Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

In diesem Forum geht es um die HD-Festplattenreceiver (DVR) Sagemcom RCI88 320 bzw. Sagemcom RCI88 1000, Samsung SMT-C7200 und Humax HDR-4000C bzw. Humax HDR-4100C, die Vodafone Kabel Deutschland in ihren "Vodafone TV"-Produkten (ehemals TV Komfort bzw. Kabel Komfort) liefert.
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Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
karlson66
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Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von karlson66 »

Hallo in die Runde

Ich bräuchte mal Euren Rat bzw Erfahrungen, ob das so auch schon mal jemand erlebt hat.

Ich beginne von vorne, habe mir bei Einzug in die neue Wohnung vor 8 Jahren einen gebrauchten Sagecom Festplattenreceiver von privat gekauft und Kabel Premium HD gebucht. Vor ca. 2 Jahren gab es Empfangsprobleme und der Kundendienst bat mich das Gerät einzuschicken und gegen ein anderes zu tauschen. Ich bekam dann ein Gerät mit dem Aufdruck Vodafone. Ich wurde zu der Zeit nicht darüber informiert, dass ich dieses Gerät nach Vertragsende zurück geben muss. Nun habe ich das Kabel HD Premium gekündigt und Vodafone hat mich aufgefordert Smatcard und Gerät zurück zu schicken. Die Smartcard habe ich zurück geschickt und darauf hingewiesen, dass der Reciever mein Eigentum ist. Nun kam heute Post von Vodafone worin stand Zitat: "das Gerät gehört uns. Wir haben es einem Kunden für die Dauer eines Vertrages geliehen. Das Gerät haben Sie Ihm abgekauft. Er hätte es nicht verkaufen oder weitergeben dürfen. durch den Kauf eines Mietgerätes gehört das Gerät dennoch weiterhin dem eigentümer (uns) und nicht dem Käufer. Es tut uns leid, dass Sie jetzt Unannehmlichkeiten haben." Zitiat Ende

Ich gehe doch mal davon aus wenn der ehemalige Mieter das Gerät nach Vertragsende nicht zurück gegeben hat, sich Vodafone/KD die Gebühr von 250€ von ihm zurück geholt hat, welche fällig werden wenn eine Gerät nciht zurück gegeben wird. Wenn ich nun das Gerät zurück geben soll hat Vodafone vermutlich die 250€ und das Gerät erhalten. Es ist ja nicht verboten sich einen Festplattenreciever anderweitig als von Vodafone/KD zu kaufen, es war nirgendwo vorgeschrieben sich das Gerät von KD zu mieten oder zu kaufen. Oder wie seht Ihr das? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß karlson66
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berlin69er
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von berlin69er »

Also von dem Schreiben höre ich das erste mal! Wenn das so stimmt, wäre es schon super, dass VF endlich mal gegen diese illegalen Verkäufe vorgeht.
Du hättest den Receiver schon damals nicht erwerben können, da es ihn nur als Mietgerät gibt.
Welche Probleme hattest du denn damit? Keinen EPG? Das wäre ohne Vertrag nämlich normal...
Welchen Vertrag hast du denn dann genau gehabt? Nur Premium HD oder auch Komfort dazu?

Der Receiver den du jetzt hast muss so oder so zu VF zurück, da er nicht dein Eigentum ist. Wie du auf die Idee gekommen bist deinen alten an VF zu schicken, wo es doch "deiner" war, ist mir schleierhaft.
Und ob dem alten Eigentümer die Strafzahlung in Rechnung gestellt wird ist unerheblich, denn es findet deshalb kein Eigentumswechsel statt. Allenfalls kann sich derjenige der die Strafe bezahlt hat den Betrag zurück holen, wenn er den Receiver zurück schickt. Du bist da aber außen vor.
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DerSarde
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von DerSarde »

karlson66 hat geschrieben:Ich beginne von vorne, habe mir bei Einzug in die neue Wohnung vor 8 Jahren einen gebrauchten Sagecom Festplattenreceiver von privat gekauft und Kabel Premium HD gebucht. Vor ca. 2 Jahren gab es Empfangsprobleme und der Kundendienst bat mich das Gerät einzuschicken und gegen ein anderes zu tauschen. Ich bekam dann ein Gerät mit dem Aufdruck Vodafone.
Du hast die Box (die weiterhin VFKD gehört) ja "illegal" privat gekauft, und dadurch dass du sie dann eingeschickt hast, hat dir VFKD halt ein anderes Leihgerät geschickt. Damit ist der Fall klar, die Box muss zurück.

