Mitversorgung technisch lösen

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Flole
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Re: Mitversorgung technisch lösen

Beitrag von Flole »

Lutze hat geschrieben: 03.02.2019, 20:34
Flole hat geschrieben: 03.02.2019, 17:20aber das ist jetzt ja unerheblich da die Registrierungspflicht ihn nicht mehr umfasst.
Da hab ich ja Glück, sonst hätte ich mein Handy wenn ich beim Kunden arbeiten bin gar nicht mehr an seinem Anschluß laden dürfen.
Ich bin mir aber sicher das du diese Bestimmung nicht in allen Auslegungen und Einschränkungen studiert hast und es diese so wie du es auslegst nie gab.
Ist aber nur meine Meinung.
Du kannst das nicht lassen, oder? Und Laden durftest du schon, der Kunde musste sich nur registrieren wie er es auch tun musste wenn du eine Bohrmaschine oder ähnliches dort betrieben hast. Und folgende Autoren sind sich übrigens sicher, das ich die Bestimmung in allen Auslegungen und Einschränkungen studiert habe und richtig Auslege, denn die stimmen mit mir überein (wobei ich die deutsche Handwerks Zeitung und die Stuttgarter Zeitung schon als vertrauenswürdige Quelle ansehen würde):
https://www.deutsche-handwerks-zeitung. ... 098/360856
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... ae741.html
https://www.achgut.com/artikel/handwerk ... mlieferant

Kannst aber ja eine Suchmaschine deiner Wahl bemühen und dir das anschauen..... Und die Verordnung hat man ja auch nicht zum Spaß ergänzt oder weil man lange weile hatte sondern weil sie etwas am Ziel vorbei war.
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NE3_Technician
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Re: Mitversorgung technisch lösen

Beitrag von NE3_Technician »

Flole hat geschrieben: 03.02.2019, 20:36 Dann bleibt nur nach dem Verstärker abzweigen. Und da es ein verschlossener Schrank ist kann der Nachbar auch nichts abklemmen, ist doch toll! Mehrverbrauch gibt's auch nicht dadurch (zumindest keinen erwähnenswerten), der Verstärker muss ja nur sehr wenig mehr leisten. Also Kabel rüber schmeißen und den Techniker anklemmen lassen.


Eine andere Sache ist aber noch der Potenzialausgleich der da irgendwie hergestellt werden muss wenn es 2 getrennte Anlagen sind.
sind es ja nicht ! da hat man glück ! ansonsten die anlage beim nachbarn inkl. hüp erden und die anlage beim TE mit galvan. Trennglied abkoppln und seine Anlage an seinem Poti erden.
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Re: Mitversorgung technisch lösen

Beitrag von Flole »

NE3_Technician hat geschrieben: 03.02.2019, 21:38 sind es ja nicht ! da hat man glück ! ansonsten die anlage beim nachbarn inkl. hüp erden und die anlage beim TE mit galvan. Trennglied abkoppln und seine Anlage an seinem Poti erden.
Wurde doch noch gar nichts zu gesagt, oder (ich rede hier von elektrischen Anlagen, nicht von der Kabelanlage)? Aber ja abkoppeln und erden muss man dann wohl wenn man nicht grad nen Elektriker beauftragen will.
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Re: Mitversorgung technisch lösen

Beitrag von bremer_hb »

Mensch Leute, das ist ja Klasse hier. Soviel Feedback in so kurzer Zeit hatte ich noch in keinem Forum! :) :) :)


Ich denke ich habe verstanden wie es gehen kann:

Der Nachbar hat den HÜP, dann den Verstärker, dann die Verteilung.

-> Wir bohren ein Loch zum Nachbarn.
-> Mein Koax Kabel wird vom Vodafone Techniker an der Verteilung vom Nachbarn angeschlossen (im abgeschlossenen Schrank)
-> auf meiner Seite setze ich ein galvanisches Trennglied, dieses wird bei mir an den Potentialausgleich angeschlossen ???
-> Dahinter kommt meine Fritzbox Cable. TV nutze ich keins, Internet nur per WLAN. Daher auch bei mir keine weitere Verkabelung im Haus.


Die Idee einen eigenen Verstärker zu bekommen, verwerfe ich also erst mal. Das scheint, so wie ich Euch verstanden habe, nicht zu funktionieren.

