Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Insider
- Beiträge: 10432
- Registriert: 31.12.2015, 01:11
Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung
Ein Verstoß gegen den Paragraphen ist aber eben auch ohne Schutz möglich.
Der Schutz der privaten Wohnung (ist übrigens auch aus einem Paragraphen hergeleitet, wenn man den nennt ist es auch für jeden nachvollziehbar) hat aber dennoch Grenzen. Der Telekom muss man übrigens auch Zugang zum APL ermöglichen (ist auch deren Eigentum so wie der HÜP Eigentum des Kabelnetzbetreibers ist), woraus sich das herleitet darfst du aber selbst rausfinden denn die entsprechenden Paragraphen/Grundlagen verrate ich nicht (jetzt merkst du vielleicht selbst das eine Paragraphen-Allergie nicht wirklich hilfreich ist wenn jeder einfach Behauptungen aufstellt und die nicht auf irgendwas stützt bzw. nicht stützen kann)
Der Schutz der privaten Wohnung (ist übrigens auch aus einem Paragraphen hergeleitet, wenn man den nennt ist es auch für jeden nachvollziehbar) hat aber dennoch Grenzen. Der Telekom muss man übrigens auch Zugang zum APL ermöglichen (ist auch deren Eigentum so wie der HÜP Eigentum des Kabelnetzbetreibers ist), woraus sich das herleitet darfst du aber selbst rausfinden denn die entsprechenden Paragraphen/Grundlagen verrate ich nicht (jetzt merkst du vielleicht selbst das eine Paragraphen-Allergie nicht wirklich hilfreich ist wenn jeder einfach Behauptungen aufstellt und die nicht auf irgendwas stützt bzw. nicht stützen kann)
-
- Insider
- Beiträge: 14833
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung
Darum geht es ja nicht!
Sondern darum, dass einige ausschließlich Paragraphen als Begründung ihrer Thesen runterleiern und das immer und immer wieder.
Wie aber jeder wissen sollte, sind Paragraphen, gerade in bürgerlichen Gesetzbüchern alles andere als eindeutig. Von daher macht das Prahlen mit „Jurawissen“ in den seltensten Fällen wirklich Sinn.
Ich bin hier raus!
Sondern darum, dass einige ausschließlich Paragraphen als Begründung ihrer Thesen runterleiern und das immer und immer wieder.
Wie aber jeder wissen sollte, sind Paragraphen, gerade in bürgerlichen Gesetzbüchern alles andere als eindeutig. Von daher macht das Prahlen mit „Jurawissen“ in den seltensten Fällen wirklich Sinn.
Ich bin hier raus!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
-
- Insider
- Beiträge: 10432
- Registriert: 31.12.2015, 01:11
Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung
Wie schon in dem Thread gesagt: Schau mal auf eBay Kleinanzeigen (und dadurch das jemand anders ja bestätigt hat das er selbst eine Box für einen ähnlichen Betrag verkauft ist das ganze auch obsolet geworden denn nachgewiesen das es das gibt ist es ja dadurch schon), direkte Links auf Angebote gibts von mir grundsätzlich nicht. Es kam ja (witzigerweise im selben Thread direkt danach) schon ohne Link der Vorwurf ich würde ein eigenes Angebot pushen, mit Link wäre der ja auf einmal begründet.
Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung
Was ist dadurch nachgewiesen? Wenn ich hier schreibe ich verkaufe eine freie 6490 gekauft vor 2 Monaten im Mediamarkt mit 5 Jahren Herstellergarantie für 30 € ist das dann ein Beweis?
Wenn das mit einem link begründet wäre war es also ein Angebot von dir und du wolltest es pushen.
Du hast mir vorgeworfen ich wäre zu faul zum suchen, gilt das dann für die Suche nach den Paragraphen nicht?
Du wechselst deine Ansicht also je nachdem wie es dir gerade am besten in den Kram passt.