Übrigens hätte es dich eigentlich wundern müssen, dass du bei einem angeblichen "Kaufgerät" nach sechs (!) Jahren überhaupt noch ein Austauschgerät bekommen hast. Die Gewährleistung beträgt nämlich selbst bei einem Kauf des Geräts direkt bei VFKD soweit ich weiß nur zwei Jahre, danach muss VFKD gar nichts mehr machen.
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von reneromann »

VFKDG kann prinzipiell schon das Eigentum zurückfordern - das steht ihnen jederzeit frei.
Denn du hast rein rechtlich gesehen nie das Eigentum an dem Gerät erworben - es steht dir jetzt frei, dich an den Verkäufer zu wenden und dein Geld zurückzufordern -oder- auf Nachbesserung zu bestehen, weil das Gerät nicht ihm gehörte.
Jedoch kann VFKDG dir keine Kosten und/oder "Strafgebühren" bei Nichtrückgabe aufbürden, da du mit VFKDG ja keinen Mietvertrag geschlossen hast - denn das ist alleine das Problem von VFKDG mit dem "alten" Mieter.

Vergleichbar ist die Situation mit einem Mietwagen(*): Du kaufst vom ursprünglichen Mieter das Auto ab, dieser gibt beim Verkäufer kein Auto ab, sondern muss eine Vertragsstrafe für die Nichtrückgabe bezahlen (i.d.R. die Selbstbeteiligung der Vollkasko). Das Auto bleibt dann trotzdem im Eigentum des Vermieters (bzw. geht, weil die Vollkaskoversicherung bezahlt hat, in das Eigentum der Versicherung über). Wenn nun der rechtmäßige Eigentümer (Versicherung/Vermieter) zu dir kommt und auf Herausgabe des Autos besteht, hilft dir der Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Mieter gar nicht weiter - du bist das Auto los [und natürlich dein Geld, weil der ursprüngliche Mieter/Verkäufer längst mit deinem Geld über alle Berge ist].
Was der Vermieter/die Versicherung hingegen nicht kann: Dir die Selbstbeteiligung oder andere Kosten in Rechnung stellen - denn dafür gibt es keine Vertragsgrundlage. Diese kosten sind alleine das Problem des ursprünglichen Mieters/Verkäufers.

(*) Auch wenn die Situation nicht ganz vergleichbar ist, weil beim Autokauf noch immer der Fahrzeugbrief dazu gehört - den müsste der Mieter/Verkäufer gefälscht haben (oder du hättest es als Käufer unterlassen, dir dieses wichtige Dokument übergeben zu lassen).


Einen Pferdefuß gibt es hingegen:
Warum sollte VFKDG einen KAUF-Receiver, der mindestens 6 Jahre alt ist und damit schon lange aus der Gewährleistung raus ist, reparieren? Genau - das machen sie nicht. VFKDG repariert/tauscht nur MIET-Receiver aus - es hätte dir also spanisch vorkommen müssen, als du vor 2 Jahren dein "altes" Kaufgerät kostenlos ausgetauscht bekommen hast, dass da irgendwas nicht stimmen kann...
Solltest du das Gerät also nicht zurückschicken, könnte VFKDG gerichtlich eine Herausgabe ihres Eigentums erzwingen und dir die daraus entstehenden Kosten aufbürden - ob sie es tun oder nicht, ist alleine die Entscheidung von VFKDG.
Es ist ja nicht verboten sich einen Festplattenreciever anderweitig als von Vodafone/KD zu kaufen, es war nirgendwo vorgeschrieben sich das Gerät von KD zu mieten oder zu kaufen. Oder wie seht Ihr das? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Im Prinzip richtig, es ist nicht verboren, sich seine Geräte anderweitig zu kaufen - jedoch sollte man dabei sicher gehen, dass das Gerät aus einer "sauberen" Quelle stammt.
Im Zweifel sollte man sich halt entsprechende Kaufbelege mit Seriennummer des Gerätes aushändigen lassen, damit man auf der "sicheren" Seite ist. Und genau da scheint dein Problem zu liegen - ich gehe mal davon aus, dass du keine Kaufbelege für das Gerät vorweisen kannst, was dich halt jetzt in die Bedrängnis bringt. Wenn du Kaufbelege von einem "richtigen" Händler hättest, die das Gerät als dein Eigentum ausweisen würden, gäbe es auch weniger Probleme [wobei VFKDG dann auch gar nicht auf die Idee käme, dass du das Gerät zurückgeben müsstest].
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berlin69er
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von berlin69er »

Es geht ja nicht um das Gerät, welches er gekauft und später zurück geschickt hat, sondern um jenes, welches er dafür von VF bekommen hat. Und das ist so oder so nicht sein Eigentum.
Wer weiß, wie er VF dazu gebracht hat das illegal erworbene Gerät überhaupt zu tauschen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von VBE-Berlin »

berlin69er hat geschrieben:Wer weiß, wie er VF dazu gebracht hat das illegal erworbene Gerät überhaupt zu tauschen.
Wenn ich die Seriennummer des Gerätes aufrufe, sehe ich, dass es sich um ein Leihgerät handelt.

