Überspannungsschutz in der Netzebene 4

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Abraxxas
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Re: Rechnung

Beitrag von Abraxxas »

Flole hat geschrieben: 12.10.2018, 19:14
Lutze hat geschrieben: 12.10.2018, 16:33Einen 100 prozentigen Schutz gegen Überspannung vor allem Blitzschlag gibt es nicht würde ich behaupten.
Klar gibt's den, und der hält auch wenn der Blitz direkt einschlägt. Das knallt dann zwar ordentlich und die Überspanungsableiter lösen alle aus, aber der Blitz wird direkt durch den Blitzableiter in die Erde abgeleitet und dann bleibt nur eine Spitze durch Induktion auf der Leitung, und das wird abgeleitet durch den Überspannungsschutz.
Sag mal, glaubst du das selber oder willst du uns nur verarschen?
Flole
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Re: Rechnung

Beitrag von Flole »

Eigentlich war das auf in-need-for-speed's Antwort bezogen, aber ich stimme dir da zu: Es macht keinen Sinn irgendwas zu schützen, außer halt man macht es ganz und richtig. Da gehört ein Planer zu der sich damit auskennt und einen Elektriker der das fachgerecht Installiert.

@Abraxxas
Warst du schon mal bei Dehn oder Phoenix Contact, wo Blitze mit vielen kA erzeugt werden um die entsprechenden Produkte zu testen? Und hast du irgendeine berufliche Qualifikation mit entsprechender Fortbildung, oder ist das einfach nur die "Angst vorm großen bösen Blitz"?
Abraxxas
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Re: Rechnung

Beitrag von Abraxxas »

Ich habe keine Angst davor, nur Respekt. Auch weil ich eine entsprechende Ausbildung habe.
Übrigens werden Blitze mit kV erzeugt, das A ergibt sich dann.
Und Blitzableiter an Gebäuden gibst schon seit 100 Jahren. Was denkst du welche Geräte die damals schüzen wollten?
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Re: Rechnung

Beitrag von Flole »

Sollte natürlich auch kV heißen....

Der Blitzableiter soll ja auch nicht die Geräte schützen, sondern ist Teil des Gesamtkonzeptes. Ohne den würde der direkte Einschlag viel größere Schäden anrichten. Aber ohne den Rest schützt er das Gebäude, nicht jedoch die Installation.
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Re: Rechnung

Beitrag von reneromann »

Lutze hat geschrieben: 12.10.2018, 09:09
reneromann hat geschrieben: 11.10.2018, 21:53
in-need-for-speed hat geschrieben: 11.10.2018, 21:47 Somit darf der in der Tarifpreisliste Deines Tarifs gelistete Geräteersatzpreis berechnet werden, nicht aber der Techniker/die Servicepauschale.
Doch, auch der Techniker/die Servicepauschale darf berechnet werden, weil der Grund für den Serviceeinsatz nicht von VF zu vertreten ist - Beschädigungen der Endgeräte während der Vertragslaufzeit fallen auf den Kunden zurück.
Wie kommst du auf diesen schmalen Pfad?
Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht
auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Vodafone nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Überleg nochmal was "Mängel" bedeutet. Ein Gerät ist sicherlich nicht mängelbehaftet, wenn es einen Überspannungsimplus nicht aushält (dafür ist das Gerät nämlich in der Regel nicht gebaut). Hingegen liegt sehr wohl ein Mangel vor, wenn ein Gerät bei sachgemäßem Umgang z.B. durch Alterung oder Vorschädigung (bei der Produktion) ausfällt; ein Überspannungsimpuls gehört aber sicherlich nicht zum sachgemäßen Umgang mit der Mietsache (egal wer diesen verursacht).

Außerdem: Es geht doch gar nicht um das Gerät selbst - das bezahlt nämlich die Hausrat (sofern sie Blitz- resp. Überspannungsschäden einschließt - was aber bei gängen Policen der Fall sein sollte).
Es geht viel mehr um die Kosten des Technikereinsatzes danach - wenn der Kunde einen Vor-Ort-Austausch des Geräts bei vorliegendem Überspannungsschaden durch einen Techniker wünscht, dann fallen die Technikerkosten auf ihn zurück (weil Überspannungsschäden nunmal nicht in den Verantwortungsbereich von VF zählen; weiterhin: wenn bis zur Dose alles in Ordnung ist, wozu dann den Techniker?)...
Lutze

