Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
DarkStar hat geschrieben: ↑31.03.2018, 17:01
Die Einzige Bewegung die damit reinkommt ist ein Gesperrter Anschluss.
Eure Tipps sind überhaupt nicht Zielführend.
Aber das ist doch nicht war. Er zahlt ja schließlich weiterhin die normalen Gebühren. Bis die sperren vergehen doch auch normalerweise Monate also mindestens 2 nicht bezahlte eher mehr wie ja hier im Forum schon zu lesen war.
Wenn Vodafone sperrt dann müssten die erst mal ein Verschulden des gesperrten nachweisen, da setzen die sich ganz schön in die Nesseln würde ich behaupten.
Hier ist weder der kostenpflichtige Auftrag des Kunden nachweisbar noch das ein Kundendienstmonteur tatsächlich vor Ort war.
Torsten1973 hat geschrieben: ↑05.04.2018, 21:52Weil es in den SEPA-Regelungen so steht. "Das Mandat ist gültig bis auf Widerruf." Wenn du einer Lastschrift widersprichst, ist das ein Widerruf...
Das wäre dann einer von wenigen Anbietern der das so macht.
@Darkstar lol, also keine Begründung aber etwas geschrieben, super
Einmal etwas Grundsätzliches zum Thema Technikereinsätze von einem Mitarbeiter der Störungshotline:
Sollte es so sein, dass dir ein Technikereinsatz unberechtigterweise in Rechnung gestellt wird, hast du über die Störungshotline 0800/5266625 die Möglichkeit, dies zu reklamieren.
Eine eigenmächtige Rückbuchung oder Nichtzahlung leitet automatisch den Mahnprozess ein, was im schlechtesten Falle zur Sperrung des Anschlusses führt.
Hierfür gibt es auch für die Mitarbeiter an der Hotline eine Klare Vorgabe, eine solche Reklamation zu erfassen. Diese wird dann intern geprüft und ggf. wieder auagebucht.
Ist die Berechnung nicht gerechtfertigt, so wird die Service-Pauschale i.H.v. 99,50€ in Form einer Gutschrift mit der oder den nächsten Rechnung(en) verrechnet. Das Geld ist also definitiv nicht weg.
Durch eigenmächtige Rückbuchung wird automatisch das SEPA-Mandat entzogen, da (zunächst auch für den Anbieter nicht gerechtfertigt) eine Forderung ausbleibt. Inwiefern eine Forderung nicht gerechtfertigt ist, muss im Einzelfall geprüft werden und kann nur über die Störungshotline reklamiert werden.
Durch Reklamation einer Servicepauschale kann evtl. der automatisierte Mahnlauf unterbrochen werden, was vermeidet, dass Mahnkosten, Sperre oder dgl. ausbleiben.
Für solche Fälle empfiehlt es sich dann doch, einmal einen genaueren Blick in die AGBs zu werfen.
Ich hoffe, ich konnte hier für ein wenig aufklärung sorgen.
Taxidriver05 hat geschrieben: ↑17.04.2018, 18:14Ist die Berechnung nicht gerechtfertigt, so wird die Service-Pauschale i.H.v. 99,50€ in Form einer Gutschrift mit der oder den nächsten Rechnung(en) verrechnet.
Das steht so sicher nicht in den AGB. Ist die Berechnung nicht gerechtfertigt ist das Geld umgehend zurückzuzahlen und nicht etwa mit irgendwas zu verrechnen was erst in Zukunft aufläuft.
Taxidriver05 hat geschrieben: ↑17.04.2018, 18:14
Durch Reklamation einer Servicepauschale kann evtl. der automatisierte Mahnlauf unterbrochen werden, was vermeidet, dass Mahnkosten, Sperre oder dgl. ausbleiben.
Welcher Mahnlauf wenn doch nicht zurück gebucht werden soll. Also doch besser zurückbuchen, denn die falsche unberechtigte Buchung wurde ja reklamiert.
Wie wäre es wenn ein solcher Technikereinsatz und die Kosten schriftlich bestätigt werden also mail an den angeblichen Auftraggeber. Notiz im Störungsticket hinterlegen, am besten wirksam werden erst mit Bestätigung durch den Kunden. Sowas funktioniert ja beim Registrierungsvorgang auf sämtlichen Webseiten auch.