wer sagt das?reneromann hat geschrieben: ↑03.08.2018, 22:31 Richtig - und da das Vertragsende der Umzugstag ist, hat der Router auch spätestens 14 Tage danach bei VF einzutreffen...
Internet ohne Tarif
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Re: Internet ohne Tarif
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Re: Internet ohne Tarif
Und wenn er das Modem noch in eine andere Stadt mitnimmt,
dann hat er eine verkehrte Vorwahl und wird auch noch falsch verortet.
Das macht sich bei Notrufen ganz besonders gut.
Ich freue mich immer wieder, wenn ich die Modems eines Hauses auslesen muß
und dann trotz stromlos gemachten Hausverstärkers noch ein Modem online bleibt,
weil es wo gaaaanz anders steht.
dann hat er eine verkehrte Vorwahl und wird auch noch falsch verortet.
Das macht sich bei Notrufen ganz besonders gut.
Ich freue mich immer wieder, wenn ich die Modems eines Hauses auslesen muß
und dann trotz stromlos gemachten Hausverstärkers noch ein Modem online bleibt,
weil es wo gaaaanz anders steht.
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Re: Internet ohne Tarif
Das klingt ja noch harmlos. Weitaus weniger spaßig stelle ich mir das beim Einpegeln oder gar der Suche nach Rückwegstörern vor...Besserwisser hat geschrieben: ↑04.08.2018, 09:20 Ich freue mich immer wieder, wenn ich die Modems eines Hauses auslesen muß
und dann trotz stromlos gemachten Hausverstärkers noch ein Modem online bleibt,
weil es wo gaaaanz anders steht.
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Re: Internet ohne Tarif
[quote=Lutze post_id=609684 time=1533366146 user_id=33252]
[quote=reneromann post_id=609676 time=1533328283 user_id=31393]
Richtig - und da das Vertragsende der Umzugstag ist, hat der Router auch spätestens 14 Tage danach bei VF einzutreffen...[/quote]
wer sagt das?[/quote]
Wie wäre es mal, wenn man die Kündigungsbestätigung, die AGB und das TKG lesen würde? Der Kündigungstag ergibt sich aus dem TKG - das ist der Umzugstag oder der Tag, an dem die Kündigung bei VF einging (je nachdem, was später ist). Daher im Zweifel die Kündigungsbestätigung lesen.
Und die 14 Tage stehen in den AGB...
[quote=reneromann post_id=609676 time=1533328283 user_id=31393]
Richtig - und da das Vertragsende der Umzugstag ist, hat der Router auch spätestens 14 Tage danach bei VF einzutreffen...[/quote]
wer sagt das?[/quote]
Wie wäre es mal, wenn man die Kündigungsbestätigung, die AGB und das TKG lesen würde? Der Kündigungstag ergibt sich aus dem TKG - das ist der Umzugstag oder der Tag, an dem die Kündigung bei VF einging (je nachdem, was später ist). Daher im Zweifel die Kündigungsbestätigung lesen.
Und die 14 Tage stehen in den AGB...
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Re: Internet ohne Tarif
Genau das meinte ich.
Wenn man versucht, am Hausverstärker alle Modems "grün" zu machen
und ein Modem will partout nicht mitregeln.
Oft läuft es noch mit Pegeln weit außerhalb der Toleranz,
weil es einfach woanders ans Netz angeschlossen wurde.
Re: Internet ohne Tarif
Es steht nirgendwo das er eine Sonderkündigung auf Grund des Umzuges eingeleitet hat. Kann eine ganz normale Kündigung sein. Dann hat er das Recht den Vertrag und Box natürlich so lange zu nutzen wie er den Vertrag bezahlt.reneromann hat geschrieben: ↑04.08.2018, 09:36 Wie wäre es mal, wenn man die Kündigungsbestätigung, die AGB und das TKG lesen würde? Der Kündigungstag ergibt sich aus dem TKG - das ist der Umzugstag oder der Tag, an dem die Kündigung bei VF einging (je nachdem, was später ist). Daher im Zweifel die Kündigungsbestätigung lesen.
Und die 14 Tage stehen in den AGB...
Ob das an einem anderen Ort zulässig ist kann strittig sein, da aber der Support genau dies propagiert hat sollte das wohl kein Problem sein.
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Re: Internet ohne Tarif
Sofern es sich nicht um eine Sonderkündigung nach TKG sondern um eine "reguläre" Kündigung handelt, bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit...Lutze hat geschrieben: ↑04.08.2018, 10:27Es steht nirgendwo das er eine Sonderkündigung auf Grund des Umzuges eingeleitet hat. Kann eine ganz normale Kündigung sein. Dann hat er das Recht den Vertrag und Box natürlich so lange zu nutzen wie er den Vertrag bezahlt.reneromann hat geschrieben: ↑04.08.2018, 09:36 Wie wäre es mal, wenn man die Kündigungsbestätigung, die AGB und das TKG lesen würde? Der Kündigungstag ergibt sich aus dem TKG - das ist der Umzugstag oder der Tag, an dem die Kündigung bei VF einging (je nachdem, was später ist). Daher im Zweifel die Kündigungsbestätigung lesen.
Und die 14 Tage stehen in den AGB...
Das was der Support mündlich sagt -und- das was schriftlich in den AGB festgehalten ist, widerspricht sich hier aber.Ob das an einem anderen Ort zulässig ist kann strittig sein, da aber der Support genau dies propagiert hat sollte das wohl kein Problem sein.
In den AGB ist nämlich die Nutzung an einem anderen als dem im Vertrag festgehaltenen Leistungsort ausgeschlossen - Hintergrund sind die bereits erwähnten (Röchel-)Notrufe, bei denen es den Rettungskräften ermöglicht werden soll, über den (Leistungs-)Ort der Leitung schnell an den Notleidenden zu gelangen. Diese Regelung stammt übrigens aus dem TKG, also nichts, was sich VF selbst ausgedacht hätte.
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Re: Internet ohne Tarif
Auch Notrufe, wo der Anrufer noch "lebendig" ist (z. Bsp. zur Feuerwehr oder zur Polizei),reneromann hat geschrieben: ↑04.08.2018, 10:55 Hintergrund sind die bereits erwähnten (Röchel-)Notrufe, bei denen es den Rettungskräften ermöglicht werden soll, über den (Leistungs-)Ort der Leitung schnell an den Notleidenden zu gelangen. Diese Regelung stammt übrigens aus dem TKG, also nichts, was sich VF selbst ausgedacht hätte.
werden dann wegen der falschen Vorwahl an die verkehrte Notrufzentrale geleitet.
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Re: Internet ohne Tarif
Hatte das modem eines Bekannten 3/4 Jahr so genutzt , lief einwandfrei. Von VF nie was gehört und Modem brav nach vertragsende zurückgesendet.
Telefon nicht genutzt, Festnetz brauch eh keiner.
Telefon nicht genutzt, Festnetz brauch eh keiner.
Re: Internet ohne Tarif
Und was ist mit Notrufen wenn jemand als Homezone Berlin definiert hat und tatsächlich in Hamburg seinen Anschluß hat? Dann wird ja auch je nach Einstellung die Festnetznummer von Hamburg gesendet selbst wenn ich in Berlin bin.