Re: Rechnung

Beitrag von Lutze »

reneromann hat geschrieben: 13.10.2018, 01:20Überleg nochmal was "Mängel" bedeutet. Ein Gerät ist sicherlich nicht mängelbehaftet, wenn es einen Überspannungsimplus nicht aushält (dafür ist das Gerät nämlich in der Regel nicht gebaut). Hingegen liegt sehr wohl ein Mangel vor, wenn ein Gerät bei sachgemäßem Umgang z.B. durch Alterung oder Vorschädigung (bei der Produktion) ausfällt; ein Überspannungsimpuls gehört aber sicherlich nicht zum sachgemäßen Umgang mit der Mietsache (egal wer diesen verursacht).
Überleg noch mal. In dem Text von Vodafone steht nicht woraus der Mangel entstanden ist.
Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht
auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Vodafone nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Eine unsachgemäße Behandlung des Kunden liegt ja wohl kaum vor wenn er es dazu nutzt wozu es bestimmt ist.
Willst du etwa behaupten das eine Fritzbox nicht mangelhaft ist wenn eine Verbindung mit dem Internet nicht mehr möglich ist?
Das der Mangel durch zum Beispiel einen Blitzschlag entstanden ist, ist dabei vollkommen egal. Es geht hier nicht um Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung wo der Mangel schon beim Kauf des Produktes (unerkannt) vorhanden sein sollte.
Außerdem: Es geht doch gar nicht um das Gerät selbst - das bezahlt nämlich die Hausrat (sofern sie Blitz- resp. Überspannungsschäden einschließt - was aber bei gängen Policen der Fall sein sollte).
Bei gängigen Policen ist das eingeschlossen wenn du es mitversicherst. Aber wer sagt denn das jeder eine Hausratversicherung besitzt?
ein Überspannungsimpuls gehört aber sicherlich nicht zum sachgemäßen Umgang mit der Mietsache (egal wer diesen verursacht).
Du bist ein Witzbold, ist etwa durch den Umgang des Kunden mit dem Produkt der Schaden entstanden? Eventuell sollte dann Vodafone für die von Vodafone erstellte Installation für den Schutz vor Überspannungsschäden sorgen. Verlangen sie nicht ganz zufällig auch deshalb diesen immer wieder hier angesprochenen Potentialausgleich. Dann sollen sie doch die Boxen den Kunden übereignen/verkaufen wenn sie solche Schäden nicht übernehmen wollen.
Flole
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Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Flole »

Die Forderung nach einem Überspannungsschutz ergibt sich aus VDE 0100-534. Zumindest am Einspeisepunkt des 230V Netzes muss ein entsprechender Ableiter vorhanden sein (je nach äußerem Blitzschutz Typ 1 oder Typ 2). Diese Norm hat seit etwa einem Jahr Gültigkeit.

Ein Mangel aufgrund eines Blitzschlags ist eben kein Mangel im Rahmen der Gewährleistung, sondern die zulässige Maximalspannung wurde überschritten. Damit ist der Gebrauch nicht mehr bestimmungsgemäß. Das ist als ob du dir nen Koax-Schuko Adapter baust und das ganze anschließt.
Lutze

Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Lutze »

Flole hat geschrieben: 13.10.2018, 13:32Diese Norm hat seit etwa einem Jahr Gültigkeit.
nö erst ab dem 14.12.2018 und nur in Neubauten.
Flole hat geschrieben: 13.10.2018, 13:32 Ein Mangel aufgrund eines Blitzschlags ist eben kein Mangel im Rahmen der Gewährleistung
Sag ich ja und es geht ja hier auch nicht um Gewährleistung sondern um die Mietbedingungen.

Das ist als würde am Haus deiner Mietwohnung das Fundament wegsacken das Haus einstürzen und du musst dann das Haus neu aufbauen.

Es könnte natürlich auch in den Mietbedingungen festgehalten sein das für Schäden egal welcher Art der Mieter zuständig ist.
Ich werde jetzt trotzdem an meiner Mietbox keinen Überspannungsschaden verursachen um heraus zu finden wie sich Vodafone in diesem Fall verhält, auch wenn ich mir fast sicher bin das mir kostenlos eine neue Box zur Verfügung gestellt wird.
Flole hat geschrieben: 13.10.2018, 13:32sondern die zulässige Maximalspannung wurde überschritten. Damit ist der Gebrauch nicht mehr bestimmungsgemäß. Das ist als ob du dir nen Koax-Schuko Adapter baust und das ganze anschließt.
Warum wurde sie überschritten? Weil das Vodafone Kabelnetz nicht ausreichend gegen Blitzschlag abgesichert ist und 47 weitere Boxen in meiner Straße zerstört wurden oder weil ich einen Schukostecker an das Koaxkabel geklemmt habe?
Flole hat geschrieben: 13.10.2018, 13:32Damit ist der Gebrauch nicht mehr bestimmungsgemäß.
Damit ist der Gebrauch nicht mehr möglich also auch ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht. Wir könnten noch den Fall konstruieren wo der Nutzer seine 6490 mit in die Badewanne nimmt weil sie eingestaubt ist und wundern uns dann warum nichts funktioniert und Vodafone die nicht kostenlos ersetzen will.
Flole
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Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Flole »

