Auswirkung Kündigung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Auswirkung Kündigung
Moin,
ich plane meine GIGA Kombi (TV, Internet, Mobilfunk) zu kündigen.
Meine Frage: Hat die ausgesprochene Kündigung allein irgendwelche Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag? Fallen Vorteile weg?
Besten Dank für eure Mühen
ich plane meine GIGA Kombi (TV, Internet, Mobilfunk) zu kündigen.
Meine Frage: Hat die ausgesprochene Kündigung allein irgendwelche Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag? Fallen Vorteile weg?
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Re: Auswirkung Kündigung
Die Vorteile fallen erst bei Auslauf des ersten Vertrages weg.
Welche Vorteile dann wegfallen, hängt von den dann noch bestehenden Verträgen ab.
Es ist also nicht so wie bei O2, wo ab Kündigung viele Vorteile entfallen.
Welche Vorteile dann wegfallen, hängt von den dann noch bestehenden Verträgen ab.
Es ist also nicht so wie bei O2, wo ab Kündigung viele Vorteile entfallen.
VBE-Berlin
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Re: Auswirkung Kündigung
Es fallen da nur Rabatte weg, die es im Rahmen der Kundenrückgewinnung gab, was auch ausdrücklich in der E-Mail zu diesem Rabatt steht.VBE-Berlin hat geschrieben: ↑24.05.2018, 12:39 Es ist also nicht so wie bei O2, wo ab Kündigung viele Vorteile entfallen.
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Re: Auswirkung Kündigung
Es fallen auch Rabatte weg, die man im Rahmen der Vertragsverlängerung erhalten hat.
https://www.teltarif.de/o2-kuendigung-t ... 71289.html
https://www.teltarif.de/o2-kuendigung-t ... 71289.html
VBE-Berlin
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Re: Auswirkung Kündigung
Das stimmt nicht. Da es auch nicht vertragsmäßig wäre, macht o2 das nicht. Es geht ausschließlich um den Rabatt, der für eine Rücknahme der Kündigung eingerichtet wird. Die Meldungen im Internet sind von Kunden, die ihre Verträge nicht lesen.
Aus dem von dir zitierten Bericht:
Aus dem von dir zitierten Bericht:
Wie o2 mitteilt sind etwaige andere gewährte Rabatte nicht von dieser Regelung betroffen. Zudem werde der Nutzer eindeutig über die Regelung informiert - sowohl im Gespräch über die Vertragsverlängerung, in der Auftragsbestätigung als auch im Bestätigungsschreiben der Kündigung. Solange o2 die Nutzer derart informiert, ist das Vorgehen seitens des Providers rechtlich nicht zu beanstanden, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Voraussetzung sei, dass es für den Kunden im Vertrag klar erkennbar ist, dass die zu entrichtende monatliche Grundgebühr an einen Rabatt gekoppelt ist. "Ein alleiniger Hinweis irgendwo in den AGB reicht daher nicht", so Solmecke.
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Re: Auswirkung Kündigung
Das ist längst alles vom Tisch.Anne1 hat geschrieben: ↑04.06.2018, 12:25 Das stimmt nicht. Da es auch nicht vertragsmäßig wäre, macht o2 das nicht. Es geht ausschließlich um den Rabatt, der für eine Rücknahme der Kündigung eingerichtet wird. Die Meldungen im Internet sind von Kunden, die ihre Verträge nicht lesen.
Aus dem von dir zitierten Bericht:
Wie o2 mitteilt sind etwaige andere gewährte Rabatte nicht von dieser Regelung betroffen. Zudem werde der Nutzer eindeutig über die Regelung informiert - sowohl im Gespräch über die Vertragsverlängerung, in der Auftragsbestätigung als auch im Bestätigungsschreiben der Kündigung. Solange o2 die Nutzer derart informiert, ist das Vorgehen seitens des Providers rechtlich nicht zu beanstanden, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Voraussetzung sei, dass es für den Kunden im Vertrag klar erkennbar ist, dass die zu entrichtende monatliche Grundgebühr an einen Rabatt gekoppelt ist. "Ein alleiniger Hinweis irgendwo in den AGB reicht daher nicht", so Solmecke.
o2 streicht gar nix mehr.
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Re: Auswirkung Kündigung
Hast Du dafür eine Quelle?
Darüber finde ich nichts.
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Re: Auswirkung Kündigung
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