Bonzo hat geschrieben:reneromann hat geschrieben:Mark3Dfx hat geschrieben:Wenn VF denn eine Mailadresse veröffentlichen würde...
VF hat offiziell auch keine Mailadresse - da darf man dann das Kontaktformular verwenden, welches dann einen immer wieder an die Hotline verweisen will...
Ob das rechtlich sauber ist, dürfen gerne Anwälte kläre
https://www.vodafone.de/impressum.html
Da steht eine Emailadresse drinnen, aber nur als Bild und nicht als Text. Das ist rechtlich unzulässig soweit ich weiß. Mal die Verbraucherzentralen einschalten. Vodafone und Kabel Deutschland sind da glaube ich Stammgäste.
Hast du mal drauf geklickt? Nein? OK - ich verrate dir, dass das Bild als Spamschutz dient, damit nicht jeder (dumme) Spam-Crawl-Bot gleich die Mailadresse findet...
Weiterhin ist das Bild mit der Mailadresse sehr wohl mit einer mailto-URL verlinkt, d.h. ein Klick darauf öffent dein Standard-Mailprogramm und erzeugt eine ausgehende Mail an genau diese Adresse.
Und außerdem: Wo steht, dass diese Angaben als Plain Text und nicht als Text in einem Bild erscheinen dürfen?
M.W. muss das Impressum, damit es rechtssicher ist, die dort angegebenen Daten darsellen - eine Erfordernis als "Plain Text" ist mir hingegen nicht bekannt.
Davon unabhängig dürfte es aber fraglich sein, ob eine Mail an die dort genannte Adresse impressum(at) ausreicht, damit eine "vernünftige" Bearbeitung möglich ist...
Wobei insbesondere bei Kündigungen das ja völlig egal wäre - letzten Endes muss die Erklärung ja nur in den Einflussbereich des Empfängers geraten [was sie mit Zustellung an impressum(at) ist]. Ob sie intern gleich an der richtigen Stelle landet -oder- es noch Tage oder Wochen dauert, bis die Mail richtig bearbeitet wird, ist ja für den Eingangszeitpunkt und damit das Entfalten der Rechtswirkung völlig egal [letzten Endes ist es dann wie ein Briefkasten, der nur sehr selten geleert wird - der Kündigende ist seiner Pflicht nachgekommen, wenn der Brief/die Mail rechtzeitig im Briefkasten/Postfach landet, ob/wann/wie oft der Briefkasten geleert wird, kann ihm völlig egal sein].
Gleiches dürfte "eigentlich" analog für Mangelanzeigen gelten: Der Kunde muss das Gegenüber über den Mangel informieren - das dürfte mit Zugang der Mangelanzeige in den Einflussbereich des Empfängers getan sein. Ob und wann der Empfänger der Mangelanzeige Kenntnis nimmt, dürfte hingegen völlig egal sein - diese "Verzögerung" muss sich der Empfänger zurechnen lassen, insbesondere wenn er diese Briefkästen/Postfächer nicht regelmäßig (Gerichte haben dort schon auf mind. 1x pro Arbeitstag verwiesen) prüft. Wobei etwaig genannte Fristen auch erst ab Eingang der Mangelanzeige beim Empfänger gelten - und nicht mit Absendung derselben (was gerade bei schriftlichen Mangelanzeigen per Brief deutliche Verzögerungen zur Folge haben kann). Insofern ist es zumindest bei "Problemen" durchaus sinnvoll, erst einmal die Hotline zu kontaktieren und parallel dazu eine Mail/ein Fax/einen Brief als Beweis (mit Verweis auf das Telefonat) zu versenden.