werden (daher hat man auch nahezu alle ARD-ÖR bundesweit per DVB-C verfügbar) - jedoch sind die privaten örtlichen Sender (bspw. Radio Hamburg, R.SH, Antenne MV, BB-Radio, Radio SAW um nur einige wenige Sender zu nennen) derzeit NICHT per DVB-C empfangbar, fallen aber tlw. unter die Must-Carry-Regelungen der jeweils zuständigen LMA.
Eben nicht - im Kabel gibt es (digital) derzeit eben nicht alle Sender, die örtlich "normal" verfügbar sind und unter das Must-Carry fallen.Wer jetzt nur analog TV und Radio über Kabel empfängt ist mit dem gleichen Aufwand danach in der Lage gleiches über Kabel digital zu bekommen. Der Umfang ist natürlich je nach Anbieter eingeschränkt aber wie gesagt das gute alte UKW Radio gibt es ja weiterhin terrestrisch und der Umfang ist durchaus ausreichend.
Der Verweis auf eine terrestrische Antenne ist hingegen hanebüchen - dann könnte VFKDG ja auch einfach alle ÖR-TV-Sender im Netz abschalten und auf DVB-T2 verweisen (schließlich ist der Umfang dort ja auch nach deiner Definition "ausreichend").
Nicht jeden, aber diejenigen mit örtlicher Lizenz!Wer mehr will muss eben mehr bezahlen. Es gibt kein Recht jeden privaten Radiosender zu empfangen.
Und dafür gibt es ein Recht - nennt sich Must-Carry-Regelung der jeweils örtlich zuständigen LMA!
Für MV [nachzulesen: hier, "Kanalbelegungsplan"[/quote] wären dies im Must-Carry bspw.:
* die 5 Radio-Programme des NDR (per DVB-C empfangbar),
* DLF (per DVB-C empfangbar)
* DLR (per DVB-C empfangbar)
* Antenne MV (NICHT per DVB-C empfangbar!)
* Ostseewelle (NICHT per DVB-C empfangbar!)
* Offener Kanal (bspw. Radio LOHRO) (NICHT per DVB-C emfpangbar)
Wenn VFKDG eben jene Sender derzeit nicht digital per DVB-C einspeist und (Stand jetzt) UKW abschalten würde, würden sie eben jenen Must-Carry-Regelungen nicht mehr nachkommen.
By the way: VFKDG dürfte (zumindest in MV) nach der oben verlinkten Satzung, § 2 Punkt 2, UKW gar nicht abschalten - denn dort heißt es: "Im Frequenzbereich 87,5 bis 108 MHz (UKW/Band II) sind mindestens 30 Kanäle zur Belegung mit analogen Hörfunkprogrammen in Stereoqualität auszuweisen." - Heißt: VFKDG MUSS UKW anbieten (anders als im TV-Bereich, wo eine analoge Verbreitung nicht zwingend vorgeschieben ist, jedoch wenn analog verbreitet wird, die Reihenfolge & Programmanzahl vorgegeben wird).
Mit dem Unterschied, dass es im TV-Bereich über das Kabel "digitalen Ersatz" gibt und man diesen mittels entsprechendem Empfangsgerät auch ohne zusätzliche Kosten (ausgenommen die Einmalkosten für das Empfangsgerät) empfangen kann.Man kann sich doch nicht je nach blieben die für sich persönlich wichtigen Rosinen rauspicken dies anderen aber versagen wollen. Wenn Opa also weiter mit dem alten Röhren TV analog empfangen will wird ihm das genommen und wenn dir der UKW Empfang im Kabel genommen wird ist es schlecht wo doch dir die alternative zu finden deutlich leichter fallen sollte als Opa der Verzicht auf seine alte Gewohnheit.
Im Radiobereich gibt es eben jenen "digitalen Ersatz" nicht für alle Sender, die örtlich verfügbar/zuständig sind - zumal dein Verweis auf terrestrischen (UKW-)Empfang gerade bei "falscher" Ausrichtung der Wohnung und größerer Entfernung zum Sendemast für'n Hintern ist. Das Internetstreams kein gleichwertiger Ersatz sind, dürfte spätestens dann klar sein, wenn man sich vor Augen hält, dass ein (dann vorzuhaltender) Internetanschluss zusätzliche Kosten verursacht [und bitte gehe nicht davon aus, dass jeder Kabelnutzer über einen Internetanschluss verfügt].
