Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
Das ist keine schöne Geschichte sondern die Feststellung das was auch immer du da zusammenbastelst irgendwie Blödsinn ist: Ne Glasfaser die nur als Backup genutzt wird (das ist schonmal relativ sinnfrei wenn man bedenkt das die sich relativ gut skalieren lassen), dann sind zuerst die Kosten eher zweitrangig, jetzt auf einmal dann doch nicht (sonst wäre der richtige Businessvertrag ja die beste Wahl gewesen wo man auf deine "Probleme" auch eingegangen wäre), ein "nicht-Business-Tarif" wäre ja auch eine Option gewesen (wenn da die 1000 Mbit/s verfügbar sind).
Ich würde ja eventuell die Backup-Leitung für die Server (sowas gibts ja hoffentlich auch) für das im Internet Surfen der Mitarbeiter nutzen, oder eben die Glasfaser und die dann noch etwas höher schalten lassen.
Ich würde ja eventuell die Backup-Leitung für die Server (sowas gibts ja hoffentlich auch) für das im Internet Surfen der Mitarbeiter nutzen, oder eben die Glasfaser und die dann noch etwas höher schalten lassen.
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Re: Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
Naja für nahezu jede Standleitung aka Company Connect, Company Fiber und wie sie alle heißen gibts immer die Möglichkeit einer Backup-Leitung. Da ist wohl das Budget für ausgegangen Musst halt mit der Kabelbusiness-Leitung mit Privatkunden-AGB, Server-Verbot und ohne SLA leben.
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Re: Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
Das ist falsch. Das Gerät muss der Schnittstellenbeschreibung entsprechen, und der Schnittstellenbeschreibung für DOCSIS 3.1 basierte Anschlüsse von Vodafone Kabel kann das TC4400 genauso wenig entsprechen wie jedes andere Gerät - denn diese liegt schlichtweg noch gar nicht vor.
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Re: Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
Ich hab die Schnittstellenbeschreibung als "Spezifikationen" bezeichnet, gemeint war die aber. Wenn man sich die genau anschaut dann sieht man nirgendwo eine Einschränkung das es eine 3.0 oder ähnliches Beschreibung ist, sondern eine DOCSIS Schnittstellenbeschreibung, und genau diese erfüllt das TC4400 ja (genug Kanäle, kein böses Tab Zeichen usw.). Das da von 3.1 keine Rede ist bedeutet dann wohl das man da machen kann was man will solange es die anderen Punkte nicht "stört"robert_s hat geschrieben: ↑06.12.2018, 00:18Das ist falsch. Das Gerät muss der Schnittstellenbeschreibung entsprechen, und der Schnittstellenbeschreibung für DOCSIS 3.1 basierte Anschlüsse von Vodafone Kabel kann das TC4400 genauso wenig entsprechen wie jedes andere Gerät - denn diese liegt schlichtweg noch gar nicht vor.
Die Gültigkeit der neueren Versionen stelle ich immer noch in Frage, meiner Meinung nach gilt immer noch die allererste Version......
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Re: Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
Die Schnittstellenbeschreibung selbst ist aber anderer Meinung:
Mit der Veröffentlichung einer neuen Version dieser Schnittstellenbeschreibung verlieren vorherige Versionen Ihre Gültigkeit.
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Re: Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
Sie wurde aber nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wie es hätte gemacht werden müssen
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Re: Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
Bist Du sicher? Die BNetzA bietet ja leider die Amtsblätter nur kostenpflichtig an, aber wenn da 2016 als Fundort für die Vodafone Kabel Schnitstellenbeschreibungen der Link https://www.vodafone.de/hersteller-info.html angegeben war, würde es dann nicht ausreichen, unter diesem Link aktualisierte Fassungen zu veröffentlichen?
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Re: Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
Meiner Meinung nach nicht:
und weiter:§ 41c Abs. 1 Satz 1 Punkt 2 TKG hat geschrieben:regelmäßig alle aktualisierten Beschreibungen dieser Netzzugangsschnittstellen zu veröffentlichen und der Bundesnetzagentur unmittelbar mitzuteilen.
Punkt 2 sagt ja "zu veröffentlichen und der BNetzA mitzuteilen", und weiter heißt es dann das die BNetzA die Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht. Es wurde aber nur die erste Version veröffentlicht, alle folgenden waren nie im Amtsblatt und damit nie veröffentlicht Wenn es der BNetzA mitgeteilt worden wäre dann hätte die BNetzA die Fundstelle dann veröffentlichen müssen. Und wenn nicht.....Die Pflicht zur Veröffentlichung nach Absatz 1 ist erfüllt, wenn die Angaben im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Erfolgt die Veröffentlichung an anderer Stelle, hat der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze die Fundstelle umgehend der Bundesnetzagentur mitzuteilen. In diesem Fall veröffentlicht die Bundesnetzagentur die Fundstelle in ihrem Amtsblatt.
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Re: Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
Veröffentlicht ist sie ja offenbar schon. Der Netzbetreiber damit erst einmal nur seiner Pflicht zur Meldung dieser Veröffentlichung nicht nachgekommen. Dass das die Veröffentlichung unwirksam machen sollte, geht aus dem Paragraphen IMHO so nicht hervor.Flole hat geschrieben: ↑06.12.2018, 00:57 Punkt 2 sagt ja "zu veröffentlichen und der BNetzA mitzuteilen", und weiter heißt es dann das die BNetzA die Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht. Es wurde aber nur die erste Version veröffentlicht, alle folgenden waren nie im Amtsblatt und damit nie veröffentlicht
Ist aber eh nur akademisch, denn in der Praxis sieht die BNetzA das wohl recht "locker", wenn da ein Netzbetreiber seiner Verpflichtung nicht korrekt nachkommt. Als ich mal wegen der fehlenden Schnittstellenbeschreibung von unitymedia für deren DOCSIS 3.1 Anschlüsse nachfragte, antworteten die mir erst als UM die dann (mutmaßlich auf deren Anfrage hin) veröffentlicht hatte, mit dem lapidaren Hinweis, dass die jetzt vorläge.
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Re: Gigabit-Tarife seit heute in ersten Gebieten verfügbar
Es gibt aber diesen Satz:
Ergo: In allen anderen Fällen ist die Pflicht zur veröffentlichung nicht erfüllt, mit anderen Worten sie gilt nicht als Veröffentlicht und ist damit auch nicht gültig. Die Änderungen sind aber ja überschaubar, dennoch ist das ein Punkt der einem TC4400 Nutzer mit falscher Firmware gefallen dürfteDie Pflicht zur Veröffentlichung nach Absatz 1 ist erfüllt, wenn die Angaben im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.