Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Im vorliegenden Fall ist das eh nur eine "Sperre" auf DNS-Basis. Ein alternativer DNS-Server schafft hier ziemlich einfach Abhilfe (die DNS-Server eines Providers zu nutzen, war noch nie die beste Idee).
Unabhängig davon, ob "gesperrte" Seiten rechtlich bedenkliche Inhalte anbieten oder nicht, finde ich diese Entwicklung allerdings beunruhigend, da sie sehr wohl eine Vorstufe zur Zensur darstellt.
Wenn die Inhalte einer Seite wirklich als "illegal" eingestuft worden sind, dann sollte diese Seite aus dem Netz entfernt (gelöscht) und nicht durch einen Provider gesperrt werden.
Unabhängig davon, ob "gesperrte" Seiten rechtlich bedenkliche Inhalte anbieten oder nicht, finde ich diese Entwicklung allerdings beunruhigend, da sie sehr wohl eine Vorstufe zur Zensur darstellt.
Wenn die Inhalte einer Seite wirklich als "illegal" eingestuft worden sind, dann sollte diese Seite aus dem Netz entfernt (gelöscht) und nicht durch einen Provider gesperrt werden.
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- Kabelfreak
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Ach so, du empfindest es also als Zensur, wenn dir gesetzlich verboten wird, illegale Seiten anzuschauen.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Das denke ich auch.
Im vorliegenden Fall hat wohl Constantin Film eine einstweilige Verfügung erwirkt. Viele Filme von Constantin Film sind bei Amazon Prime und Netflix gar nicht verfügbar. Statt also den Leuten hinsichtlich Streaming legale Alternativen zu präsentieren und ein zeitgemäßes Geschäftsmodell zu entwickeln, werden lieber auf dem Rechtsweg m.E. zweifelhafte Sperren durchgesetzt. Da macht es sich die Geschäftsführung zu einfach.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Es ist immer noch der Rechteinhaber, der entscheidet, wo seine Werke gezeigt werden.
Wenn Constantin Film kein Streaming nutzen lassen will, dann ist das so.
Außerdem bin ich immer noch dafür, dass wenn Anbieter einer Seite nicht von der Staatsanwaltschaft erreicht werden können, dann muss die Seite eben gesperrt werden.
Wenn es bei einem versuchten Kontakt zum Impressum keine Antwort gibt -> sperren.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Wenn Constantin Film kein Streaming nutzen lassen will, dann ist das so.
Außerdem bin ich immer noch dafür, dass wenn Anbieter einer Seite nicht von der Staatsanwaltschaft erreicht werden können, dann muss die Seite eben gesperrt werden.
Wenn es bei einem versuchten Kontakt zum Impressum keine Antwort gibt -> sperren.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Und das soll jetzt das Problem der ISP sein?.
Millionen von KiPo Seiten sind frei erreichbar und das kümmert anscheinend kein Schwein, sind ja auch nur Kinder.
Aber wegen ein paar Raubkopien werden alle Register gezogen.
Und erzähl mir keiner das man die Streamhoster wo die Filme gespeichert sind nicht erreichen kann um die Filme zu löschen, man ist schlicht zu Faul dazu.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Du scheinst zu vergessen, dass das Internet kein Raum ist, in dem ausschließlich dt. Gesetze gelten bzw. für den nur die dt. Rechtsprechung zuständig wäre.NoNewbie hat geschrieben: ↑10.02.2018, 16:41Außerdem bin ich immer noch dafür, dass wenn Anbieter einer Seite nicht von der Staatsanwaltschaft erreicht werden können, dann muss die Seite eben gesperrt werden.
Wenn es bei einem versuchten Kontakt zum Impressum keine Antwort gibt -> sperren.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Die „Impressums-Pflicht“ z.B., die in Deutschland gesetzlich so eingeführt wurde, gilt auch nur für in Deutschland registrierte Seiten (f.g. am Domain-Suffix '.de' erkennbar; es gibt natürlich auch die Möglichkeit andere Kürzel zu verwenden).
Um auch Verfehlungen (nach dt. Recht) auf nicht in Deutschland registrierten Seiten zu verfolgen sind eben andere Prozedere notwendig.
Die ausführlichen, öffentlich geführten Diskussionen der letzten Jahre darüber, warum es sowohl aus rechtsstaatlicher als auch aus demokratischer Sicht nur die schlechteste „Lösung“ sein kann, Seiten auf Provider-Ebene zu sperren, scheinen wohl am einen oder anderen vollständig vorbeigegangen zu sein…
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Soweit richtig, ABER: Im Bereich des Urheberrechts gibt es staatenübergreifende Verträge, auf deren Grundlage man eine Sperrung/Löschung durchsetzen kann - und zwar nicht nur auf Basis der dt. Rechtsprechung.ogn205 hat geschrieben: ↑10.02.2018, 17:59Du scheinst zu vergessen, dass das Internet kein Raum ist, in dem ausschließlich dt. Gesetze gelten bzw. für den nur die dt. Rechtsprechung zuständig wäre.NoNewbie hat geschrieben: ↑10.02.2018, 16:41Außerdem bin ich immer noch dafür, dass wenn Anbieter einer Seite nicht von der Staatsanwaltschaft erreicht werden können, dann muss die Seite eben gesperrt werden.
