Analoges Kabelfernsehen in Brandenburg wird ab November abgeschaltet
Derzeit läuft die Umstellung vom analogen zum digitalen Kabelfernsehen (DVB-C). Neben der Region Berlin sind nun auch die ersten Orte in Brandenburg betroffen. Ab November erfolgt die Umstellung zum Beispiel in Potsdam, Kleinmachnow und Stahnsdorf. Die Verbraucherzentrale erklärt, was Betroffene nun beachten müssen.
„Ein Sendersuchlauf ist nach der Umstellung in der Regel für alle Kabelempfänger notwendig, da die Sender neu sortiert werden“, sagt Michèle Scherer, Expertin Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Alle Kabelfernsehen-Haushalte, die ihr Kabelsignal noch ausschließlich analog empfangen, müssen sich darüber hinaus kümmern. „Ob man betroffen ist, zeigt ein einfacher Test“, so die Expertin. „Wer sein Fernsehen über Kabel empfängt und derzeit etwa 32 Programme ohne den Zusatz „HD“ in der Senderliste hat, schaut sehr wahrscheinlich noch analog.“
Wenn man einen neueren Fernseher besitzt oder einen Digital-Receiver nutzt, muss man keine neuen Geräte anschaffen. „Dann muss man nur im Menü des Fernsehers die Empfangsquelle von analog auf digital umstellen“, erklärt Scherer.
Besitzer von älteren TV-Geräten müssen nachrüsten, wenn ihr Fernseher nicht DVB-C fähig ist oder sie keinen Receiver haben. Verbraucher benötigen dann einen DVB-C-Kabelreceiver, der mit etwa 40 bis 50 Euro zu Buche schlägt. Dieser wird zwischen TV-Gerät und Kabeldose angeschlossen. „Verbraucher, die noch einen alten Röhrenfernseher nutzen, können zwar in vielen Fällen auch nachrüsten, sollten die Umstellung aber zum Anlass nehmen, über eine Neuanschaffung nachzudenken“, rät Scherer. Denn nicht nur die Bildqualität ist bei neuen Fernsehern deutlich besser, sondern man spart auch beim Energieverbrauch.
Betroffene können auch gänzlich vom Kabel auf einen anderen Fernsehempfang umsteigen. „Alternativ zum Kabel kann man Fernsehen beispielsweise per Antenne oder Satellit empfangen oder via Internet mit IPTV oder Streamingdiensten“, so die Verbraucherschützerin. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Empfangsarten hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/23763
Ein neuer Vertrag mit dem Kabelanbieter ist durch die Abschaltung des analogen Signals nicht notwendig. „Etwas anderes kann nur gelten, falls im Vertrag ganz explizit eine analoge Verbreitung vereinbart wurde. Dies ist aber meist nicht der Fall“, betont die Expertin. Weiter empfiehlt sie: „Verbraucher sollten daher skeptisch sein, wenn ihnen ein sogenannter Medienberater zu einem neuen Vertrag rät und sich im Zweifelsfall vor einem Vertragsschluss durch die örtliche Verbraucherzentrale beraten lassen.“
Auch die Abschaltung des analogen Radios ist geplant. Betroffen sind davon alle Verbraucher, die ihr Radiogerät direkt an die Kabel-Dose angeschlossen haben. „Wir raten Verbrauchern, sich über die Seite
www.digitaleskabel.de oder direkt über ihren Kabelanbieter über Abschalttermine auf dem Laufenden zu halten“, so Scherer.