Trebo hat geschrieben:Fritz6590 hat geschrieben:Hatte Gott sei Dank ueber Amazon bestellt, da der AVM Support meiner Meinung grottenschlecht ist.
AVM verlangt, dass man die FB nach Berlin schickt und bis zu 10 Tage auf die Reperatur wartet.
Amazon hat sofort eine neue verschickt und siehe da die Funktioniert.
Hier werden mal wieder Gewährleistung und Garantie verwechselt.
Danke - das wollte ich auch gerade schreiben...
Nur mal zum Mitschreiben:
AVM als Hersteller gibt FREIWILLIG auf die Boxen 5 Jahre
Garantie. Da die Garantie generell eine FREIWILLIGE(!) Leistung ist, kann der Garantiegeber (also hier der Hersteller) die Bedingungen frei diktieren.
Und wenn AVM zur Gewährung der Garantie die Einsendung der Box verlangt, ist das deren gutes Recht!
Amazon als Händler hingegen MUSS gegenüber Endkunden 2 Jahre
Gewährleistung nach den Regeln des BGB geben.
Darin steht u.a., dass bei einem Mangel innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen weden muss, dass dieser bei Übergabe bereits vorhanden war (->Beweislastumkehr), sofern der Händler nicht das Gegenteil beweisen kann. Nach 6 Monaten hingegen ist generell der Kunde in der Beweislast, dass ein Mangel schon bei Übergabe (im Keim) vorhanden war, der Händler kann nach 6 Monaten sich generell auf den Standpunkt zurückziehen, dass der Mangel durch den (ggfs. unsachgemäßen) Gebrauch entstanden ist.
Eine Folge aus den Gewährleistungsrechten ist, dass dir als Kunde eine Nachlieferung mangelfreier Ware zusteht - als Kunde hat man dabei die Wahl zwischen Austausch (also Lieferung neuer Ware ohne Mangel) oder Reparatur der mangelhaften Ware. Die Wahl liegt dabei IMMER beim Kunden, der Händler kann jedoch die Wahl des Kunden ablehnen, sofern die Kosten für die jeweils andere Art deutlich geringer sind (Beachten der Verhältnismäßigkeit - wenn z.B. bei einem PC ein RAM-Riegel defekt ist, wird i.d.R. repariert, weil dies deutlich günstiger als ein komplett neuer Rechner ist, während gerade bei günstigsten Geräten oft eher ein Austausch vorgenommen wird, weil eine Reparatur nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden kann).
Heißt im vorliegenden Fall:
Amazon MUSSTE tauschen, weil dort die Gewährleistung gegriffen hat. Da man mit 5 Monaten ab Kauf noch innerhalb der Frist zur Beweislastumkehr ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Mangel bereits bei Übergabe (im Keim) vorhanden war, d.h. der Händler austauschen oder reparieren muss.
AVM hingegen kann bei der Garantie sich generell darauf berufen, dass sie die Gewährung einer Garantieleistung an eine Prüfung im eigenen Labor knüpfen - und diese Prüfung zusammen mit den Zeiten für den Versand kann nunmal einige Tage in Anspruch nehmen.