Unklar ist, wie diese Hardware jemals beim TE für den Digitalvertrag eingebucht werden konnte.
Da hätte das schon auffallen und angesprochen werden müssen.
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Lutze

Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von Lutze »

berlin69er hat geschrieben:Du hättest den Receiver schon damals nicht erwerben können, da es ihn nur als Mietgerät gibt.
In einem anderen Thread warst du noch der Meinung das es ihn auch als Kaufgerät gab.
karlson66
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von karlson66 »

berlin69er hat geschrieben:Also von dem Schreiben höre ich das erste mal! Wenn das so stimmt, wäre es schon super, dass VF endlich mal gegen diese illegalen Verkäufe vorgeht.
Du hättest den Receiver schon damals nicht erwerben können, da es ihn nur als Mietgerät gibt.
Welche Probleme hattest du denn damit? Keinen EPG? Das wäre ohne Vertrag nämlich normal...
Welchen Vertrag hast du denn dann genau gehabt? Nur Premium HD oder auch Komfort dazu?

Der Receiver den du jetzt hast muss so oder so zu VF zurück, da er nicht dein Eigentum ist. Wie du auf die Idee gekommen bist deinen alten an VF zu schicken, wo es doch "deiner" war, ist mir schleierhaft.
Und ob dem alten Eigentümer die Strafzahlung in Rechnung gestellt wird ist unerheblich, denn es findet deshalb kein Eigentumswechsel statt. Allenfalls kann sich derjenige der die Strafe bezahlt hat den Betrag zurück holen, wenn er den Receiver zurück schickt. Du bist da aber außen vor.
Es gab dieses Gerät damals als Miet- oder Kaufgerät bei KD. Ich hatte nur den Premium HD Vertrag. KD muss ja anhand meiner Vertragsdaten sehen, dass ich ein Kaufgerät und kein Mietgerät hatte, die Seriennummer hatte ich ja mitgeteilt. Da die das Störungsproblem nicht lösen konnten boten sie an das Gerät zu tauschen, da war keine Rede davon dass ich ab dann ein Mietgerät habe, denn ich habe ja auch nie eine Mietgebühr dafür bezahlt, ich sagte denen ja auch dass das Gerät mein Eigentum ist, das wäre egal meinten sie. Was soll ich mir da groß Gedanken machen, die wissen doch welchen Vertrag und welches Gerät ich habe. Ich denke da ist seitens KD einiges schief gelaufen, was aber nicht mein Problem ist.
karlson66
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von karlson66 »

DerSarde hat geschrieben:
karlson66 hat geschrieben:Ich beginne von vorne, habe mir bei Einzug in die neue Wohnung vor 8 Jahren einen gebrauchten Sagecom Festplattenreceiver von privat gekauft und Kabel Premium HD gebucht. Vor ca. 2 Jahren gab es Empfangsprobleme und der Kundendienst bat mich das Gerät einzuschicken und gegen ein anderes zu tauschen. Ich bekam dann ein Gerät mit dem Aufdruck Vodafone.
Du hast die Box (die weiterhin VFKD gehört) ja "illegal" privat gekauft, und dadurch dass du sie dann eingeschickt hast, hat dir VFKD halt ein anderes Leihgerät geschickt. Damit ist der Fall klar, die Box muss zurück.

Übrigens hätte es dich eigentlich wundern müssen, dass du bei einem angeblichen "Kaufgerät" nach sechs (!) Jahren überhaupt noch ein Austauschgerät bekommen hast. Die Gewährleistung beträgt nämlich selbst bei einem Kauf des Geräts direkt bei VFKD soweit ich weiß nur zwei Jahre, danach muss VFKD gar nichts mehr machen.
Ich habe das Gerät nicht "illegal" gekauft!
Natürlich hat es mich gewundert, dass KD anbot das Gerät zu tauschen, das habe ich auch angesprochen, aber wenn KD nicht in der Lage ist einen störungsfreien Empfang herzustellen blieb für die wohl nur die Lösung, viell. für sie die einfachste, das Gerät zu tauschen, oder es war ein Fehler vom Kundendienst. Mit dem Tauschgerät gab es übrigens auch immer Empfangsprobleme deshalb steige ich um auf Sat.
karlson66
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von karlson66 »

reneromann hat geschrieben:VFKDG kann prinzipiell schon das Eigentum zurückfordern - das steht ihnen jederzeit frei.
Denn du hast rein rechtlich gesehen nie das Eigentum an dem Gerät erworben - es steht dir jetzt frei, dich an den Verkäufer zu wenden und dein Geld zurückzufordern -oder- auf Nachbesserung zu bestehen, weil das Gerät nicht ihm gehörte.
Jedoch kann VFKDG dir keine Kosten und/oder "Strafgebühren" bei Nichtrückgabe aufbürden, da du mit VFKDG ja keinen Mietvertrag geschlossen hast - denn das ist alleine das Problem von VFKDG mit dem "alten" Mieter.