Re: Analogabschaltung Ende 2018
Ist ja schön das du dich so toll mit Gesetzen auskennst. Ich habe da aber gerade eben mal reingeschaut und da steht für den analogen TV-in etwa das geiche drin wie für den analogen UKW Empfang.
Hier wird doch immer so gern argumentiert das es keine Verpflichtung zur analogen Einspeisung gibt. Das gilt dann doch wohl auch für den UKW Empfang. Also abschalten.
Wieso gehst du denn davon aus das die 5 Pflichtsender dann nicht im digitalen Radioempfang vorhanden sind. Ist denn überhaupt irgendwo eine Verpflichtung überhaupt Radio zu verbreiten festgeschrieben?
Witzigerweise findet man auf der Vodafoe Seite auf die schnelle überhaupt nichts konkretes zum Radioempfang.
Hier wird doch immer so gern argumentiert das es keine Verpflichtung zur analogen Einspeisung gibt. Das gilt dann doch wohl auch für den UKW Empfang. Also abschalten.
Wieso gehst du denn davon aus das die 5 Pflichtsender dann nicht im digitalen Radioempfang vorhanden sind. Ist denn überhaupt irgendwo eine Verpflichtung überhaupt Radio zu verbreiten festgeschrieben?
Witzigerweise findet man auf der Vodafoe Seite auf die schnelle überhaupt nichts konkretes zum Radioempfang.
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Re: Analogabschaltung Ende 2018
Im Kanalbelegungsplan in mv steht zum Beispiel:
Sorry hatte oben was überlesen, kann den Beitrag aber nicht mehr löschen
Also muss man wohl doch Gesetze ändern, wenn man analog komplett abschalten will?(2) Im Frequenzbereich 87,5 bis 108 MHz (UKW/Band II) sind mindestens 30 Kanäle
zur Belegung mit analogen Hörfunkprogrammen in Stereoqualität auszuweisen.
Sorry hatte oben was überlesen, kann den Beitrag aber nicht mehr löschen
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Re: Analogabschaltung Ende 2018
Da durfte das selbe gelten wie bei Analogen TV, wenn kein UKW eingespeist wird, dann gilt kein Belegungsplan.
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Re: Analogabschaltung Ende 2018
Nein - der KNB MUSS laut LMA MV eben jene 30 UKW-Kanäle ausweisen und belegen - anders als beim TV (wo eine solche "Muss-Bestimmung" nicht existiert - dort heißt es lediglich, wenn Analog ausgestrahlt wird, muss..., aber nicht es müssen X Kanäle analog ausgewiesen werden).DarkStar hat geschrieben:Da durfte das selbe gelten wie bei Analogen TV, wenn kein UKW eingespeist wird, dann gilt kein Belegungsplan.
Ja, so ist es... Zumindest müsste dann der Frequenznutzungsplan entsprechend umgestaltet werden, dass das jetzige UKW-Must-Carry-Programm dann z.B. per DVB-C-Must-Carry übertragen wird.VBE-Berlin hat geschrieben:Im Kanalbelegungsplan in mv steht zum Beispiel:
Also muss man wohl doch Gesetze ändern, wenn man analog komplett abschalten will?(2) Im Frequenzbereich 87,5 bis 108 MHz (UKW/Band II) sind mindestens 30 Kanäle
zur Belegung mit analogen Hörfunkprogrammen in Stereoqualität auszuweisen.
Wobei natürlich die 20,5 MHz für Radio gegenüber den knapp 240 MHz für Analog-TV nicht wirklich ins Gewicht fallen - Blöd ist halt nur, dass das UKW-Frequenzband mitten in den (erweiterten) Upstreambereich von DOCSIS3.1 fällt.
Mal davon abgesehen, dass es für (terrestrisches) UKW noch keinen verbindlichen Ausstiegsplan gibt.