Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Guten Morgen. Ein neuer Vertrag kommt (nun) nicht mehr in Frage, sie wollte die alte Telefonnummer behalten und der Mitarbeiter von VF hat ihr den neuen Vertrag jetzt aufgeschwatzt und alles ist in Sack und Tüten. Bis auf die Retoure.... Ich hab auch schon überall nachgelesen, tatsächlich ist VF das einzige Unternehmen, das nicht mit sich reden lässt und auf jeden Fall die 100 Euro verlangt. Hätte ich nur nicht für sie gekündigt, verdammt. Ich werde wohl doch ersteinmal versuchen, einen gebrauchten zurückzuschicken. Was wollen sie denn machen, wenn sie es merken? Mich verhaften lassen? Quatsch, ich weiß, dass das nicht korrekt ist, aber 100 Euro sind viel Geld und es ist einfach kein seriöses Geschäftsgebaren von VF, das Gerät nicht, wie andere Anbieter auch, nach Jahren abzuschreiben. Ich danke euch für eure Mühe. Und falls wem noch was einfällt... Grüße, Grit.
DarkStar hat geschrieben: ↑17.04.2019, 07:42
Auch für dich gilt, lies bitte im VF Forum, dort gibt's bereits mehrere Fälle.
Ich saug mir sowas ja nicht aus dem Fingern!
und ich kann dir mit gewissheit sagen, dass dies nicht so ist!
DSL ja, Kabel aber nicht!! ich sehe tagtäglich Fälle, wo die Strafgebühr gutgeschrieben wird nachdem Dass Endgerät verspätet eingegangen ist!
In dem Schreiben zum neuen Router stehen explizit 100 Euro.
Beim Umzug waren viele Leute, da ist das Teil wohl verloren gegangen. Und meine Schwiegermutter hat dann später nicht mehr darauf geachtet, weil sie es zum Einen vorher schon nicht getan hat und zum Zweiten in der neuen Wohnung auch ohne Router telefonieren konnte.
DarkStar hat geschrieben: ↑17.04.2019, 07:42
Auch für dich gilt, lies bitte im VF Forum, dort gibt's bereits mehrere Fälle.
Ich saug mir sowas ja nicht aus dem Fingern!
und ich kann dir mit gewissheit sagen, dass dies nicht so ist!
DSL ja, Kabel aber nicht!! ich sehe tagtäglich Fälle, wo die Strafgebühr gutgeschrieben wird nachdem Dass Endgerät verspätet eingegangen ist!
Mir scheint auch ausgeschlossen, dass das Gerät wieder auftaucht, somit werde auch ich leider nicht diejenige sein, die das mal bis zum Ende durchprobieren könnte.
Wird ein Gerät verspätet zurück gesendet, so besteht durchaus die Möglichkeit, der Rückerstattung der Gebühr bei Nichtrücksendung.
Schickst du ein Modem mit einer anderen Mac zurück, dann würde allenfalls derjenige, dem das Modem zugeordnet ist, die Erstattung erhalten. Also auch nicht so prickelnd für dich.
Abraxxas hat geschrieben: ↑16.04.2019, 21:43
Bleibt die Frage ob dem Verleiher (VF) exakt genau dieses Gerät (per MAC) oder eben ein gleichwertiges (gleiches) Gerät zurück gegeben werden kann.
Die Frage bleibt überhaupt nicht, sie wurde bereits mehrfach beantwortet.
Ich hab auch schon überall nachgelesen, tatsächlich ist VF das einzige Unternehmen, das nicht mit sich reden lässt und auf jeden Fall die 100 Euro verlangt
Bitte auch die Antworten lesen, die du bekommst. Das olle Thomson Gerät ist ein Modem und das kostet 60 und keine 100 Euro. Das würde für einen WLAN Kabelrouter fällig werden. Wenn das da steht, hat sie kein Modem.
Kabel Premium Total + SKY Total
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reneromann hat geschrieben: ↑17.04.2019, 03:05Bei zu später Rücksendung musst du einen pauschalierten Schadenersatz zahlen - das Gerät ist und bleibt aber trotz Zahlung im Eigentum von VF.
Das dürfte rechtlich kaum haltbar sein. Tatsächlich steht in der VF-community in einem Fall, wo es um die Rücksendung einer box ging:
"Die Easybox ist mit der Berechnung zu Deinem Eigentum geworden. Eine Rückgabe ist nicht mehr möglich." https://forum.vodafone.de/t5/Internet-T ... -p/1845331
Und die Geschichte mit dem Mietwagen hinkt auf zwei Beinen. Natürlich ist bei einem Diebstahl der (Rest)wert zu ersetzen. "Eingenanteil" heißt, dass man im Fall eines Schadenereignisses eben einen Eigenanteil zu zahlen hat, der Rest wird von der Versicherung übernommen. Das kann bei einem selbst verschuldetem Unfall sein (Vollkasko mit/ohne EAT) oder auch bei Diebstahl (Diebstahlversicherung mit/ohne EAT)