Webserverbetrieb nun eigentlich erlaubt oder nicht?

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kalochero
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Re: Webserverbetrieb nun eigentlich erlaubt oder nicht?

Beitrag von kalochero »

Warum geht ihr euch denn so an?
Ausserdem habe ich nun schon 2x geschrieben es ist bereits eine statische IP vorhanden und es ist kein Privatkundentarif.
Die Klausel in den AGB habe ich gelesen.
Die widerspricht halt nur dem geschriebenen auf der Seite in der Werbung. Dagegen spricht auch das setzen eines rdns-Namen und dass ein Mailserver sicher nicht temporär ist. Auch nicht als Failover mit niedrigerer Priorität.

Ich habe inzwischen auch noch im offiziellen Forum eine Aussage seitens eines Mitarbeiters gelesen die besagt dass diese Klausel lediglich vorsorgen soll dass keine Ansprüche aufgrund fehlender Verfügbarkeit geltend gemacht werdebän können.

Bekämpfe jeden Versuch Computer zu vereinfachen und deren Bedienung zu erleichtern. Denn wenn das eintritt, bist du sofort kein "Profi" mehr.

petertxt
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Re: Webserverbetrieb nun eigentlich erlaubt oder nicht?

Beitrag von petertxt »

Die EU-Verordnung über die Netzneutralität erlaubt es nicht, dass der Anbieter irgendwelche Einschränkungen am Anschluss machen könnte. Die Anbieter sind nicht verpflichtet, zusätzliche Dienste anzubieten, die für den Betrieb eines Servers hilfreich sind (feste IP, RDNS,...) dürfen aber nicht festschreiben, was du mit den Diensten, die am Anschluss vorhanden sind, machst, solange du den Betrieb des Netzes nicht durch Nicht einhalten der RFCs störst oder gesetzwidrige Aktionen betreibst. Im Zweifel gibt die BNetzA eine Auskunft.

Normalerweise hat man den Webserver ja bei einem Hoster. Nur die dynamischen Daten, die man selten braucht und man deswegen nicht ständig hochladen will, bindet man über die Proxy-Funktionalität im Apache Webserver ein ( [P] in der Datei .htaccess ). Die Funktionalität ist normalerweise auch bei den günstigsten Angeboten enthalten. Die dynamischen Daten holt sich dann der Webserver beim Hoster von dem Server am Kabelanschluss. Der Benutzer bekommt davon gar nichts mit, da in der https URL nur die Adresse vom Server beim Hoster erscheint. Der Server am Kabelanschluss kann so gesichert werden, dass nur die Verbindungen von der IP des Servers beim Hoster angenommen werden.
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Thyrael
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Re: Webserverbetrieb nun eigentlich erlaubt oder nicht?

Beitrag von Thyrael »

kalochero hat geschrieben: 29.06.2018, 15:51 Ich habe inzwischen auch noch im offiziellen Forum eine Aussage seitens eines Mitarbeiters gelesen die besagt dass diese Klausel lediglich vorsorgen soll dass keine Ansprüche aufgrund fehlender Verfügbarkeit geltend gemacht werdebän können.
Etwas ähnliches machen wir auch, in unseren AGBs steht das bei einem Produktwechsel X€ Einrichtungskosten bezahlt werden müssen, in der Praxis berechnen wir für Bestandskunden gar nichts. Der Passus steht nur da um eventuellen Missbrauch vorzubeugen.
sch4kal
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Re: Webserverbetrieb nun eigentlich erlaubt oder nicht?

Beitrag von sch4kal »

