Vertrag vorzeitig kündigen
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: 22.09.2017, 09:29
- Wohnort: Leipzig
Vertrag vorzeitig kündigen
Hallo! Ich habe einen Wechsel von Vodafone Dsl auf Kabel beantragt. An der Beratung durch die Hotline ist nichts negatives zu finden. Jedoch begannen die Probleme gleich nach Vertragsabschluss. Gebucht wurde Telefon mit Übernahme der bisherigen Rufnummer sowie Internet mit der Option der Homebox. Zur Portierung der Rufnummern erfolgten verschiedene Ausagen, wie: wird von Kabel übernommen. Aber auch dahin, dass ich ein Formular, welches dem Router beiligt, an VF senden muß. Router kam mit der Post. Jedoch der falsche. Bei Rückfrage nur die Antwort, hätten sie ja in der Auftragsbestätigung sehen müssen. Im Kundenportal steht aber als gebuchte Option die homebox. Router zurückgesendet und Homebox erhalten. Anschluß funktioniert jedoch nicht. Termin mit Techniker abgesprochen. Weiteres Problem, welches auch bei Vertragsabschluss geklärt werden sollte. Anschlußdose ist im falschen Zimmer. Wlan ist keine Option, da sich die Computer über LAN in einem Netzwerk befinden. Aussage an der Hotline: dafür findet sich eine Lösung - z. B. Powerline. Heute mußte ich jedoch, nach Rücksprache mit dem Techniker erfahren, dass VF Kabel in Mehrfamilienhäusern von Powerline abrät. Hätte man dies nicht beim Vertragsabschluss berücksichtigen müssen. Was ist, wenn Powerline nicht funktioniert? Die Hotline bzw. Vertragsabteilung kann oder will dazu nichts sagen. Mich würde einfach mal dazu Eure Meinung interessieren. Schon mal Danke!
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- Ehrenmitglied
- Beiträge: 9750
- Registriert: 03.02.2009, 12:46
Re: Vertrag vorzeitig kündigen
Für VF ist eigentlich nur interessant ob der Anschluss an sich läuft, sprich ob der Router an der ensprechenden Dose auch online geht, alles andere liegt in der Zuständigkeit des Kunden. Das Heimnetz des Kunden ist kein Vertragsbestandteil.
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 477
- Registriert: 27.07.2010, 11:41
- Wohnort: Wolfsburg (NDS)
Re: Vertrag vorzeitig kündigen
Von Powerline im Mehrfamilienhaus wird abgeraten? So ein Quatsch! Bis zum Sicherungskasten funktioniert Powerline ohne Probleme.
Mein Vater hat in seiner Wohnung auch Powerline (DLink) und den 32 mbit/s Tarif. Den Zusammenhang zwischen PowerLine und Kabel-Internet verstehe ich erst Recht nicht.
Mein Vater hat in seiner Wohnung auch Powerline (DLink) und den 32 mbit/s Tarif. Den Zusammenhang zwischen PowerLine und Kabel-Internet verstehe ich erst Recht nicht.
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- Insider
- Beiträge: 14834
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Vertrag vorzeitig kündigen
Pauschale Aussagen, ob es gut läuft oder nicht bringen nichts!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Insider
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- Registriert: 21.07.2013, 13:04
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Re: Vertrag vorzeitig kündigen
wenn die Box im falschen Zimmer steht, zieh ein Lankabel dort hin wo deine Netzwerkanschlüsse sind und häng einen Switch daran, und dann deine Geräte!
Der Glubb is a Depp!
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- Insider
- Beiträge: 5082
- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: Vertrag vorzeitig kündigen
Außerdem ist PowerLine nicht Vertragsbestandteil...
Selbst wenn es vernünftig funktioniert, ist Powerline kein Vertragsgegenstand und somit sind Probleme und Fehler, die daraus resultieren, keine Mängel am Vertrag.
Der Vertrag besteht - wie beim DSL auch - aus der Lieferung eines "sauberen" Internetsignals bis zur ersten Anschlussdose - mehr nicht.
Wenn also an der Anschlussdose bzw. am Leihgerät per LAN die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit ansteht -und- ein direkt angeschlossenes analoges Telefon funktionieren, wird der Vertrag ordnungsgemäß erbracht und es besteht keinerlei Anspruch des Kunden auf zusätzliche Entstörung o.ä..
Wenn man HINTER dem Endgerät (egal ob eigenes oder Leihgerät) auf WLAN oder PowerLine setzt, ist das NICHT Vertragsgegenstand - sämtliche Probleme, die daraus resultieren, können dem Anbieter also völlig egal sein.
Und noch was: VFKDG wird garantiert keine Zusage über die Funktion von PowerLine und/oder WLAN gemacht haben - lies den unterschriebenen Vertrag durch, da steht nichts dazu drin.
Ergo: Selbst wenn PowerLine nicht funktioniert -und- die Dose im "falschen" Zimmer steht, ist dies KEIN Grund für eine Sonderkündigung.
Selbst wenn es vernünftig funktioniert, ist Powerline kein Vertragsgegenstand und somit sind Probleme und Fehler, die daraus resultieren, keine Mängel am Vertrag.
Der Vertrag besteht - wie beim DSL auch - aus der Lieferung eines "sauberen" Internetsignals bis zur ersten Anschlussdose - mehr nicht.
Wenn also an der Anschlussdose bzw. am Leihgerät per LAN die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit ansteht -und- ein direkt angeschlossenes analoges Telefon funktionieren, wird der Vertrag ordnungsgemäß erbracht und es besteht keinerlei Anspruch des Kunden auf zusätzliche Entstörung o.ä..
Wenn man HINTER dem Endgerät (egal ob eigenes oder Leihgerät) auf WLAN oder PowerLine setzt, ist das NICHT Vertragsgegenstand - sämtliche Probleme, die daraus resultieren, können dem Anbieter also völlig egal sein.
Und noch was: VFKDG wird garantiert keine Zusage über die Funktion von PowerLine und/oder WLAN gemacht haben - lies den unterschriebenen Vertrag durch, da steht nichts dazu drin.
Ergo: Selbst wenn PowerLine nicht funktioniert -und- die Dose im "falschen" Zimmer steht, ist dies KEIN Grund für eine Sonderkündigung.