-
- Insider
- Beiträge: 10432
- Registriert: 31.12.2015, 01:11
Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung
Wenn das 2 Leute schreiben und man auf der Mediamarkt Seite ähnliche Angebote findet würde mir das reichen es zu glauben. Bewiesen ist dein Kauf dadurch nicht, aber die Existenz eines Angebots ist dadurch nachgewiesen (darum ging es ja und nicht darum irgendwas zu beweisen).
Ja genau ich pushe ein Angebot ohne Link...... Was kommt als nächstes? Werbung ohne zu verraten um welches Produkt es geht? Dir ist schon klar das es schwer ist, dich nach so einem Blödsinn noch ernst zu nehmen.....
Hast du denn mittlerweile ein Angebot gefunden was in etwa dem gleicht was ich beschrieben hab? Ich habe übrigens auch nie auf einen Paragraphen verlinkt sondern gesagt "§XYZ Gesetzbuch BLABLABLA", die parallele zu "6490 auf Ebay Kleinanzeigen" sollte schwer zu übersehen sein (selbst wenn man etwas ignorant ist). Überhaupt bin ich mit Links eher sparsam, insbesondere wenn man das ganze durch eine gezielte Suche selbst finden kann.
Nö, du hast nur ein Problem zu verstehen das es vor mir keine Links zu Angeboten geben wird. Und weil es hier auch so schön passt gleich nochmal: Ich habe auch nie auf einen Paragraphen verlinkt sondern gesagt "§XYZ Gesetzbuch BLABLABLA", die Parallele zu "6490 auf Ebay Kleinanzeigen" sollte schwer zu übersehen sein.
Schade das es hier (mal wieder) zu einer Grundsatzdiskussion kommen muss, das man sich dafür rechtfertigen muss nicht direkt mit dem Finger auf etwas zu zeigen und zu sagen "daaaaa ist es" und das einige Leute es scheinbar wichtiger finden eine "Paragraphen-Allergie" zu haben als sinnvoll über die Frage des TE zu diskutieren (was, wie ich ja oben gezeigt hab ohne Paragraph schwer möglich ist, es fehlt nur noch ein "wer sagt das ich der Telekom Zugang zum APL gewähren muss" um es perfekt zu machen) und deshalb hier eine Grundsatzdiskussion beginnen, die eigentlich an andere Stelle gehört (und das ist es nämlich was diesen Thread hier komplett ins Offtopic zieht, nicht das diskutieren über Paragraphen ob man dem Anbieter nun Zugang gewähren muss oder nicht, denn genau das war ja gefragt).
Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung
Und immer noch mit Scheuklappen unterwegs?
Wenn du es schwarz auf weiß wahlweise auch in anderen Farben vorzeigen kannst ist es bewiesen.
Du bist albern, Werbung ohne das Produkt zu verraten. Wer soll dich mit dieser Antwort noch ernst nehmen wenn du im selben Post erklärst wie einfach es doch ist genau dieses Produkt zu finden. Ja gar den Vorwurf von Dummheit/Faulheit vorbringst so man es nicht findet.
Wie sollte ich, ich suche ja nicht. Wenn es dies dann gibt hätte man es verlinken können.Hast du denn mittlerweile ein Angebot gefunden was in etwa dem gleicht was ich beschrieben hab?
-
- Insider
- Beiträge: 10432
- Registriert: 31.12.2015, 01:11
Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung
Und warum sollte ich hier irgendwem irgendwas beweisen müssen?
