Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Ich sehe hier ein absolutes Ansatzproblem.
Der Rechteinhaber bestimmt allein, wie sein Produkt verbreitet wird, und nicht der Konsument.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Dann soll er das auch mit dem klären, der das illegal verbreitet.
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Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Das werden sie wohl schon versucht haben. Sie müssen das übrigens auch, vorher dürfen sie nämlich keinen Sperrantrag stellen.berlin69er hat geschrieben: ↑11.02.2018, 18:52Dann soll er das auch mit dem klären, der das illegal verbreitet.
Hier ist ein Artikel, der das Ganze nochmal gut erklärt: https://www.stern.de/digital/online/kin ... 78036.html
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Ich bin noch nie dazu gedrängt worden und wenn ich einen Film sehen will, der nicht über Amazon Prime, Netflix oder TV angeboten wird, dann kaufe ich ihn mir eben!
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Tja, um dich gehts hier aber nicht sondern um die anderen die es eben anders machen.
Und da stellt sich eben die Frage wer macht wann was illegales und wer kann rechtlich angangen und gezwungen werden dies zu unterbinden.
z.B. ist es in D illegal Drogen zu verkaufen, zu kaufen und zu besitzen oder selbst herzustellen. Nutzen, für den Eigenverbrauch, darf man einige aber. Allein das widerspricht sich schon.
Nun die Frage dazu: macht sich jemand strafbar, wenn er jemand anderen darüber informiert wo dieser Drogen bekommen kann?
Und da stellt sich eben die Frage wer macht wann was illegales und wer kann rechtlich angangen und gezwungen werden dies zu unterbinden.
z.B. ist es in D illegal Drogen zu verkaufen, zu kaufen und zu besitzen oder selbst herzustellen. Nutzen, für den Eigenverbrauch, darf man einige aber. Allein das widerspricht sich schon.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Gab übrigens noch ne einstweilige Verfügung gegen Vodafone...
https://netzpolitik.org/2018/netzsperre ... speichern/
https://netzpolitik.org/2018/netzsperre ... speichern/
Vodafone sagt dazu:Unabhängig davon hat das selbe Gericht am 11. Januar 2018 eine einstweilige Anordnung erlassen, die es Vodafone untersagt, „die Daten zu löschen, aus denen sich ergibt, welchen Kunden unter welcher Anschrift nachfolgende IP-Adressen zuzuordnen waren“, bestätigte ein Sprecher des Gerichts der Redaktion. Es geht um den Zugriff auf eine „sogenannte Tauschbörse“, sagte der Sprecher, wollte aber keine weiteren Details nennen. Ob es sich ebenfalls um die Plattform kinox.to handelt und wie viele Nutzer betroffen sind, bleibt bis auf Weiteres unbekannt.
Auch hier ist die Klägerin die Constantin Film, die gegen mutmaßliche Urheberrechtsverstöße vorgehen will. Auf unsere Anfrage hat der Rechteinhaber bislang nicht reagiert. Vodafone wollte sich zu letzterem Fall zunächst nicht äußern. Ob eine Abmahnwelle ins Haus steht, die auf Nutzer von Streaming-Portalen abzielt, dürfte jedenfalls bald geklärt werden.
In der einstweiligen Verfügung vom 11. Januar 2018 geht es um die Vorbereitung eines konkreten Auskunftsersuchen zu bestimmten IP-Daten von einzelnen Kunden für gewisse Tauschbörsen (File Sharing). Hierzu werden wir im Vorfeld im Wege einer gerichtlichen Anordnung verpflichtet, bestimmte IP-Adressen auf Grund von festgestellten Urheberrechtsverletzungen nicht zu löschen und im Rahmen einer nachgelagerten zweiten gerichtlichen Anordnung aufgefordert, die dazugehörigen Kundendaten zu beauskunften. Solche Verfügungen erhält Vodafone regelmäßig – wie alle anderen Netzanbieter auch fast täglich. Denn wir geben IP-Daten von Kunden nicht auf einfaches Verlangen potentiell Betroffener heraus, sondern nur dann, wenn ein Gericht uns dazu verpflichtet. Dies war hier auf Basis des Paragraphen 101 im Urheberrechtsgesetz der Fall.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Eine einstweilige Anordnung ist kein Gerichtsurteil. Ich finde den Umgang mit Kundendaten bei VF doch sehr fraglich. Es geht mir nicht wirklich um diesen speziellen Fall, bei dem es sicher auch mal richtige trifft.
Vielmehr geht es mir um den allgemeinen Ablauf: was wäre wenn ich eine einstweilige Verfügung bewirken würde? Denn im Prinzip kann das jeder! Würde VF die auch einfach hinnehmen oder doch Widerspruch einlegen?
