Hallo an Alle zusammen.
ich habe da mal eine Frage.
ich war seit jahren Kabel Deutschland Kunde. Wir wollten auf Satelit umsteigen, haben uns dann aber doch für Kabel-TV entschieden.
Nun zu meinem Probelm. Am 9.11.2018 habe ich einen GigaTv vertrag in einem Elektonik Markt abgeschlossen (also kein Widerrufsrecht). Am 30.12 kam dann die GigaTV box, die von Anfang an schwierigkeiten gemacht hat. ( ist über WLAN angeschlossen, LAN geht leider nicht. Fritzbox steht im Büro im anderen Stockwerk) Anfang Januar habe ich mit dem Vertragspartner im Elektronik Markt gesprochen und er hat im beisein eines Verantwortlichen des Marktes einen Tausch der Endgeräte Gigabox gegen Sagemcom 1TB in einer Händlerseite von Vodafone beantragt. Grund dafür ist, das die FB der Gigabox inkompatibel mit meiner Böse-Anlage ist. ( Gigabox = Bluetooth, Bose = Infrarot) . Dies wurde bei dem Abschluss nicht erwähnt.
Auch habe ich nicht explizit danach gefragt.
Heut bekam ich nachricht von Vodafone, das ein Tausch der Geräte nich vor Ablauf eines Jahres möglich ist.
Kann mir jemand sagen, wie ich es trotzdem kulanter weise erreichen kann. Der Vertag soll ja in seinen Bestandteilen bestehen bleiben, nur die Endgeräte sollen getauscht werden
Danke für eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
jörg W. voigt
P.s. Ach ja, ich vergaß zu erwähnen, das sich alle aus der Familie mir der "alten FB" auskannten, sogar meine 81 jährige die bei uns wohnt, könnte alles bedienen
Wechsel wegen inkompatibilität Fernbedienung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Re: Wechsel wegen inkompatibilität Fernbedienung
doch 14 Tage - wie bei allen Verträgen
Das musst du mit deinem Elektromarkt klären, wo du den Vertrag abgeschlossen hastJaguar hat geschrieben: ↑15.01.2019, 21:40 Heut bekam ich nachricht von Vodafone, das ein Tausch der Geräte nich vor Ablauf eines Jahres möglich ist.
Kann mir jemand sagen, wie ich es trotzdem kulanter weise erreichen kann. Der Vertag soll ja in seinen Bestandteilen bestehen bleiben, nur die Endgeräte sollen getauscht werden
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Re: Wechsel wegen inkompatibilität Fernbedienung
Nö.
Ganz im Gegenteil. Bei keinem Vertrag gibt es ein Rücktrittsrecht. Man muss schon vorher überlegen was man tut und unterschreibt. Es gibt lediglich eine Ausnahme im Fernabsatzrecht. Da gelten diese 14 Tage. Die Betonung liegt dabei auf "fern".
Und obwohl bei Internet (Kauf)verträgen allgemein angewandt, gilt es auch da nicht uneingeschränkt. Das ist oft ein Entgegenkommen der anderen Seite. (Daher meinen viele das wäre immer so. Nada!)