Neuer Vertrag abgeschlossen
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Neuer Vertrag abgeschlossen
Hallo, habe einen neuen Vertrag abgeschlossen und zwar Red internet und Phone 400 Cable mir TV und der Giga 4 K Box.
Beim Rumstöbern im Internet habe ich nun festgestellt das diese Box ja keine Smartcard einschub mehr hat.
Das Problem ist nun wenn ich ja keine Smartcard mehr habe kann ich ja mit meinem Kabel Deutschland CI+ Modul keine Programme mehr empfangen. Das ist schlecht weil ich mit diesem Modul in meiner Wohnung in verschiedenen Räumen verwende. Schlafzimmer, Wohnzimmer da meine Fernseher noch nicht die neuesten Modelle sind (wlan, lan usw.. Habe zwar gesehen dass man sich eine zusätzliche Karte bestellen kann aber nur dann mit den Basic Programmen. Habe aber auf meiner jetzigen Karte auch die Premium und Sky Kanäle. Kann man für 8 Euro drauf machen aber warscheinlich nicht Sky ?
Also ist das doch für mich uninteressant.
Bin also am überlegen ob ich diesen Vertrag, den ich vor 3 Tagen abgeschloseen habezu widerrufen
MfG
Beim Rumstöbern im Internet habe ich nun festgestellt das diese Box ja keine Smartcard einschub mehr hat.
Das Problem ist nun wenn ich ja keine Smartcard mehr habe kann ich ja mit meinem Kabel Deutschland CI+ Modul keine Programme mehr empfangen. Das ist schlecht weil ich mit diesem Modul in meiner Wohnung in verschiedenen Räumen verwende. Schlafzimmer, Wohnzimmer da meine Fernseher noch nicht die neuesten Modelle sind (wlan, lan usw.. Habe zwar gesehen dass man sich eine zusätzliche Karte bestellen kann aber nur dann mit den Basic Programmen. Habe aber auf meiner jetzigen Karte auch die Premium und Sky Kanäle. Kann man für 8 Euro drauf machen aber warscheinlich nicht Sky ?
Also ist das doch für mich uninteressant.
Bin also am überlegen ob ich diesen Vertrag, den ich vor 3 Tagen abgeschloseen habezu widerrufen
MfG
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Re: Neuer Vertrag abgeschlossen
Wo hast Du den Vertrag abgeschlossen?
Im Handel? Dann hast Du kein Widerrufsrecht.
Online, per Telefon oder beim Vodafone-Berater? Dann hast Du ein Widerrufsrecht.
Hast Du Sky schon? Oder hast Du dir Sky jetzt statt des 5 Euro-Kombirabatts auf die Giga-Box geholt?
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Re: Neuer Vertrag abgeschlossen
Hallo, habe den Vertrag im Saturn abgeschlossen. Die haben da so einen Stand von Vodafone. Sky habe ich schon länger. Ist auf der jetzigen Smartcard von Vodafone freigeschaltet.
MfG
F.Deussner
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F.Deussner
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Re: Neuer Vertrag abgeschlossen
Wobei auch dort ein Widerrufsrecht in Frage kommt, wenn man der allgemeinen Rechtssprechung folgt.
Ein solcher Stand, insbesondere wenn er dann noch mit anderen Anbietern geteilt wird, kann wohl kaum als regelmäßig genutzter Geschäftsraum angesehen werden, wenn es überhaupt Angestellte von VF sind.
Zudem kommt es dann noch darauf an, ob der Kunde diesen Stand von sich aus aufgesucht hat oder er womöglich beim Betreten des Marktes angesprochen wurde.
Ich würde jedenfalls einen schriftlichen Widerruf direkt bei VF KDG versuchen!
Ein solcher Stand, insbesondere wenn er dann noch mit anderen Anbietern geteilt wird, kann wohl kaum als regelmäßig genutzter Geschäftsraum angesehen werden, wenn es überhaupt Angestellte von VF sind.
Zudem kommt es dann noch darauf an, ob der Kunde diesen Stand von sich aus aufgesucht hat oder er womöglich beim Betreten des Marktes angesprochen wurde.
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TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Neuer Vertrag abgeschlossen
Warum sollte ein solcher Stand (noch dazu dauerhaft besetzt) nicht als "regelmäßig genutzter Geschäftsraum" angesehen werden?berlin69er hat geschrieben: ↑15.09.2018, 08:25 Wobei auch dort ein Widerrufsrecht in Frage kommt, wenn man der allgemeinen Rechtssprechung folgt.
Ein solcher Stand, insbesondere wenn er dann noch mit anderen Anbietern geteilt wird, kann wohl kaum als regelmäßig genutzter Geschäftsraum angesehen werden, wenn es überhaupt Angestellte von VF sind.
Die Aussage mit "regelmäßig genutzter Geschäftsraum" bezieht sich eher auf (kurzzeitige) Messestände oder (kurzzeitige) Stände mitten auf der Straße, nicht aber auf (dauerhafte) Stände innerhalb eines "normalen" Geschäfts.
Und ob es Angestellte von VF sind, spielt für das Widerrufsrecht keine Rolle - es können auch Angestellte von Franchisenehmern sein, die verbindliche Verträge (auf Provisionsbasis) mit dem Kunden schließen. Immerhin sind die meisten VF-Shops auch in der Regel nur Franchisenehmer, d.h. die Angestellten dort arbeiten auch nicht (direkt) für VF.
Das man trotzdem einen Widerruf versuchen kann, ist eine andere Sache - aber man sollte sich nicht wundern, wenn der Widerruf abgelehnt wird.
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Re: Neuer Vertrag abgeschlossen
Wenn im Auftrag nix steht, dann hilft nur versuchen oder nachfragen. Soweit ich weiß, darf auch für die Verträge ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Das wird aber dann natürlich auch im Auftrag an VFKD übermittelt.
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Re: Neuer Vertrag abgeschlossen
Mache ich in meinem Büro immer. Da könnte ich den Haken machen, dass der Kunde im Büro abgeschlossen hat. Habe ich noch nie gemacht.
Wozu auch? Ein gut geratener Kunde widerruft fast nie.
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Re: Neuer Vertrag abgeschlossen
Letztlich würde aber auch der Haken nichts an der tatsächlichen rechtlichen Situation ändern.
Offenbar braucht aber VF KDG noch viel mehr „Verkäufer“ wie du es bist, die noch (zumindest manchmal... ) noch den Kunden im Mittelpunkt sehen.
Offenbar braucht aber VF KDG noch viel mehr „Verkäufer“ wie du es bist, die noch (zumindest manchmal... ) noch den Kunden im Mittelpunkt sehen.
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Re: Neuer Vertrag abgeschlossen
Natürlich würde der Haken was ändern. Wenn der Kunde zu mir ins Büro kommt, handelt es sich auch um genau so einen Vertrag, wie er in jedem Vodafone Shop oder Mediamarkt abgeschlossen wurde. Das Widerrufsrecht hängt ja nicht an meiner Person, sondern an der Art und Weise des Verkaufs.berlin69er hat geschrieben: ↑19.09.2018, 06:24 Letztlich würde aber auch der Haken nichts an der tatsächlichen rechtlichen Situation ändern.
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