Das was du da beschreibst ist der Idealfall, mit der Praxis hat das wenig zutun (Ausnahme: Abgeschlossener Verstärker, da machen die nichts weil sie nicht rankommen).
Abbauen kann ich das Teil jederzeit, egal wem es gehört (muss es dann natürlich VF zurückgeben bzw. denen die Gelegenheit geben es abzuholen), und woher soll das Wegerecht kommen? Zum Verstärker gibts das nicht, höchstens zum Übergabepunkt. (Und wenn ein Techniker Zugang zum Verstärker fordert kann ich den ja abbauen und ihm in die Hand drücken, dann hat er Zugang dazu ).
Aber da ich auf den ganzen Ärger keine Lust hab, hab ich grundsätzlich nur eigene Verstärker installiert und wenn ein Techniker da dran rumschraubt (und seine Verstärker daneben setzt) kriegt VF die Rechnung für den Rückbau (das passiert aber wohl nur einmal, danach sind die "eingenordet" und wissen wie's läuft). Ist aber natürlich nur sinnvoll wenn man 1. selbst weiß was man da tut und 2. Messgeräte hat und selber entstören kann/will. Ansonsten sollte man das unterlassen, denn die Chance das dann ein Techniker nochmal den Weg zum Verstärker findet und daran irgendwas macht ist gering (oder zumindest ist es dann deutlich komplizierter: Schriftlicher Auftrag etc.)
Gemäß aktueller AGB kannst du übrigens durchaus Eigentümer eines von VF installierten Verstärkers werden.
Hausanschlussverstärker ohne Gestattung des Eigentümers tauschen?
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Re: Hausanschlussverstärker ohne Gestattung des Eigentümers tauschen?
Als "Privatvermieter" ist Dein Fall eher die Ausnahme, aber egal ob Privatvermieter oder große Wohnungsbaugesellschaft - Wenn der Hausverteiler Eigentum des Hausbesitzers ist darf kein Techniker der nicht Du oder von Dir beauftragt ist irgendwas machen.
Auch wenn die Techniker sich nicht so verhalten - sie SOLLTEN es.
Abgeschlossener Verstärker ist meines Erachtens die Option die Du für Vermeidung des ganzen Schriftkram-Anwalt-etc-Mülls dann ins Auge fassen solltest.
Auch möglich: Lass Dich als NE4 Betreiber eintragen. Dann wird VFKD dich anschreiben müssen weil Du und nicht Technikerunternehmen "Hinz und Kunz" für die Einrichtung, Instandhaltung etc etc sämtlicher Gerätschaften ab dem ÜP zuständig bist.
Nachteil: Wenn mal ne Anschlussdose in einer Wohnung kaputtgeht ist das dann AUCH Dein Job.
=Lupus=
Auch wenn die Techniker sich nicht so verhalten - sie SOLLTEN es.
Abgeschlossener Verstärker ist meines Erachtens die Option die Du für Vermeidung des ganzen Schriftkram-Anwalt-etc-Mülls dann ins Auge fassen solltest.
Auch möglich: Lass Dich als NE4 Betreiber eintragen. Dann wird VFKD dich anschreiben müssen weil Du und nicht Technikerunternehmen "Hinz und Kunz" für die Einrichtung, Instandhaltung etc etc sämtlicher Gerätschaften ab dem ÜP zuständig bist.
Nachteil: Wenn mal ne Anschlussdose in einer Wohnung kaputtgeht ist das dann AUCH Dein Job.
=Lupus=