Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Toll, dass der Gesetzgeber hier wieder eine Änderung halbherzig umgesetzt hat...
Die Formulierung ist einfach zu ungenau!
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Wurzelzwerg
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Wurzelzwerg »

Soweit ich weiß streiten sich VF/KD und der Verbraucherschutz gerade um die Auslegung. Bis da eine endgültige Entscheidung kommt, wird sicher an Umzugstermin + 3 Monate festgehalten.
dreamer_dani hat geschrieben:Jetzt wurde mir der Termin Ende Mai bestätigt
Läuft Ende Mai deine reguläre Vertragslaufzeit ab und deine Kündigung war fristgerecht? Dann kannst du natürlich die normale Vertragslaufzeit nutzen oder den Kündigungstermin auch auf deinen Umzugstag verlegen lassen.

Hast du natürlich vorher einen anderen Umzugstermin angegeben und bist später erst umgezogen, dann ist die Verlegung des Kündigungstermins wohl ok
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

@Wurzelwerk
Der Streit wurde vom LG München entschieden - Kündigungsfrist beginnt mit Eingang der Kündigung.
VF kann Revision einlegen, aber wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist, müßte VF sich dansch richten.
Wurzelzwerg
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Wurzelzwerg »

kabel_fan hat geschrieben:@Wurzelwerk
Der Streit wurde vom LG München entschieden - Kündigungsfrist beginnt mit Eingang der Kündigung.
Gut, dann wird das aber mit Sicherheit so ausgelegt, dass du auch in den 3 Monaten wirklich umziehen musst, ansonsten verfällt die Kündigung wieder.
So steht es auch in dem URteil vom Amtsgericht.
[...] verlangt werden, dass der Kündigungsgrund bis zum Zeitpunkt des Ablaufes der Kündigungsfrist eingetreten sein muss. Denn anderenfalls könnte der Kunde eine wirksame auf § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG gestützte Kündigung auch in den Fällen erklären, in denen der Umzug tatsächlich erst nach dem Kündigungstermin erfolgt.
Womit im letzten Fall hier die Kündigung "zu früh" erfolgt wäre. (Kündigung im Februar, Umzug am 01.06.) Zu früh kündigen, dass es sowas überhaupt geben soll ...
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Warum zu früh? "Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats" bedeutet: Kündig im Februar - Fristablauf 31.05.
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VBE-Berlin
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von VBE-Berlin »

kabel_fan hat geschrieben: 17.03.2017, 15:28 @Wurzelwerk
Der Streit wurde vom LG München entschieden - Kündigungsfrist beginnt mit Eingang der Kündigung.
VF kann Revision einlegen, aber wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist, müßte VF sich dansch richten.
So schnell kann es sich ändern:

https://www.teltarif.de/vzbv-klage-inte ... 71373.html
Das Sonderkündigungsrecht für solche Fälle gilt erst ab dem Tag des Umzugs, wie der Vorsitzende Richter Gunnar Cassardt erläuterte. Damit ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in zweiter Instanz mit einer Klage gegen Vodafone Kabel gescheitert. Den ersten Prozess hatte Vodafone verloren.
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Lars.Berlin
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Lars.Berlin »

VBE-Berlin hat geschrieben: 18.01.2018, 17:42
kabel_fan hat geschrieben: 17.03.2017, 15:28 @Wurzelwerk
Der Streit wurde vom LG München entschieden - Kündigungsfrist beginnt mit Eingang der Kündigung.
VF kann Revision einlegen, aber wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist, müßte VF sich dansch richten.
So schnell kann es sich ändern:

https://www.teltarif.de/vzbv-klage-inte ... 71373.html
Das Sonderkündigungsrecht für solche Fälle gilt erst ab dem Tag des Umzugs, wie der Vorsitzende Richter Gunnar Cassardt erläuterte. Damit ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in zweiter Instanz mit einer Klage gegen Vodafone Kabel gescheitert. Den ersten Prozess hatte Vodafone verloren.
Wieder ein Grund mehr, diesen Verein zu meiden !?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bubblegum »

In meinen Augen ein Urteil im Sinne des ursprünglichen Gedanken des Gesetzes - der Kunde sollte ein zuvor nicht vorhandenes Recht zur außerordentlichen Kündigung bekommen, und der Anbieter nicht komplett auf die Zahlung der vertraglichen Laufzeit verzichten müssen.

Ein Kompromiss, der durch vernünftige Formulierung hätte direkt im Gesetz verständlich niedergeschrieben werden sollen.

Ich fürchte allerdings dass das letzte Wort hier noch nicht gesprochen ist....
Trebo
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Trebo »

Verbraucherfreundlich wäre: Beendigung des Vertrages zum Tag des Umzugs.
Unternehmerfreundlich ware: Umzug ist kein Kündigungsgrund, Vertrag läuft bis zum Ende der regulären Laufzeit.

Die 3 Monate Restlaufzeit ab Tag des Umzugs sind ein guter Kompromiss, finde ich.
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kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Lars.Berlin hat geschrieben: 18.01.2018, 22:58 Wieder ein Grund mehr, diesen Verein zu meiden !?
Wie ist es denn bei anderen Providern? Und selbst wenn derzeit noch anders geregelt, wird sich das jetzt sehr schnell ändern.

Nur zur Erinnerung: Vor der Änderung des TKG und bevor der BGH entschied, dass ein Umzug kein wichtiger Grund sei und deshalb der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden könne, beendete Kabel Deutschland in derartigen Fällen die Verträge tagesgenau zum Umzug ("aus Kulanz"). Nach dem BGH-Urteil, als sozusagen Rechtssicherheit herrschte, wurde diese Praxis auf der Stelle aufgegeben.

Jeder hat das Recht, ein Unternehmen zu mögen oder eben nicht zu mögen. Aber einfach drauslospoltern, ohne die Zusammenhänge zu kennen, macht das Ganze wenig glaubwürdig.