Für mich ist es immer noch nicht der richtige Weg, denn hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Der richtige Weg wären Ermitlungen der Behörden, wie Staatsanwaltschaft oder Polizei, die dann Beweise sammeln dürften.
Die Daten auf Zuruf womöglich an eine Anwaltskanzlei zu übermitteln halte ich für rechtlich sehr bedenklich!
Vielmehr geht es mir um den allgemeinen Ablauf: was wäre wenn ich eine einstweilige Verfügung bewirken würde? Denn im Prinzip kann das jeder! Würde VF die auch einfach hinnehmen oder doch Widerspruch einlegen?
Für mich ist es immer noch nicht der richtige Weg, denn hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Der richtige Weg wären Ermitlungen der Behörden, wie Staatsanwaltschaft oder Polizei, die dann Beweise sammeln dürften.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Dir ist anscheinend der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht nicht geläufig...berlin69er hat geschrieben: ↑17.02.2018, 10:45 Eine einstweilige Anordnung ist kein Gerichtsurteil. Ich finde den Umgang mit Kundendaten bei VF doch sehr fraglich. Es geht mir nicht wirklich um diesen speziellen Fall, bei dem es sicher auch mal richtige trifft.
Vielmehr geht es mir um den allgemeinen Ablauf: was wäre wenn ich eine einstweilige Verfügung bewirken würde? Denn im Prinzip kann das jeder! Würde VF die auch einfach hinnehmen oder doch Widerspruch einlegen?
Für mich ist es immer noch nicht der richtige Weg, denn hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Der richtige Weg wären Ermitlungen der Behörden, wie Staatsanwaltschaft oder Polizei, die dann Beweise sammeln dürften.
Die Daten auf Zuruf womöglich an eine Anwaltskanzlei zu übermitteln halte ich für rechtlich sehr bedenklich!
1) Im Strafrecht werden die Ermittelungen von der Staatsanwaltschaft (oder der Polizei im Auftrag der StA) durchgeführt und es kommt zum Verfahren "Der Staat gegen die Person X"...
2) Im Zivilrecht hingegen ist alleine der Ankläger (im Fall einer Schadenersatz- und Unterlassungsklage aufgrund von Urheberrechtsverstößen also der betreffende Inhaber oder sein legitimierter Vertreter) mit seiner Anwaltskanzlei dafür verantwortlich, die Beweise für eine Verurteilung nach Zivilrecht beizubringen - die Staatsanwaltschaft oder die Polizei juckt das nicht die Bohne.
Wenn also ein Rechteinhaber einen zivilrechtlichen Anspruch (Unterlassung/Schadenersatz) geltend machen will, muss sie natürlich denjenigen, der den Verstoß begangen hat, auch erst einmal ermitteln. Und dafür kann der Rechteinhaber/Kläger sich der Hilfe der Gerichte bemühen und eine Auskunft vom Provider per einstweiliger Verfügung anstreben. Die Behörden (StA / Polizei) sind dabei außen vor, weil es hier erst einmal nur um den zivilrechtlichen Part geht!
Wenn also der Geschädigte seine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen will, muss ihm auch ein Mittel an die Hand gegeben werden, womit er -bei berechtigtem Interesse- den Schädiger auch ermitteln kann -- sei es per Auskunft vom Provider (IP-Adresse zu Anschlussinhaber) oder per Auskunft z.B. beim Straßenverkehrsamt (Kennzeichen zu Halter)... Und um genau diese Möglichkeit geht es - und nicht mehr. Ob dabei ein strafrechtliches Verhalten vorliegt, ist für den zivilrechtlichen Part völlig irrelevant...
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Du hast mich aber auch nicht verstanden. Auch hier geht es ja darum, dass die einstweilige Verfügung quasi ersatzweise gegen VF gerichtet ist und die natürlich kein Interesse haben dagegen Widerspruch einzulegen, so wie es ein wirklich Beschuldigter zunächst ja mal tun würde.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Weil der eigentlich Beschuldigte nicht ermittelt werden konnte bzw. sich nicht geäußert hat!berlin69er hat geschrieben: ↑17.02.2018, 14:53 Du hast mich aber auch nicht verstanden. Auch hier geht es ja darum, dass die einstweilige Verfügung quasi ersatzweise gegen VF gerichtet ist und die natürlich kein Interesse haben dagegen Widerspruch einzulegen, so wie es ein wirklich Beschuldigter zunächst ja mal tun würde.
Nochmal: VF hat die eV erst erhalten, NACHDEM weder der Inhaber der Website NOCH der Hoster auf die entsprechenden Abmahnungen seitens Constantin eingegangen sind und den Urheberrechtsverstoß abgestellt haben (geschweige denn sich überhaupt zur Sache geäußert haben)...