Lutze hat geschrieben: 13.10.2018, 14:07 nö erst ab dem 14.12.2018 und nur in Neubauten.
Diese Norm ist seit 1. Oktober 2016 gültig, seitdem sollte diese angewendet werden. Die Übergangsfrist endet am 14.12.2018, und nur in Neubauten ist auch Blödsinn.
Lutze hat geschrieben: 13.10.2018, 14:07 Das ist als würde am Haus deiner Mietwohnung das Fundament wegsacken das Haus einstürzen und du musst dann das Haus neu aufbauen.
Überhaupt nicht vergleichbar. Eher als wenn in deiner Mietwohnung eine Wand einstürzt weil du keine Maßnahmen ergriffen hast diese zu schützen. Und das fällt dann auch wieder auf dich zurück.
Lutze hat geschrieben: 13.10.2018, 14:07 Warum wurde sie überschritten? Weil das Vodafone Kabelnetz nicht ausreichend gegen Blitzschlag abgesichert ist und 47 weitere Boxen in meiner Straße zerstört wurden oder weil ich einen Schukostecker an das Koaxkabel geklemmt habe?
Nein weil der Schutz im eigenen Gebäude nicht ausreichend war, mit einem NE4 Vertrag ist das die Sache von VF, ansonsten ist das Verantwortung des Eigentümers. Schaltüberspannungen aus dem 230V Netz sind ja auch in dem Sinne nicht Verantwortung des Netzbetreibers, sondern eben durch einen Überspannungsschutz (wie in besagter VDE gefordert) in der Anlage des Kunden abzuwehren. Das steht auch in den Erläuterungen der Norm drin, das die immer häufiger auftretenden Schaltspitzen dies erforderlich machen.
Lutze hat geschrieben: 13.10.2018, 14:07 Damit ist der Gebrauch nicht mehr möglich also auch ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht. Wir könnten noch den Fall konstruieren wo der Nutzer seine 6490 mit in die Badewanne nimmt weil sie eingestaubt ist und wundern uns dann warum nichts funktioniert und Vodafone die nicht kostenlos ersetzen will.
Dann klemm dein Gerät doch ab, wenn du der Meinung bist es nicht bestimmungsgemäß benutzen zu können. Kannst dir ja dann eine eigene Box da hinstellen.....
Ich kann jedenfalls sicherstellen das die zulässigen Pegel an den mir zur Verfügung gestellten Geräten nicht überschritten werden. Und das beinhaltet das jede Leitung die das Gebäude Verlässt gegen Überspannung geschützt ist, egal ob SAT, Netzwerk, Strom oder KNX.
Lutze

Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Lutze »

Flole hat geschrieben: 13.10.2018, 15:17 Diese Norm ist seit 1. Oktober 2016 gültig, seitdem sollte diese angewendet werden. Die Übergangsfrist endet am 14.12.2018, und nur in Neubauten ist auch Blödsinn.
Die von dir hier erwähnte Firma meint:
Achtung: Die Übergangsfrist der DIN VDE 0100-443/-534 endet zum 14.12.2018. Überspannungsschutz ist somit auch im privaten Wohnungsbau sowie im kleinen Gewerbebau Pflicht.
Anlagen, die nach dem 14.12.2018 in Betrieb gehen, sind ausschließlich nach den beiden neuen Normen zu planen und zu errichten.
Flole hat geschrieben: 13.10.2018, 15:17 Überhaupt nicht vergleichbar. Eher als wenn in deiner Mietwohnung eine Wand einstürzt weil du keine Maßnahmen ergriffen hast diese zu schützen. Und das fällt dann auch wieder auf dich zurück.
Das ist ja jetzt der größte Blödsin den ich je in diesem Forum gelesen habe. Wenn in meiner Mietwohnung eine Wand einstürzt macht der Vermieter mich dafür verantwortlich weil mein Glaskugel mir zuvor nicht verraten hat das dies passiert? Ich habe kein 2x2m Loch in die Wand geschlagen das zum Einsturz führte. Oder meinst du ich hätte in dem Moment als sie einstürzte sie mit meinem Rücken stützen müssen? :brüll:
Flole hat geschrieben: 13.10.2018, 15:17
Lutze hat geschrieben: 13.10.2018, 14:07 Warum wurde sie überschritten? Weil das Vodafone Kabelnetz nicht ausreichend gegen Blitzschlag abgesichert ist und 47 weitere Boxen in meiner Straße zerstört wurden oder weil ich einen Schukostecker an das Koaxkabel geklemmt habe?
Nein weil der Schutz im eigenen Gebäude nicht ausreichend war, mit einem NE4 Vertrag ist das die Sache von VF, ansonsten ist das Verantwortung des Eigentümers. Schaltüberspannungen aus dem 230V Netz sind ja auch in dem Sinne nicht Verantwortung des Netzbetreibers, sondern eben durch einen Überspannungsschutz (wie in besagter VDE gefordert) in der Anlage des Kunden abzuwehren. Das steht auch in den Erläuterungen der Norm drin, das die immer häufiger auftretenden Schaltspitzen dies erforderlich machen.
das ist albern
Flole hat geschrieben: 13.10.2018, 15:17 Dann klemm dein Gerät doch ab, wenn du der Meinung bist es nicht bestimmungsgemäß benutzen zu können.
Ich kann es, nur kann ich es nicht mehr nachdem eine durch das Kabelnetz eingedrungene Überspannung mein Modem zerstört hat. Wenn du der Meinung bist es wäre nicht ordentlich installiert, dann nehme ich den von Vodafone beauftragten Installateur in Regress und hat der nach Vodafone Vorgaben gearbeitet dann ist ja offensichtlich Vodafone nachlässig bei seinen Vorgaben.