Sonderkündigung nach Umzug

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Abraxxas
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Re: Sonderkündigung nach Umzug

Beitrag von Abraxxas »

Das hat mit der Hausnr. nix zu tun. Das Angebot der Kündigung wurde gemacht und angenommen. Käs gegessen.
Da braucht auch kein Techniker mehr zu kommen und irgendwas feststellen. Wie gesagt, im Zweifel zur Verbraucherzentrale. Die lieben sowas.
kabel_fan
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Re: Sonderkündigung nach Umzug

Beitrag von kabel_fan »

VBE-Berlin hat geschrieben: 09.08.2018, 18:02
bunkerbasement hat geschrieben: 09.08.2018, 17:38 Ich habe direkt nach dem Umzugstermin ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich "außerordentlich" kündige. War eine Vorlage aus dem Internet für eben diese Fälle (Produkt nicht an der Adresse verfügbar).
Besser wäre es gewesen, die Kündigung bezugnehmend auf "Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx." zu machen.
Dann wäre der Bezug da gewesen.
So hast du erneut gekündigt, womit eine erneute Prüfung der Verfügbarkeit einher geht.
Wieso hat er erneut gekündigt? Er hat doch zunächst den Umzug gemeldet und dann das Angebot zur Kündigung erhalten.
Hier ist bei VF irgendetwas schief gelaufen und das kann dem Kunden nicht angelastet werden. Er bezahlt hat jetzt die drei Monate ab Kündigungseingang und basta. Hoffentlich gibt es es einen Nachweis über den Kündigungszugang bei VF, denn dann würde ich an der Stelle des TE jede ZahluForderung nach den 3 Monaten zurückweisen und dies mit der fehlenden Grundlage begründen. Dann liegt es an VF darzulegen, warum die Kündigung nicht akzeptiert wird. Viel Spaß kann man da nur sagen.
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berlin69er
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Re: Sonderkündigung nach Umzug

Beitrag von berlin69er »

Wurzelzwerg hat geschrieben: 09.08.2018, 18:54Prüf evtl. auch nochmal (oder frag nach), ob du in deiner ersten Anfrage vielleicht eine andere Hausnummer genannt hattest. Falls da ein Zahlendreher vorhanden war, wäre ja schon erklärt, warum jetzt eine andere Antwort kommt.
Aha, und was für eine Antwort soll er da bitte bekommen? Zudem müsste dann das Schreiben, welches er bekommen hat ja auch falsch adressiert sein...
Ist letztlich eine eindeutige Sache: der Kunde hat sich auf eine offizielle und eindeutige, zudem schriftliche Aussage verlassen! Sollte hier von VF ein Fehler gemacht worden sein, ist dieses nicht dem Kunden anzulasten, sprich die Kosten für die Folgen trägt allein VF. Der Kunde muss sich auf solche eindeutigen Aussagen verlassen können.
In dem Fall muss die Kündigung trotzdem akzeptiert werden oder es müssen die Kosten für den Telekom Vertrag übernommen werden.
Anwarten, wie VF reagiert und im Zweifel zum Anwalt, der dem ganzen noch mal schriftlich Nachdruck verleiht. In keinem Fall wird es dazu kommen, dass der TE für zwei Verträge bezahlen muss, wenn VF hier einen Fehler begangen hat.
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VBE-Berlin
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Re: Sonderkündigung nach Umzug

Beitrag von VBE-Berlin »

Warum regt ihr euch denn alle hier so auf.

Durch die Kündigung ohne Verweis auf das Schreiben wurde eben der Standardprozess mit Prüfung der Verfügbarkeit wieder in Gang gesetzt.
Noch ein Schreiben mit Verweis auf dieses Schreiben, dann sollte alles klar gehen.
VBE-Berlin
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kabel_fan
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Re: Sonderkündigung nach Umzug

Beitrag von kabel_fan »

@VBE-Berlin
Eigentlich sollte die Sachbearbeitung aber doch sehen, was in diesem Fall schon geschehen ist. Sprich Umzugsauftrag - Mitteilung dass nicht verfügbar - Kündigung.
Stattdessen , will man plötzlich einen Techniker schicken, der die Verfügbarkeit vor Ort prüfen soll. Und das teilt man dem (ehemaligem) Kunden per telefon mit :confused:

Irgendwie scheinen mir die Verfahrensabläufe doch stark verbesserungswürdig.

P.S. Dass es nicht geschadet hätte, zu schreiben "Ich nehme Bezug.... und kündige" will ich nicht bestreiten. Ob es was geändert hätte bezweifle ich doch ganz stark.
bunkerbasement
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Re: Sonderkündigung nach Umzug

Beitrag von bunkerbasement »

Wurzelzwerg hat geschrieben: 09.08.2018, 18:54 Prüf evtl. auch nochmal (oder frag nach), ob du in deiner ersten Anfrage vielleicht eine andere Hausnummer genannt hattest. Falls da ein Zahlendreher vorhanden war, wäre ja schon erklärt, warum jetzt eine andere Antwort kommt.
Ja, das mit der Hausnummer ist auch so eine Sache. Im Mietvertrag steht die Hausnummer 1-3. Diese Adresse wurde auch bei Gas und Strom angegeben und ist auch die Adresse, mit der Pakete bestellt werden. Laut Verfügbarkeitsprüfung ist an 1-3 kein Vodafone möglich. An Hsnr. 1 ist vodafone verfügbar. Das Schreiben, dass ich zitiert hatte, wurde wiederum an Hsnr. 1 geschickt. Alles etwas wirr.