Etwas pushen ohne zu verraten was man da pusht ist was anderes? Du hast doch angefangen, ich habe dir dadurch lediglich vor Augen geführt was du da eigentlich für einen Unsinn erzählst, aber schön das du es nun selbst merkst, Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung! Es gibt übrigens viele dieser Angebote, da ich mich nicht auf ein bestimmtes bezogen hab (mangels Link was sich ja durchaus als richtige Entscheidung herausgestellt hat) kann man hier nicht vom pushen reden (aber dich kann man ja nicht ernst nehmen, immerhin hast du dir den Blödsinn ausgedacht den ich in meinem vorherigen Post verdeutlicht habe, meine Idee ist das pushen ohne zu verraten was man pusht nicht gewesen, nur noch mal um dir das nochmal vor Augen zu führen)Lutze hat geschrieben: ↑11.01.2019, 17:19 Du bist albern, Werbung ohne das Produkt zu verraten. Wer soll dich mit dieser Antwort noch ernst nehmen wenn du im selben Post erklärst wie einfach es doch ist genau dieses Produkt zu finden. Ja gar den Vorwurf von Dummheit/Faulheit vorbringst so man es nicht findet.
Falls du dich jetzt noch einmal über den Vorwurf der Faulheit wunderst, jetzt weißt du wo er herkommt. Aber ein Baby will halt gefüttert werden......
Aber gerne auch noch einmal für dich zum mitschreiben: Von mir wird es keinen Link zu einem konkreten Angebot geben. Weder in diesem Thread, noch in diesem Zusammenhang, noch generell. Ich werde nicht auf ein bestimmtes Angebot verlinken, da kannst du mir sonstwas vorwerfen, das wird nicht passieren. Wenn man den Nachweis will gibts alle Informationen um sich den selbst zu suchen, wenn nicht dann ist es dir wohl nicht wichtig.
-
- Insider
- Beiträge: 5082
- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung
Könnten wir bitte nochmal auf das Ursprungsthema zurückkommen?
Fakt ist: Man muss den Anbieter nicht zwingend reinlassen (nur die Polizei), jedoch kann das dann ggfs. unangenehme Folgen haben, bei denen man dann hinterher rennen muss, um die Sachen aufzuklären.
Einfacher ist es, wenn man die Tür öffnet und den Anschluß einfach abschalten lässt - zumal: Wenn man den Anschluß eh nicht nutzen will, warum sollte man dann ein Problem mit der Abschaltung haben?
Ähnlich verhält es sich bei einer Straßenverkehrskontrolle:
Wenn die Beamten um einen freiwilligen Alkohol- und Drogentest bitten und man den (berechtigterweise) verweigert, darf man sich nicht wundern, wenn die Beamten daraufhin misstrauisch sind und man wegen des Anfangsverdachts auf Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln mit auf die Wache genommen wird und dort der Amtsarzt kommt. Gewonnen hat man dann, wenn nichts festgestellt wird, rein gar nichs - man hat nur durch die berechtigte Verweigerung viel Zeit verspielt, die man bei Teilnahme am freiwilligen Test sich selbst hätte ersparen können.
Fakt ist: Man muss den Anbieter nicht zwingend reinlassen (nur die Polizei), jedoch kann das dann ggfs. unangenehme Folgen haben, bei denen man dann hinterher rennen muss, um die Sachen aufzuklären.
Einfacher ist es, wenn man die Tür öffnet und den Anschluß einfach abschalten lässt - zumal: Wenn man den Anschluß eh nicht nutzen will, warum sollte man dann ein Problem mit der Abschaltung haben?
Ähnlich verhält es sich bei einer Straßenverkehrskontrolle:
Wenn die Beamten um einen freiwilligen Alkohol- und Drogentest bitten und man den (berechtigterweise) verweigert, darf man sich nicht wundern, wenn die Beamten daraufhin misstrauisch sind und man wegen des Anfangsverdachts auf Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln mit auf die Wache genommen wird und dort der Amtsarzt kommt. Gewonnen hat man dann, wenn nichts festgestellt wird, rein gar nichs - man hat nur durch die berechtigte Verweigerung viel Zeit verspielt, die man bei Teilnahme am freiwilligen Test sich selbst hätte ersparen können.
Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung
wie ich bereits sagte, du bist albern Floli