Trotz Sperrfilter neuer Vertrag?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14834
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Trotz Sperrfilter neuer Vertrag?

Beitrag von berlin69er »

Dann bietet sich Entertain an, wo du aber auch mit 30-40€ monatlich rechnen musst und nicht sicher ist, was die Schufa sagt.

Alternative DVB-T2: passender Receiver + Antenne reicht, um die ÖR ohne weitere Kosten zu sehen. Für die Privaten braucht es noch ein Modul bzw. einen Freenet Receiver, mit integrierter Entschlüsselung. Kosten meine ich 69€ pro Jahr. Schufaprüfung wird dort nicht anfallen, da Vorkasse. Am besten mal in einen Mediamarkt gehen und sich die Receiver zeigen lassen. Auf das DVB-T2 HD und Freenet Logo achten!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
reneromann
Insider
Beiträge: 5082
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Trotz Sperrfilter neuer Vertrag?

Beitrag von reneromann »

berlin69er hat geschrieben:Alternative DVB-T2: passender Receiver + Antenne reicht, um die ÖR ohne weitere Kosten zu sehen. Für die Privaten braucht es noch ein Modul bzw. einen Freenet Receiver, mit integrierter Entschlüsselung. Kosten meine ich 69€ pro Jahr. Schufaprüfung wird dort nicht anfallen, da Vorkasse. Am besten mal in einen Mediamarkt gehen und sich die Receiver zeigen lassen. Auf das DVB-T2 HD und Freenet Logo achten!
Das dürfte die "einfache" Methode sein, ohne jegliche Schufa-Prüfung [denn die Receiver als auch die Verlängerungskarten gibt's direkt im Laden gegen Barzahlung ohne jegliche Registrierung].
Alternativ (wenn es geht): Schüssel hinhängen...

In beiden Fällen gibt's aber kein Internet + Telefon, sondern ausschließlich TV...

Für Internet + Telefon bieten sich, sofern man nicht riesige Datenvolumina verbraucht, sonst auch Prepaid-Handykarten an.
Zwar mit Registrierung, jedoch ohne Schufa-Prüfung (denn beim Prepaid-Tarif gilt noch immer: Wenn alle, dann Ende).
robert_s
Insider
Beiträge: 7562
Registriert: 30.11.2010, 15:09
Bundesland: Berlin

Re: Trotz Sperrfilter neuer Vertrag?

Beitrag von robert_s »

reneromann hat geschrieben:da wäre ein aktives Zugehen auf VFKDG am Anfang der U-Haft wohl deutlich besser gewesen, als die Vogel-Strauß-Taktik...
Am Anfang der U-Haft wird er wohl wichtigere Dinge im Kopf gehabt haben als was aus seinem heimischen Internetanschluss wird...
Wurzelzwerg
Fortgeschrittener
Beiträge: 342
Registriert: 23.08.2016, 07:48

Re: Trotz Sperrfilter neuer Vertrag?

Beitrag von Wurzelzwerg »

Hast du den Umstand, der zu den Rückständen führte, denn mal mit der Mahnabteilung besprochen? Die können eine Abgabe an Inkasso auch wieder zurücknehmen. Solche Umstände lassen sich ja auch nachweisen und ggf. lässt sich die Mahnabteilung ja darauf ein, dass du nur die Entgelte und ggf. zusätzliche Kosten (z.B. weil es schon an ein INkassounternehmen ging) begleichst und danach einen neuen Vertrag bekommst.
reneromann
Insider
Beiträge: 5082
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Trotz Sperrfilter neuer Vertrag?

Beitrag von reneromann »

Wurzelzwerg hat geschrieben:Hast du den Umstand, der zu den Rückständen führte, denn mal mit der Mahnabteilung besprochen? Die können eine Abgabe an Inkasso auch wieder zurücknehmen. Solche Umstände lassen sich ja auch nachweisen und ggf. lässt sich die Mahnabteilung ja darauf ein, dass du nur die Entgelte und ggf. zusätzliche Kosten (z.B. weil es schon an ein INkassounternehmen ging) begleichst und danach einen neuen Vertrag bekommst.
Wenn die Forderung einmal an ein Inkasso abgegeben/verkauft wurde, kann VFKDG nichts mehr zurücknehmen...
Aber: Wenn der Schuldner die Forderung beim Inkasso bezahlt, dann dürfte VFKDG auch bereit sein, einen neuen Vertrag zu schließen. Solange jedoch die Schulden nicht bezahlt sind, wird das nichts...

