Vodafone belästigt sogar noch Tote...
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- Insider
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Re: Vodafone belästigt sogar noch Tote...
Da hast du recht aber zuerstmal wird geerbt. Denn sonst hätte man gar kein Sonderkündigungsrecht. Immer eins nach dem anderen.
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- Insider
- Beiträge: 5078
- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: Vodafone belästigt sogar noch Tote...
Alle Forderungen, die bis zum Tod aufgelaufen sind - aber auch alle Verbindlichkeiten aus Verträgen, die (erst einmal) über den Tod hinaus gelten [z.B. Mietvertrag - der geht ebenfalls in die Erbmasse mit ein], gehen in das Erbe ein.
Der oder die Erben müssen, sofern sie das Erbe antreten und es nicht ausschlagen, für die offenen Forderungen vor dem Tod, aber auch für die Verbindlichkeiten aus den Verträgen nach dem Tod aufkommen.
Selbst wenn VF hier ein Sonderkündigungsrecht einräumt, bleibt noch immer die Forderung bis zum Todestag (oder dem Tag der Kündigung, je nachdem, welcher später ist) - und diese geht in das Erbe ein.
Sofern niemand das Erbe antritt, erbt der Staat - und die Gläubiger, hier VF, können sich -wie bei einer Insolvenz- aus der Erbmasse bedienen. Wenn die Erbmasse nicht reicht, um die Forderungen aller Gläubiger zu decken, haben die Gläubiger Pech, weil die Erben (und somit auch der Staat) das Erbe nachträglich ausschlagen können, wenn die Forderungen in krassem Missverhältnis zur Erbmasse stehen (es ist allerdings schwierig für den "normalen" Bürger, diesen Nachweis zu erbringen - von daher ist bei unklaren Verhältnissen zum Erblasser eine Ausschlagung eigentlich immer die bessere Methode).
Re: Vodafone belästigt sogar noch Tote...
Dir ist klar das man ein Erbe nicht antreten muss? Erst mit dem Erbantritt kann man etwas erben. Und wenn ich 100.000 € erbe dann kann man auch für ausstehende 87,50 € bei Vodafone eintreten.
Und nochmal, wenn da wie auch immer jetzt eine Forderung die nach dem Tode entstanden ist, nachdem der Vertrag ja wie hier zu lesen war übertragen war, muss es ja ein neuer Vertrag sein und es kann dem Toten egal sein was da gefordert wird und ebenso den Erben. Die Forderung müsste ja erst mal an die richtige Adresse geliefert werden, so lange dies nicht geschieht ist die nur gut für den Papierkorb.
Zu "vererbten" Verträgen sagt Vodafone folgendes:
Der Vertrag wird also nicht vererbt, er läuft auf den Toten weiter, es kann ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden und es werden rückwirkend die Entgelte erlassen.In der Regel können Verträge erst zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Liegt jedoch ein Pflege- oder Todesfall vor, ist bei entsprechendem Nachweis auch ein früherer Kündigungstermin möglich. Bitte schicken Sie den jeweiligen Nachweis (Nachweis des Pflege- oder Altenheims oder Kopie der Sterbeurkunde) entweder eingescannt per Kontaktformular oder per Post an die folgende Adresse:
Vodafone Kabel Deutschland
Kundenservice
99116 Erfurt
Wir kümmern uns dann sofort darum und melden uns bei Ihnen.
Bitte beachten Sie: Wir können Verträge nicht rückwirkend beenden. Wir werden Ihnen aber die monatlichen Entgelte erlassen, die seit dem letzten Zahlungseingang fällig geworden sind (für maximal 12 Monate rückwirkend).
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- Insider
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Re: Vodafone belästigt sogar noch Tote...
Ich habe das schon verstanden aber dir fällt dies scheinbar schwer.
Es ging hier um ein Schreiben an einen Toten welches 1 Jahr nach seinem Tode an ihn gerichtet wurde. Dieses gehörte offensichtlich nicht in die Erbmasse, was wir aber nicht genau wissen können da der Tote sich nicht näher dazu äußert.
Es ging hier um ein Schreiben an einen Toten welches 1 Jahr nach seinem Tode an ihn gerichtet wurde. Dieses gehörte offensichtlich nicht in die Erbmasse, was wir aber nicht genau wissen können da der Tote sich nicht näher dazu äußert.
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- Fortgeschrittener
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Re: Vodafone belästigt sogar noch Tote...
Hoffentlich träum' ich heut' nacht nicht schlecht...... da der Tote sich nicht näher dazu äußert.
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- Insider
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Re: Vodafone belästigt sogar noch Tote...
Ist doch ehh ne Gute Nacht Geschichte!