ne ne, ich habe nur auf eine andere Möglichkeit hingewiesen da uns ja stichhaltige Fakten fehlen.reneromann hat geschrieben:Erst widersprichst du mir, dann stimmst du mir indirekt wieder zu...
Einige legen hier aber mal direkt alternative Fakten als die Realität fest.
Nun ja dann hat er ja gute Chancen einen Rechtsstreit zu gewinnen. Wenn ich ihn richtig verstanden habe hatte er nie ein Mietgerät und somit auch keinen solchen Vertrag.reneromann hat geschrieben:Wie gesagt: Das Problem ist, dass hier ein paar harte Fakten fehlen - und daran wird es letzten Endes auch bei einem Rechtsstreit scheitern.
VF wird, sofern es sich bei dem ersten Gerät wirklich um ein Mietgerät handelt(e), immer den ursprünglichen Vertrag aus dem Hut zaubern und diesen dem Gericht vorlegen - mitsamt Angabe der Seriennummer. Und der TE hat leider keinerlei gegenteilige Beweise in Form von Rechnungen und Austauschbelegen, die belegen würden, dass das Gerät, welches er jetzt vorliegen hat, auch wirklich sein Eigentum ist.