Zumal bei knapp 1000 Euro Rückstand, wie der TE geschrieben hat, es auch nicht um 1..2 Monate geht, sondern um einen deutlich längeren Zahlungs"ausfall"/-verzug. Wenn man mal 100 Euro monatliche Kosten annimmt (und das wäre schon ziemlich viel für einen Kabelanschluss mit TV, Internet und Telefon), wären das noch 10 Monate Zahlungsverzug; selbst wenn man entsprechende Mahn- und Verzugskosten mit ansetzt, bleibt da noch immer mind. 1/2 Jahr, in der Vogel-Strauß-Taktik gefahren wurde (sonst kommen solche Summen nicht zustande). Und ich glaube kaum, dass VFKDG da noch mit "oh ich bin (unberechtigt) in U-Haft gekommen und konnte daher nicht bezahlen" zu beschwichtigen ist, insbesondere weil es halt dann doch um einen längeren Zeitraum geht.
robert_s hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:da wäre ein aktives Zugehen auf VFKDG am Anfang der U-Haft wohl deutlich besser gewesen, als die Vogel-Strauß-Taktik...
Am Anfang der U-Haft wird er wohl wichtigere Dinge im Kopf gehabt haben als was aus seinem heimischen Internetanschluss wird...
Und ja, sicherlich mag man am Anfang der U-Haft ganz andere Probleme haben als die Bezahlung der eigenen Rechnungen - nur irgendwann sollte auch bei jedem der Groschen fallen, dass die Rechnungen draußen weiter auflaufen. Und wenn man es selbst nach mehreren Monaten nicht hinbekommt, auch nur ein einfaches Schriftstück zusammen mit dem eigenen Anwalt aufzusetzen und alle Gläubiger zu informieren, wird's halt blöd...
Und sicherlich lässt ein Gläubiger mit sich reden - wenn man halt rechtzeitig auf ihn zugeht. Nur wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, hilft halt ein Zugehen auf den Gläubiger auch nicht mehr - und das Kind ist in den Brunnen gefallen, weil vor der Abgabe an ein Inkasso und Setzen eines Sperrfilters schon mehrere Monate lang nichts bezahlt worden ist -und- der Schuldner nicht reagiert hat.
Lutze

Re: Trotz Sperrfilter neuer Vertrag?

Beitrag von Lutze »

reneromann hat geschrieben:Wenn die Forderung einmal an ein Inkasso abgegeben/verkauft wurde, kann VFKDG nichts mehr zurücknehmen...
Mag ja sein das du mit Gesetzbüchern unterm Kopfkissen schlafen gehst aber das stimmt ganz sicher nicht. Das hängt ja wohl auch von den Verträgen ab. Und sollte Vodafone etwas zurücknehmen wollen, glaubst du das Inkassobüro will es sich mit einem Großkunden verderben wegen eines so blöden Falls?
Beim Rest würde ich wohl zustimmen für diesen Fall sieht das eher schlecht aus aber auch da bietet das Inkassobüro sicher eine Lösung an wo nicht sofort die volle Summe gezahlt werden muss.

Ps.Wenn deine Aussage stimmt würde Vodafone die Sache ja schon als beendet verbucht haben da es beim Inkassobüro und keine rückgängig zu machende Forderung ist.
Wurzelzwerg
Fortgeschrittener
Beiträge: 342
Registriert: 23.08.2016, 07:48

Re: Trotz Sperrfilter neuer Vertrag?

Beitrag von Wurzelzwerg »

Ich habe es selber schon erlebt, dass die Abgabe an Inkasso zurückgezogen wurde. In dem Fall allerdings, weil sich nachträglich ergeben hat, dass der Vertrag schon hätte gekündigt sein müssen. (Umzug und nicht versorgt, Schreiben wurde aus irgendeinem Grund nicht bearbeitet...) In einem anderen Fall wurde ein Teil der Forderung zurückgezogen, weil unberechtigt.

Es geht also und die Gesamtsumme beinhaltet ja auch den Schadenersatz bis zum Laufzeitende + vermutlich nicht bzw. zu spät zurückgesandte Geräte nach der Mahnkündigung. Den Teil rausrechnen und den Rest direkt bezahlen, damit kann man vielleicht mit der Mahnabteilung eine Einigung finden. Schließlich zeugt das davon, dass es nicht and er Zahlungsmoral hing und KD ist ja auch interessiert einen zufriedenen Kunden zu behalten. Wenn eventuell entstandene Kosten bei der Abgabe noch in Rechnung gestellt werden, hätte ja KD auch keinen Schaden daran.

Fragen kostet nichts außer ein bisschen Zeit - und die kann man sich in dem Fall schon nehmen.