Vergleichbar ist die Situation mit einem Mietwagen(*): Du kaufst vom ursprünglichen Mieter das Auto ab, dieser gibt beim Verkäufer kein Auto ab, sondern muss eine Vertragsstrafe für die Nichtrückgabe bezahlen (i.d.R. die Selbstbeteiligung der Vollkasko). Das Auto bleibt dann trotzdem im Eigentum des Vermieters (bzw. geht, weil die Vollkaskoversicherung bezahlt hat, in das Eigentum der Versicherung über). Wenn nun der rechtmäßige Eigentümer (Versicherung/Vermieter) zu dir kommt und auf Herausgabe des Autos besteht, hilft dir der Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Mieter gar nicht weiter - du bist das Auto los [und natürlich dein Geld, weil der ursprüngliche Mieter/Verkäufer längst mit deinem Geld über alle Berge ist].
Was der Vermieter/die Versicherung hingegen nicht kann: Dir die Selbstbeteiligung oder andere Kosten in Rechnung stellen - denn dafür gibt es keine Vertragsgrundlage. Diese kosten sind alleine das Problem des ursprünglichen Mieters/Verkäufers.

(*) Auch wenn die Situation nicht ganz vergleichbar ist, weil beim Autokauf noch immer der Fahrzeugbrief dazu gehört - den müsste der Mieter/Verkäufer gefälscht haben (oder du hättest es als Käufer unterlassen, dir dieses wichtige Dokument übergeben zu lassen).


Einen Pferdefuß gibt es hingegen:
Warum sollte VFKDG einen KAUF-Receiver, der mindestens 6 Jahre alt ist und damit schon lange aus der Gewährleistung raus ist, reparieren? Genau - das machen sie nicht. VFKDG repariert/tauscht nur MIET-Receiver aus - es hätte dir also spanisch vorkommen müssen, als du vor 2 Jahren dein "altes" Kaufgerät kostenlos ausgetauscht bekommen hast, dass da irgendwas nicht stimmen kann...
Solltest du das Gerät also nicht zurückschicken, könnte VFKDG gerichtlich eine Herausgabe ihres Eigentums erzwingen und dir die daraus entstehenden Kosten aufbürden - ob sie es tun oder nicht, ist alleine die Entscheidung von VFKDG.
Es ist ja nicht verboten sich einen Festplattenreciever anderweitig als von Vodafone/KD zu kaufen, es war nirgendwo vorgeschrieben sich das Gerät von KD zu mieten oder zu kaufen. Oder wie seht Ihr das? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Im Prinzip richtig, es ist nicht verboren, sich seine Geräte anderweitig zu kaufen - jedoch sollte man dabei sicher gehen, dass das Gerät aus einer "sauberen" Quelle stammt.
Im Zweifel sollte man sich halt entsprechende Kaufbelege mit Seriennummer des Gerätes aushändigen lassen, damit man auf der "sicheren" Seite ist. Und genau da scheint dein Problem zu liegen - ich gehe mal davon aus, dass du keine Kaufbelege für das Gerät vorweisen kannst, was dich halt jetzt in die Bedrängnis bringt. Wenn du Kaufbelege von einem "richtigen" Händler hättest, die das Gerät als dein Eigentum ausweisen würden, gäbe es auch weniger Probleme [wobei VFKDG dann auch gar nicht auf die Idee käme, dass du das Gerät zurückgeben müsstest].
KD hätte doch dann zu Beginn des Vetrages auffallen müssen, dass es das Gerät eines ehem. Mieters ist, denn ich mußte ja die Seriennummer mitteilen. Dem war nicht so, also von meiner Seite alles ok. Bei Vodafone ist es ja so, entweder Gerät zurück schicken oder 250€ Kosten bei Nichtrücksendung. Diese 250€ müßten sie ja von dem ehem. Mieters des Gerätes erhalten haben wenn er es, so wie die schreiben, nicht zurück geschickt hat. Also beides geht ja wohl nicht, 250€ kassieren und das Gerät zurück. Außerdem habe ich keinen Mietvertrag für dieses Gerät mit VFKD, also auf welcher Grundlage wollen die das Gerät zurück.