VBE-Berlin hat geschrieben: ↑05.06.2018, 15:04
genau, der TE will ja was.
Das ist jetzt aber nicht ernst gemeint, oder?
Denn ein Gericht wird als allererstes fragen: Worauf stützen Sie Ihre Forderung?
Und wenn dann als Antwort kommt, der Kunde habe angerufen und den und den Vertrag geschlossen, wird der Vorsitzende als nächstes sagen: "Dann zeigen Sie doch mal den Vertrag"
Und wenn dann VF sagt "Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht", wird die Erheiterung groß und die Entscheidung schnell und einfach sein.
Ich bin mir ziemlich sicher, wenn VF keine Nachweise hat, kommt es sehr schnell zu "Kulanzlösungen".
Also bitte nicht den Kunden verunsichern und einfachste Rechtsgrundsätze ins Gegenteil verkehren.
Und nochmal: Wenn der erste Vertrag über TV nicht zustande kam, gibt es hier nichts zu widerrufen. Das kann doch nicht so schwer sein. Und auch ein zweiter Vertrag kam nicht zustande, weil die Willenserklärungen nicht deckungsgleich sind.