Artchi hat geschrieben: 29.06.2018, 15:00 Naja, du hast ja behauptet das darüber nichts in den AGBs steht. Weiß gar nicht warum du dann hier so ein Faß auf machst?
Hab ich nicht, ich habe bemängelt das es für Business-Kunden keine separaten AGBs gibt, in denen der Betrieb von Servern explizit erlaubt ist.
Artchi hat geschrieben: 29.06.2018, 15:00 Im Übrigen, steht da, das du keine _dauerhafte_ Vernetzung benutzen darfst. Da geht es also um dauernden Datentransfer. Wenn du, wie in den FAQs beschrieben, ein NAS (ist auch ein Server) betreibst um von Fern mal Dateien zu laden oder hoch zu laden, deine pers. Web-Seite aufrufst, wird VF nichts dagegen haben. Denn nach deiner Argumentation, wäre auch der Anschluss von Smarthome-geräten u.ä. verboten.
Ein VPN ist eine dauerhafte Verbindung/Vernetzung von Standorten, genauso wie ein Server eine dauerhafte Verbindung benötigt, um fehlerfrei zu arbeiten. Das was du meinst, ist eine dauerhafte Auslastung, aber selbst die bekomme ich problemlos als Privatnutzer hin. Da gibt es keine Maßregelung wieviel Upstream-Traffic in welchem Zeitraum erlaubt ist, ich könnte also meine x TiB große Bild/Videosammlung ohne Probleme 2 Monate lang mit vollem Speed zu S3 uppen z.B.
Ein Smarthome-Gerät stellt streng genommen ein Verstoß dar, da die meisten eine dauerhafte Verbindung zu irgendeiner Cloud haben. Außerdem war zumindest bei mir nie die Rede von einem kleinen NAS das ich betreibe, ich habe da, wie der Threadersteller schon etwas mehr dahinter. Natürlich könnte ich mir dafür auch einen vServer oder Rootserver mieten (was ich ebenfalls habe, nur so nebenbei), die Daten liegen aber in fremden Händen und außerhalb meiner näheren Reichweite.
Es gibt schon Use-Cases dafür, alles daheim zu betreiben.
Artchi hat geschrieben: 29.06.2018, 15:00 VF u.a. Providern geht es darum, das da keine Dauerbelastung im Upload verursacht wird. So lange du nur hin und wieder von Fern auf deinen Heim-Server zugreifst, wird das erstmal VF gar nicht auffallen, und schon gar nicht stören.
Ganz genau, das sollte aber bei einem Business-Anschluss möglich sein. Ich zumindest würde dafür auch mehr bezahlen, aber das was VF momentan als "Business"-Anschluss verkauft (war in der Vergangenheit noch lächerlicher ohne feste IP & PTR-Eintrag) ist des Wortes Business nicht wert.
Artchi hat geschrieben: 29.06.2018, 15:00 Wenn du das so genau wissen willst, weiß ich nicht warum du nicht einfach an VFK einen Brief schreibst und hier irgendwelche User nach einer Rechtsberatung befragst?
Ich schreibe keinen Brief, ich schreibe höchstens eine Mail. Vermutlich werde ich die Frage mal in der VF Community stellen, wenn Sie denn nicht schon gestellt wurde.
sch4kal
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Re: Webserverbetrieb nun eigentlich erlaubt oder nicht?

Beitrag von sch4kal »

kalochero hat geschrieben: 29.06.2018, 15:51 Warum geht ihr euch denn so an?
Ausserdem habe ich nun schon 2x geschrieben es ist bereits eine statische IP vorhanden und es ist kein Privatkundentarif.
Die Klausel in den AGB habe ich gelesen.
Die widerspricht halt nur dem geschriebenen auf der Seite in der Werbung. Dagegen spricht auch das setzen eines rdns-Namen und dass ein Mailserver sicher nicht temporär ist. Auch nicht als Failover mit niedrigerer Priorität.

Ich habe inzwischen auch noch im offiziellen Forum eine Aussage seitens eines Mitarbeiters gelesen die besagt dass diese Klausel lediglich vorsorgen soll dass keine Ansprüche aufgrund fehlender Verfügbarkeit geltend gemacht werdebän können.
Dafür kann man dann aber die mittlere Serviceverfügbarkeit in Form eines SLA veröffentlichen, da gibts dann auch keine Missverständnisse.
Abraxxas
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Re: Webserverbetrieb nun eigentlich erlaubt oder nicht?

Beitrag von Abraxxas »

petertxt hat geschrieben: 29.06.2018, 16:13Die EU-Verordnung über die Netzneutralität erlaubt es nicht, dass der Anbieter irgendwelche Einschränkungen am Anschluss machen könnte.
Quatsch. Natürlich darf der Provider Einschränkungen an seinem Netzzugang vornehmen. Es machen auch alle. Aber darum geht es hier nicht. Hier gehts einfach nur um Bandbreite.
petertxt
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Re: Webserverbetrieb nun eigentlich erlaubt oder nicht?

Beitrag von petertxt »

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https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=6

Im ersten Teil wir dem Nutzer erlaubt, an seinem Internetzugang die Anwendung/Dienst Webserver zu betreiben um damit Inhalte zu verbreiten oder den Anderen damit Anwendungen/Dienste bereitzustellen. Im zweiten Teil wird klar gestellt, dass die Anbieter dieses Recht weder vertraglich (AGB usw.) noch als Teil der Geschäftspraxis einschränken dürfen.