Wenn du dir die Passage in der Verordnung durchgelesen hättest, hättest du auch verstanden, dass es -anders als beim analogen TV- für UKW-Radio eine zwingende Verpflichtung zur Ausweisung von Frequenzen (und damit auch zur Verbreitung von UKW-Rundfunk) besteht.Lutze hat geschrieben:Ist ja schön das du dich so toll mit Gesetzen auskennst. Ich habe da aber gerade eben mal reingeschaut und da steht für den analogen TV-in etwa das geiche drin wie für den analogen UKW Empfang.
Hier wird doch immer so gern argumentiert das es keine Verpflichtung zur analogen Einspeisung gibt. Das gilt dann doch wohl auch für den UKW Empfang. Also abschalten.
Weil die "Pflichtsender" schon seit Jahren nicht digital übertragen werden (by the way sind's nicht nur 5, sondern 5 vom NDR + DLF + DLR + 2 Private + 1 OK, also 10 Pflichtprogramme, von denen mindestens die letzten 3 nicht digital übertragen werden). Dementsprechend gehe ich nicht davon aus, dass VFKDG dort schnell etwas dran ändern wird - denn sonst hätten sie schon seit Jahren die Privaten + die offenen Kanäle digital im Programm...Wieso gehst du denn davon aus das die 5 Pflichtsender dann nicht im digitalen Radioempfang vorhanden sind.
Du findest die Stelle in genau dem genannten Paragraphen 2 der bereits verlinkten Verordnung.Ist denn überhaupt irgendwo eine Verpflichtung überhaupt Radio zu verbreiten festgeschrieben?
Damit wird jeder KNB, der eine Anlage mit >= 100 Teilnehmern betreibt, verpflichtet, eben jene 30 UKW-Frequenzen auszuweisen und mit mind. den o.g. 10 Pflichtprogrammen zu belegen - und zwar ohne Wenn und Aber.
Ja und? VF schreibt ja auch nicht die Regeln, sondern die Regeln werden von den LMA vorgegeben.Witzigerweise findet man auf der Vodafoe Seite auf die schnelle überhaupt nichts konkretes zum Radioempfang.