Das war nicht der beste Weg. Ein Übergabeeinschreiben gilt erst dann als zugestellt, wenn der Empfänger es abgeholt hat.P90-Fighter hat geschrieben:Also schrieb ich am 03.12.2008 nochmals ein Einschreiben ( Übergabeeinschreiben ) an KD.
Ein Einwurf-Einschreiben dagegen gilt dann als zugestellt, wenn es eben "eingeworfen" wurde.
Der Einwurf wird von der Post protokolliert.
Im Streitfall dürfte KD es schwerhaben, wenn behauptet wird, alle 3 Sendungen wären nicht angekommen.Zur Sicherheit noch dasselbe Schreiben an die Faxnummer und als Email an den Kundenservice von KD.
Auch Fax und Email sind schließlich rechtsgültige Kündigungswege. Beim Fax gibt es den Sendebericht mit der Empfängernummer.
Gibt es. Und kostet, wenn ich mich richtig erinnere, auch kaum mehr als ein Einschreiben --> KlickGibt es eigentlich die Möglichkeit, ein Einschreiben durch einen Gerichtsvollzieher übergeben zu lassen ??