Der Beitrag widerspricht sich doch selbst - wenn ich als Grundstückseigentümer dem KNB kein Leitungsrecht einräume, kann er mich nicht erschließen - egal wie sehr er es will oder nicht.
Damit greift dann wieder die Grundversorgungsverpflichtung der Telekom, welche einen einfachen Telefonanschluss [NICHT "Universaldienstleistungsanschluss"!] bereitstellen muss.
Ob an diesem einfachen Telefonanschluss dann hingegen "Universaldienstleistungen" angeboten werden können -oder- die Telekom da wirklich eine CuDa über Kilometer weit zieht und am Ende wirklich nur noch Analog-Telefonie möglich ist und ein Zusatzentgelt für die Kabelverlegung gefordert wird, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt...
Mal davon abgesehen, dass es ziemlich komisch ist, dass teltarif im Jahr 2012 anderslautende Informationen von der BNetzA erhalten haben will, als dass die BNetzA selbst heute noch veröffentlicht...
Und natürlich dürfte dann auch ziemlich schnell die Frage aufkommen, ob die KNB im dem Gebiet, über das sie dann die Monopolstellung haben, nicht auf einmal besonderen Regelungen unterliegen (z.B. in dem Gebiet Bitstromanschlüsse anbieten müssen -oder- in dem Gebiet Call-by-Call anbieten müssen). Mal davon abgesehen, dass sich gerade das TKG in den letzten Jahren doch um einiges gewandelt hat...
spooky hat geschrieben: ↑03.01.2018, 23:05
Ach,
reneromann hat eh immer recht und seine palagrafen kann er ja auch alle fein aufsagen.
Du hast nach einem Link gefragt, ich habe ihn dir geliefert - wenn dir das nicht recht ist, dann frage einfach nicht danach!