Macht es denn Sinn, nun nochmal explizit auf dieses Schreiben zu antworten und von der Kündigung Gebrauch zu machen, die mir "angeboten" wurde? Dann würde ich den Techniker, der die Sonderkündigung am Montag prüfen möchte um eine Woche nach hinten verlegen und versuchen, nochmal zu kündigen. Das läuft ja alles automatisiert ab, bei Vodafone. Womöglich erhalte ich dann die Kündigungsbestätigung?

Liebe Grüße und Danke für die Hilfe!
bunkerbasement
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Re: Sonderkündigung nach Umzug

Beitrag von bunkerbasement »

Ich habe jetzt folgenden Brief aufgesetzt und werde diesen heute per Einschreiben abschicken:

Kündigung 10.08.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.06.2018 erhielt ich von Ihnen einen Brief (Zeichen: O4R/O62), in dem ich darüber informiert wurde, dass Ihre Kabel Produkte an meiner neuen Adresse nicht verfügbar sind. Daher möchte ich nun von dem Angebot der Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten Gebrauch machen. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes.

Mit freundlichen Grüßen
robert_s
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Re: Sonderkündigung nach Umzug

Beitrag von robert_s »

Lutze hat geschrieben: 09.08.2018, 14:32 Wenn mir ein Lieferant mitteilt ich wäre zu einer Kündigung berechtigt, dann sollte dies auch ausnahmslos so sein egal ob Systemfehler oder nicht. Das Verschulden trifft ja hier den Lieferanten nicht den Kunden der sich das ausgedacht hat.
So "ausnahmslos" sehe ich das nicht. Ein Kunde könnte ja auf die Idee kommen, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, indem er einen Umzug an eine beliebige Adresse, an der keine Versorgung möglich ist, anmeldet. Wenn der Lieferant für diesen Fall das Kündigungsrecht bestätigt, dürfte das im Zweifelsfall eher keinen Bestand haben.

In diesem Fall scheint der Kunde allerdings nicht absichtlich eine "falsche" Adressangabe gemacht zu haben. Die Frage ist nun, ob das "falsch" auf seine Kappe oder die von VFKD geht...

...was die interessante Frage aufwirft, was eine "offizielle" Adresse ist und wer das festlegt. Das Bauamt? Das Einwohnermeldeamt? Der Hauseigentümer? Der Bewohner? Ich weiss es nicht...
Lutze

Re: Sonderkündigung nach Umzug

Beitrag von Lutze »

robert_s hat geschrieben: 10.08.2018, 10:34 So "ausnahmslos" sehe ich das nicht. Ein Kunde könnte ja auf die Idee kommen, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, indem er einen Umzug an eine beliebige Adresse, an der keine Versorgung möglich ist, anmeldet. Wenn der Lieferant für diesen Fall das Kündigungsrecht bestätigt, dürfte das im Zweifelsfall eher keinen Bestand haben.
Was konstruierst du den da jetzt zusammen? Natürlich muss ja der Umzug durch die Meldebestätigung dokumentiert werden.
Wenn der umziehende falsche Angaben macht gilt das natürlich nicht, das muss man doch jetzt nicht dazu schreiben oder?
Wurzelzwerg
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Re: Sonderkündigung nach Umzug

Beitrag von Wurzelzwerg »

berlin69er hat geschrieben: 10.08.2018, 06:57
Wurzelzwerg hat geschrieben: 09.08.2018, 18:54Prüf evtl. auch nochmal (oder frag nach), ob du in deiner ersten Anfrage vielleicht eine andere Hausnummer genannt hattest. Falls da ein Zahlendreher vorhanden war, wäre ja schon erklärt, warum jetzt eine andere Antwort kommt.
Aha, und was für eine Antwort soll er da bitte bekommen? Zudem müsste dann das Schreiben, welches er bekommen hat ja auch falsch adressiert sein...
Ist letztlich eine eindeutige Sache: der Kunde hat sich auf eine offizielle und eindeutige, zudem schriftliche Aussage verlassen! Sollte hier von VF ein Fehler gemacht worden sein, ist dieses nicht dem Kunden anzulasten, sprich die Kosten für die Folgen trägt allein VF. Der Kunde muss sich auf solche eindeutigen Aussagen verlassen können.
In dem Fall muss die Kündigung trotzdem akzeptiert werden oder es müssen die Kosten für den Telekom Vertrag übernommen werden.
Anwarten, wie VF reagiert und im Zweifel zum Anwalt, der dem ganzen noch mal schriftlich Nachdruck verleiht. In keinem Fall wird es dazu kommen, dass der TE für zwei Verträge bezahlen muss, wenn VF hier einen Fehler begangen hat.
Ich meinte, dass im ersten Schreiben z.B. Hausnummer 21 genannt wurde und daraufhin bestätigt wird es geht nicht. Wenn danach nochmal ein Schreiben zu VFKD geht und darin dann die Hausnummer 12 steht (die versorgt ist), dann wäre eine Ablehnung der Kündigung erstmal korrekt. Wenn sich im Nachgang dann herausstellt, dass die 12 die wirkliche Umzugsadresse ist, dann verliert auch die erste Bestätigung, dass eine vorzeitige Kündigung möglich ist, ihre Gültigkeit, da sie aufgrund falscher Angaben seitens des Kunden zustande kam.

Ich hab schon ein paar Mal erlebt, dass die Post herausgefunden hat, welche Hausnummer richtig ist und die Sendung dann doch korrekt zugestellt hat. Daher auch der Hinweis es zu überprüfen.