Wenn es bei einem versuchten Kontakt zum Impressum keine Antwort gibt -> sperren.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Hier liegst du nicht richtig - Die Impressumspflicht gilt für alle Angebote, die sich primär oder zumindest überwiegend an deutsche Kunden richten - und zwar unabhängig von der Domain.Die „Impressums-Pflicht“ z.B., die in Deutschland gesetzlich so eingeführt wurde, gilt auch nur für in Deutschland registrierte Seiten (f.g. am Domain-Suffix '.de' erkennbar; es gibt natürlich auch die Möglichkeit andere Kürzel zu verwenden).
Beispiel: Wenn ein deutscher TV-Sender seine Domain über Tuvalu registrieren lässt, um z.B. die Domain "sender.tv" nutzen zu können, dann gilt auch weiterhin deutsches Recht, auch wenn die Domain nicht in Dtl. registriert wurde.
Gleiches gilt für einen ausländischen Shopbetreiber, der seine Waren primär oder zumindest zum überwiegenden Teil an dt. Kunden verkauft - auch dieser muss sich dann den dt. Regeln unterwerfen.
Auch falsch - es hängt nicht davon ab, wo die Seite registriert ist, sondern der der Betreiber der Seite ist!Um auch Verfehlungen (nach dt. Recht) auf nicht in Deutschland registrierten Seiten zu verfolgen sind eben andere Prozedere notwendig.
Nur weil die Seite in China oder Tuvalu registriert ist, gilt nicht automatisch deren Recht - es gilt weiterhin deutsches Recht, wenn es sich um einen deutschen Seitenbetreiber handelt.
DAS ist der springende Punkt. Daher gibt's ja auch die hohen Anforderungen, die das BGH gestellt hat - und zwar muss der Rechteinhaber erst gegen den Seitenbetreiber und dann gegen den Hoster vorgehen und nur wenn das nicht greift, sind die ISP dran. Wenn also der Seitenbetreiber kein Impressum angibt und für die Registrierung der Domain Anonymisierungsdienste benutzt (die die Daten nicht an die Rechteinhaber oder Staatsanwaltschaften rausrücken, weil sie der Meinung sind, dass sie es nicht müssten) -und- es dem Hoster völlig egal ist, was seine Kunden treiben -und- ein Verfahren z.B. in Russland überhaupt keine Aussicht auf Erfolg hat [die scheren sich nämlich zum Teil gar nicht um Urheber- oder sonstige Rechte, sofern nur genug Geld fließt], DANN können als letzte Waffe die ISP gezwungen werden zu sperren. Andernfalls hätte man nämlich einen rechtsfreien Raum, bei dem ein Geschädigter gar nicht gegen den Schädiger vorgehen kann...Die ausführlichen, öffentlich geführten Diskussionen der letzten Jahre darüber, warum es sowohl aus rechtsstaatlicher als auch aus demokratischer Sicht nur die schlechteste „Lösung“ sein kann, Seiten auf Provider-Ebene zu sperren, scheinen wohl am einen oder anderen vollständig vorbeigegangen zu sein…
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Bitte genau lesen! Ich meinte nicht gegen den ISP, sondern gegen den Anbieter oder Hoster der Seite! Oder wenn schon, dann gegen alle ISP.
Ich sehe es aber ähnlich wie ogn205: die Seite zu sperren ist kaum der richtige Weg. Das bloße Aufrufen der Seite kann wohl keine Straftat darstellen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Ja, es wird zum Problem der ISP - zumindest wie es der BGH geurteilt hat...
Das sind wohl auch zwei getrennte Paar Schuhe - KiPos sind zwar klar rechtswidrig, hier müsste jedoch die StA selbst tätig werden und eine aktive Unterlassung bei den Providern bestehen, denn der BGH hat klar geurteilt, dass es den ISP nicht zuzumuten ist, selbst präventiv zu filtern. Bei den "Raubkopien" kommen diese Unterlassungsansprüche halt von den jeweiligen Rechteinhabern - und die sind da "ein wenig" aktiver als die StA.Millionen von KiPo Seiten sind frei erreichbar und das kümmert anscheinend kein Schwein, sind ja auch nur Kinder.
Aber wegen ein paar Raubkopien werden alle Register gezogen.
Als wenn es den ausländischen Hoster jucken würde, wenn er eine dt. Abmahnung oder gerichtliche Aufforderung zur Löschung erhalten würde. Selbst wenn sie strafbewährt wäre - was soll die dt. Justiz mit einem ausländischen Hoster machen, der sich nicht dran hält? Auslieferungsbegehren oder Rechtsbeihilfeanfrage wegen Nichtlöschung urheberrechtlich geschützer oder anderweitig (selbst in seinem Land) illegaler Dateien? Viel Spaß - damit beißt du in den meisten Ländern, in denen die Server nämlich stehen, i.d.R. auf Granit [spätestens dann, wenn deren Rechtssystem nicht ganz so unabhängig ist und die Einkünfte aus der illegalen Tätigkeit deutlich besser als die aus einer Rechtsverfolgung sind].Und erzähl mir keiner das man die Streamhoster wo die Filme gespeichert sind nicht erreichen kann um die Filme zu löschen, man ist schlicht zu Faul dazu.