Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

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Abraxxas
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Abraxxas »

Flole hat geschrieben: 10.01.2019, 23:36Dann muss der Verkäufer des Gebäudes dich über die Eigenheiten bzw. AGBs aufgeklärt haben
Kennst du einen Immobilienverkäufer der sowas je gemacht hat? Ist aber egal weil nicht relevant
Wenn die Zuleitung abgeklemmt wird kostet das wiederanklemmen natürlich was, was denkst du wie teuer solche Tiefbauarbeiten sind?
Ach, aber zum Abklemmen buddeln sie den Gehweg auf eigene Kosten auf?
Ich denke wir sollten mit diesen Spässen hier aufhören sonst glaubt es am Ende noch jemand.
Flole
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Flole »

Ja kenne ich.

Und 12*15€ sind 180€, dafür kann man einmal buddeln, also wenn man ein Jahr schwarzschauen unterbindet lohnt sich das schon. Und theoretisch könnte man sich ja auch die Kosten wiederholen (wird soweit ich weiß aber nicht gemacht).
reneromann
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von reneromann »

berlin69er hat geschrieben: 10.01.2019, 23:31
reneromann hat geschrieben: 10.01.2019, 22:03[...]jedoch könnte die Weigerung dann als "Schwarzsehen" gewertet werden und zu einer Zwangsanmeldung führen...
Hast du dafür irgendwelche Belege? Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür jedenfalls nicht...
Lies dir bitte § 265a StGB durch. Das Kabelnetz ist dabei ein "öffentlichen Zwecken dienendes Kommunikationsnetz".
reneromann
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von reneromann »

Abraxxas hat geschrieben: 10.01.2019, 23:53
Flole hat geschrieben: 10.01.2019, 23:36Dann muss der Verkäufer des Gebäudes dich über die Eigenheiten bzw. AGBs aufgeklärt haben
Kennst du einen Immobilienverkäufer der sowas je gemacht hat? Ist aber egal weil nicht relevant
Nur weil der Verkäufer es dir nicht sagt oder schwarz auf weiß gibt, heißt es noch längst nicht, dass es keine Spielregeln gibt, die du beim Hauskauf automatisch mit erworben hast.
Und dazu gehören z.B. auch die Anschlußbedingungen der jeweiligen Infrastrukturbetreiber (u.a. TAB des öffentlichen Stromnetzbetreibers, aber auch die Anschlußbedingungen für den Kabelanschluß, sofern vorhanden).
Flole
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Flole »

Um zu wissen obs offiziell ist kannst du einfach bei der normalen Hotline anrufen und den Termin vereinbaren, dann weißt du das es offiziell ist wenn die es dir bestätigen, und der Techniker der dann kommt ist auch ganz sicher berechtigt das zu tun und nicht ein Medienberater der da eigenmächtig Maßnahmen durchführt.
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Lars.Berlin
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Lars.Berlin »

@All,

jetzt ist hier dem TE abermals schwindelig geworden...!? :streber: :streber: :streber: :motz: :motz: :motz:
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von berlin69er »

reneromann hat geschrieben: 11.01.2019, 00:28
berlin69er hat geschrieben: 10.01.2019, 23:31
reneromann hat geschrieben: 10.01.2019, 22:03[...]jedoch könnte die Weigerung dann als "Schwarzsehen" gewertet werden und zu einer Zwangsanmeldung führen...
Hast du dafür irgendwelche Belege? Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür jedenfalls nicht...
Lies dir bitte § 265a StGB durch. Das Kabelnetz ist dabei ein "öffentlichen Zwecken dienendes Kommunikationsnetz".
Ach, wieder Paragraphenreiten? Hm, aber zum Thema „Zwangsanmeldung“ finde ich da nichts...
Zudem gilt bei der Telekommunikation ja quasi der Grundsatz: wird eine Schutzmechanismus überwunden, findet ein Missbrauch statt. Heißt umgekehrt: ist kein Schutz vorhanden, ist es auch kein Vergehen!
Sonst könnte Sky ja auch unverschlüsselt senden und allen eine Strafe (und ein Abo) aufbügeln, die dann einen ihrer freien Sender eingeschaltet haben.

Aber all das artet hier irgendwann nur aus, wie in jedem Thread in dem immer wieder bestimmte Personen beteiligt sind... :kaffee:
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Flole
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Flole »

Der TE wollte nunmal wissen ob man die Leute ins Haus lassen muss, das ist nicht ohne Paragraphen zu beantworten ob man etwas tun oder lassen muss, denn nur die legen das fest.

Wo ist denn bei der Bahn der Schutz den ein Schwarzfahrer umgeht? Ist übrigens genau der selbe Paragraph.....

Aber nochmal: Bei der Hotline anrufen, die werden dann einen Termin vereinbaren wenns nötig ist und wenn nicht dann kannst du das Schreiben ignorieren da du dich ja gemeldet hast und VF einfach nur nicht wollte.
Lutze

Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Lutze »

Flole hat geschrieben: 11.01.2019, 00:00 Und 12*15€ sind 180€, dafür kann man einmal buddeln, also wenn man ein Jahr schwarzschauen unterbindet lohnt sich das schon. Und theoretisch könnte man sich ja auch die Kosten wiederholen (wird soweit ich weiß aber nicht gemacht).
was lohnt sich daran? Da kann ich auch 100 € in die Hand nehmen und aus dem Fenster werfen und behaupten das es sich lohnt.
Lohnt sich erst wenn der vermeintliche Schwarzseher dann 2 Jahre den Anschluss zahlt. Ob da jetzt aber ein Schwarzseher aktiv ist weiß ja hier auch kein Mensch.
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berlin69er
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von berlin69er »

@Flole: Telekommunikation!
Einfach mal komplette Sätze lesen...

Und nein, es geht auch ohne Paragraphen: die private Wohnung des TE ist geschützt, weshalb er dort nur in Ausnahmefällen jemand reinlassen muss. Ein Klinkenputzer von VF gehört nicht dazu, auch wenn diese sich gerne aufspielen, als dürften sie das.
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