Da ich demnächst mein zur Zeit allein bewohntes Haus verkaufe, aber noch ca. 2 Jahre als Mieter beim neuen Besitzer wohne, hätte ich gerne gewusst, wie der neue Besitzer meinen Vertrag, bei dem ich 169,06€ im Jahr bezahle, am besten, übernehmen kann.
Eine Möglichkeit wäre auch, den Vertrag vorerst weiter auf meinen Namen laufen zu lassen. Ist das zulässig?
Muss ich dann melden, dass es einen weiteren Teilnehmer gibt, oder wie mache ich das am besten, ohne Probleme zu bekommen.
Eine Kündigung von mir und Neuanmeldung durch den neuen Besitzer möchte ich vermeiden, da ich noch Zusatzpakete habe, die ich in 2 Jahren in der neuen Eigentumswohnung weiter benutzen möchte, wo die Verwaltung den Anschluss bucht und mir dann anteilig in den Nebenkosten berechnet.
Zur Klarstellung: Mir geht es nicht darum, ein paar Euro zu sparen, ich möchte unnötige Komplikationen vermeiden.
Wechsel des Hausbesitzers
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Re: Wechsel des Hausbesitzers
Gar nicht - du musst den Vertrag kündigen und der Nachnutzer einen neuen Vertrag abschließen.
Bist du weiterhin der Nutzer? Ja - also kannst du den Vertrag auch weiterhin auf deinen Namen laufen lassen.Eine Möglichkeit wäre auch, den Vertrag vorerst weiter auf meinen Namen laufen zu lassen. Ist das zulässig?
Warum sollte das nicht zulässig sein - außerdem: Du willst doch weiterhin Kabelfernsehen nutzen und nicht unbedingt der neue Eigentümer des Hauses [Bitte nicht Eigentum mit Besitz verwechseln! Eigentümer ist der, dem die Immobilie auf dem Papier gehört - der muss aber nicht zwingend Besitzer sein (z.B. weil er sein Eigentum vermietet hat). Und anders herum muss auch der Besitzer nicht zwingend Eigentümer sein (siehe Mieter)].
Ist es denn ein Mehrfamilienhaus? Oder wohnt der "neue" Eigentümer mit dir gemeinsam in einer Wohnung?Muss ich dann melden, dass es einen weiteren Teilnehmer gibt, oder wie mache ich das am besten, ohne Probleme zu bekommen.
Bei getrennten Wohneinheiten müsste der neue Eigentümer eh einen separaten Vertrag abschließen (weil die Verträge pro Wohneinheit und nicht pro Haus geschlossen werden).
Das geht nicht, weil du dann einen anderen Grundvertrag benötigst (da ja dann der Kabelanschluss nicht mehr mit im Grundpaket enthalten sein muss).Eine Kündigung von mir und Neuanmeldung durch den neuen Besitzer möchte ich vermeiden, da ich noch Zusatzpakete habe, die ich in 2 Jahren in der neuen Eigentumswohnung weiter benutzen möchte, wo die Verwaltung den Anschluss bucht und mir dann anteilig in den Nebenkosten berechnet.
Und wenn der Vertrag umgeschrieben werden würde: Sobald der Vertrag auf den neuen Eigentümer umgeschrieben ist, könntest du diesen Vertrag nicht mehr mitnehmen (weil es ja nicht mehr dein Vertrag ist)...
Die "sauberste" Lösung: Solange du noch im Haus wohnst, lässt du den Vertrag auf dich weiter laufen und sobald du ausziehst, wird der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt.Zur Klarstellung: Mir geht es nicht darum, ein paar Euro zu sparen, ich möchte unnötige Komplikationen vermeiden.
Wenn der neue Eigentümer ebenfalls einen Vertrag wünscht, kann er diesen separat bestellen...
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Re: Wechsel des Hausbesitzers
Danke für die schnelle und ausführliche Information. Wie einfach ist das doch mit Gas und Wasser.
Das Haus ist ein 2-Familienhaus mit 2 Wohneinheiten.
Irgendwie kann ich mich daran erinnern, dass vor einigen Jahren nur ich einen Vertrag mit KDG hatte und der Mieter anteilige Kosten an mich zahlte, was KDG bekannt war. So ist es ja wohl immer noch in Mehrfamilienhäusern?
Wie ist das dann, wenn ich ausziehe? Ich möchte schon gerne meinen Samsung- Recorder mit den aufgenommenen Sendungen mitnehmen. Kann ich dann nur den "Anschlussvertrag" kündigen und den nachträglich abgeschlossenen mit dem Recorder und einer Karte für den Fernseher weiterbestehen lassen?
Welche Fristen muss ich bei einem Auszug einhalten? Schließlich bin ich ja dann wieder bei KDG, allerdings über einen "Sammelvertrag".
Das Haus ist ein 2-Familienhaus mit 2 Wohneinheiten.
Irgendwie kann ich mich daran erinnern, dass vor einigen Jahren nur ich einen Vertrag mit KDG hatte und der Mieter anteilige Kosten an mich zahlte, was KDG bekannt war. So ist es ja wohl immer noch in Mehrfamilienhäusern?
Wie ist das dann, wenn ich ausziehe? Ich möchte schon gerne meinen Samsung- Recorder mit den aufgenommenen Sendungen mitnehmen. Kann ich dann nur den "Anschlussvertrag" kündigen und den nachträglich abgeschlossenen mit dem Recorder und einer Karte für den Fernseher weiterbestehen lassen?
Welche Fristen muss ich bei einem Auszug einhalten? Schließlich bin ich ja dann wieder bei KDG, allerdings über einen "Sammelvertrag".
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Re: Wechsel des Hausbesitzers
Du stellst über die Hotline oder im Kundencenter deinen Umzug ein. Im Kundencenter steht glaube ich irgendwas von Umzugservice.
Dann bekommst du ein Schreiben wo nochmal alles drin steht und deine alten Geräte kannst du weiterverwenden.
Anhand der neuen Anschrift kann VFKD erkennen, dass da schon Betrag X für den Kabelanschluß in den Nebenkosten bezahlt wird und paßt deinen Vertrag entsprechend an.
Also nichts kündigen.
Dann bekommst du ein Schreiben wo nochmal alles drin steht und deine alten Geräte kannst du weiterverwenden.
Anhand der neuen Anschrift kann VFKD erkennen, dass da schon Betrag X für den Kabelanschluß in den Nebenkosten bezahlt wird und paßt deinen Vertrag entsprechend an.
Also nichts kündigen.
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Re: Wechsel des Hausbesitzers
Noch was: Für ein 2-Parteien-Haus muss auch 2x die Grundgebühr bezahlt werden.
Wenn der Eigentümer also den Kabelanschluss in seiner Wohnung nutzen will, muss er schon jetzt einen separaten Vertrag abschließen.
Wenn der Eigentümer also den Kabelanschluss in seiner Wohnung nutzen will, muss er schon jetzt einen separaten Vertrag abschließen.
Zuletzt geändert von reneromann am 26.02.2018, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wechsel des Hausbesitzers
Danke an euch beide, jetzt ist alles klar.