Im Prinzip richtig - wobei es halt Situationen gibt, in denen für mehrere Objekte (Doppelhaus, teilweise sogar mehrere EFH auf einem (ehemals) gemeinsamen Grundstück) mit nur einem HÜP bedient wurden, um Geld für die Errichtung der HÜP zu sparen [teilweise vom Bauträger]. Wo ich dir Recht gebe: Wenn dort vertraglich nichts geregelt ist, kann man als derjenige, der den HÜP in seinem Haus hat, einfach die Strippe ziehen und der Nachbar als auch VFKDG schauen (sprichwörtlich) in die Röhre.Lutze hat geschrieben:Wie war das gerade in dem anderen Thread mit Rufmord...reneromann hat geschrieben:Wie kommst du darauf, dass der Nachbar den Anschluss nicht bezahlt?Lutze hat geschrieben:Wie kommt der Nachbar eigentlich darauf sich bei dir zu beschweren? Gibt es da ein Abkommen zum TV-schauen ohne selbst einen Anschluß zu besitzen/zu bezahlen?
Es soll durchaus öfter vorkommen, dass bei Doppelhäusern nur ein Kabel von außen rein gelegt wurde und dann erst hinter dem HÜP/HAV auf beide Hälften aufgeteilt wird... Bezahlt werden dann trotzdem 2 Anschlüsse, auch wenn es nur einen gemeinsamen HÜP/HAV gibt.
Da ist ein Fragezeichen und ein Doppelhaus ist bei mir kein Einfamilienhaus. Das war nur eine Frage zu einer bestimmten Möglichkeit und wenn da vertraglich nichts geregelt ist ziehe ich in meinem Haus jeden Stecker aus der Dose wie ich Lust habe, das geht den Nachbarn gar nichts an.
Denn ohne vertragliche Regelung zur Durchleitung (ähnlich einem eingetragenen Wegerecht im Grundbuch) dürfte es da für den Nachbarn als auch für VFKDG ziemlich "dünn" werden, wenn das Kabel gekappt wird...
Hatten wir aber die Diskussion nicht in ähnlicher Form schon einmal mit einem Nachbarn, den man niemandem wünscht und wo es darum ging, wer für die Kosten aufkommen müsse, wenn der Nachbar die Leitung kappen würde?
Unabhängig davon: Wenn ohne Verstärker kein TV geht -oder- zumindest das TV-Bild schlechter wird, ist der Verstärker zumindest nicht ganz tot.
Nach der Bezeichnung des Verstärkers reicht dieser bis 862 MHz [wobei ich mir da nicht sicher bin, ob Axing über die Jahre die Produktbezeichnung beibehalten, die Produkteigenschaften aber geändert hat].
Damit kämen folgende Situationen in Betracht:
a) Zuleitung zum HÜP hat schon einen weg/ist nicht auf 862 MHz ausgebaut (unwahrscheinlich)
b) Verstärker hat einen weg und verstärkt nur noch im unteren Frequenzband (unwahrscheinlich)
c) Verstärker ist durch Umbaumaßnahmen nicht mehr "korrekt" eingestellt (z.B. Entzerrung für oberes Frequenzband jetzt falsch) [wahrscheinlich]
d) Verstärker verstärkt nur das Signal für den Nachbarn (unwahrscheinlich)
Ohne Techniker vor Ort wird das jedoch nichts...
Und noch was: Das das mit den "alten" Geräten ohne Probleme geklappt hat, ist nicht weiter verwunderlich:
Die "alten" Modems konnten nur einen Kanal -und- selbst die "alten" Hitron CVE-30360, Compal cbn CH6640E und Fritzbox 6360 können maximal 8 Downstream-Kanäle - und 8 Kanäle bekommst du ja (halbwegs) sauber rein...
Die "neuen" Geräte (u.a. Fritzbox 6490, Fritzbox 6590, Compal cbn CH7466CE) laufen hingegen mit 24 DS-Kanälen und bekommen dann damit die Probleme, weil die "obereren" Frequenzen gestört sind...