Wie man so sinnentstellt zitieren kann und dabei auch noch den Kontext völlig verdreht, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.robert_s hat geschrieben:Dir ist aber schon klar, dass Du da nicht anders als ein Verfechter der analogen Ausstrahlung klingst? "Keine zusätzlichen Geräte, keine Neuanschaffungen nötig, mein alter VHS-Rekorder funktioniert noch, keine Probleme mit Smartcards, Modulen, Pairing und vor allem: Keine zusätzlichen Kosten für das 2./3./4./x.-Gerät".reneromann hat geschrieben:Keine 10+ Euro monatlich für qualitätsverschlechtertes Fernsehen, keine Einschränkungen beim Empfang der Sky-Sender (OK, da kann VF primär nichts für, dass Sky nicht mehr Kapazitäten bucht) und vor allem: Keine zusätzlichen Kosten für PayTV am Zweitgerät (ja, das ist bei der Telekom für alle Geräte im gleichen Haushalt sofort mit freigeschaltet - gleiches gilt für Sky)...
Bei den Kosten ging es um die Grundgebühren, die bei Entertain für mehr Leistung geringer sind.
Und ich schrieb nicht, dass ich alte Geräte wie VHS oder gar den Analogempfang weiter benutzen will - viel mehr ging es mir um die monatlichen Zusatzkosten für das 2./3./n. Gerät, die bei Entertain ebenfalls nicht anfallen - also keine Zweitkarte wie bei Sky für 9,95/16,95/24,95 mtl, sondern 0,00 Euro für die gleiche Sendervielfalt auf dem 2./3./n. Gerät - und damit muss sich VF dann auch messen lassen, wenn sie auf IPTV umschwenken.
Denn mir ist es Wurst, ob ich den Zwangsreceiver von Vodafone aka GigaTV oder den Zwangsreceiver der Telekom nutze - hinten purzelt am HDMI-Ausgang das gewünschte Bild raus. Wenn nun aber Vodafone ein Vielfaches dessen an Geld für die gleiche oder sogar eine schlechtere Leistung verlangt (höhere Grundgebühren gegenüber der Telekom, höhere Kosten für das 2./3./n. Gerät, weniger Sender, "Plattformstandard"), dann sieht es für Vodafone im Wettbewerb echt düster aus.
Derzeit hat VF noch den Vorteil, dass ihr Angebot ohne Internet nutzbar ist und somit eine Zwangsverkabelung (noch) rechtens ist. Sobald aber VF nur noch IPTV anbietet, dürfts eine solche Zwangsverkabelung schlichtweg rechtlich unzulässig sein, weil sie dann gegen die Vertragsfreiheit des Mieters in Bezug auf die Auswahl des ISP verstößt, während dem keine schutzwürdigen Interessen des Vermieters mehr entgegenstehen - und dann steht VF mit seinem Kabelangebot ziemlich dumm da, wenn die Telekom für weniger Geld eine bessere Leistung abliefert...