@ NE3_Technician
Meine Leitung von der Verteilung des Nachbarn zu meinem Router wäre entweder circa 2 Meter lang oder 15 Meter lang. Könnten 15 Meter Koaxialkabel zu meiner Fritzbox zu lang sein? Also schlechtere Leitungswerte aufgrund der Länge? Die Fritzbox würde ich nämlich am liebsten in die 1. Etage stellen. Alternativ kommt die Fritz in den Keller (dann werden nur etwa 2 Meter Koaxkabel zur nachbarverteilung benötigt) und ich setze mir eine 2 Fritzbox per Ethernet verbunden (oder Mesh) in die 1 Etage.

Besten Dank!
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NE3_Technician
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Re: Mitversorgung technisch lösen

Beitrag von NE3_Technician »

Ich merke gerade , ich hab was vergessen . Ans Ende des Kabels kommt eigentlich noch eine Multimediadose. :) Da 15m kein Problem sind würde ich an deiner Stelle das Kabel bis an die gewünschte Stelle legen.

Falls du vorverlegen willst nimm brauchbare Kabel https://www.antennenland.net/Kathrein-LCD-111_1

Nein kein galvanisches Trennglied. Nur dein Kabel beim Nachbarn Anschliessen ! :)
Wenn da alles dran ist brauchst du auch keinen weiteren Verstärker.

PS: ach schau an hier gibt es Schriftfarben in dem Forum :D
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Re: Mitversorgung technisch lösen

Beitrag von Flole »

NE3_Technician hat geschrieben: 03.02.2019, 22:28 Nein kein galvanisches Trennglied. Nur dein Kabel beim Nachbarn Anschliessen ! :)
Außer es gibt einen getrennten Potenzialausgleich, dann muss man da irgendwas machen. Und davon kann man hier ausgehen. Wenn die Stromzähler alle in einem Kasten sind ist das nicht so, wenn die verteilt sind ist es höchstwahrscheinlich so.
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NE3_Technician
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Re: Mitversorgung technisch lösen

Beitrag von NE3_Technician »

Einmal was zu viel geschrieben. ... Da hat man den Salat. ... Galv. Trennglied nimmt man nur zum Erden des hüps bzw. Nicht.

Dazwischen hab ich das noch nie gesehen. Wird auch keiner machen.
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Re: Mitversorgung technisch lösen

Beitrag von Flole »

Dann muss ein Elektriker den Potenzialausgleich der Gebäude miteinander verbinden. Eine Verbindung über den Schirm des Koax-Kabels ist definitiv so nicht zulässig, da können mitunter große Ströme fließen.
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Re: Mitversorgung technisch lösen

Beitrag von NoNewbie »

Das allerwichtigste zum Thema Potentialausgleich ist doch, haben die Häuser jeder einen einzelnen Stromanschluss oder einen gemeinsamen.
Erst danach kann man was zum Einbinden in den Pot sagen.
Lutze

Re: Mitversorgung technisch lösen

Beitrag von Lutze »

Flole hat geschrieben: 03.02.2019, 20:46Und Laden durftest du schon, der Kunde musste sich nur registrieren
ich hoffe nur du meinst das jetzt nicht ernst
Flole hat geschrieben: 03.02.2019, 20:46der Kunde musste sich nur registrieren wie er es auch tun musste wenn du eine Bohrmaschine oder ähnliches dort betrieben hast. Und folgende Autoren sind sich übrigens sicher, das ich die Bestimmung in allen Auslegungen und Einschränkungen studiert habe und richtig Auslege, denn die stimmen mit mir überein
Hast du schon einmal Realität und Theorie versucht miteinander abzugleichen.
Und offensichtlich hast du deine verlinkten Artikel nicht mal selbst korrekt gelesen. Dann wärest du zu der Einsicht gekommen das die Verordnung nie so angewendet wurde wie du es hier erzählst. Nicht etwa weil irgendwann in 2018 etwas geändert wurde.

Es gibt nach wie vor etwas wie Geringfügigkeit, siehe zum Beispiel auch Eigenbedarf bei Drogenkonsum, wird nicht verfolgt müsste es aber vom Gesetz her.
Vielleicht einfach mal auf dem Teppich bleiben und gesunden Menschenverstand anwenden.