Kabel Router verloren gegangen
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Wenns um Schadenersatz geht würde mich die Rechnung von VF dazu interessieren. Bei einem 15 Jahre alten Gerät, das definitiv abgeschrieben ist, für das 15 Jahre lang Miete gezahlt wurde und das nicht mehr eingesetzt sondern entsorgt wird. Objektiv kommt da doch bestenfalls ein symbolischer € raus.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Deine neugebaute Mietwohnung ist nach einigen Jahren auch abgeschrieben! Trotzdem ist es dann bei Auszug nicht deine!
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Natürlich nicht, die wird ja auch noch lange weiterverwendet und bringt Kohle. Wenn ich die abfackel ensteht somit auch ein Schaden.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Und wer sagt dir, dass ein altes Modem (wenn es nicht sogar schon ein Kabelrouter war) nicht nochmal raus geht?
Wenn das Teil als Refurbished-Ersatzgerät rausgeht, hat es noch einen Wert, ergo entsteht bei Nichtrücksendung auch ein Schaden (und wenn vielleicht auch nur von 15..25 €, die ein gebrauchtes Gerät auf dem freien Markt kosten würde).
Und nochmal: Abgeschrieben heißt nicht, dass das Gerät keinen Wert mehr hat.
Auch ein Rechner ist nach 3 Jahren abgeschrieben, hat aber auf dem Gebrauchtmarkt noch immer z.T. erhebliche Restwerte.
Wieviel Miete zahlt man denn für das Gerät? Richtig: Null - weil die Geräte schon immer seitens VF kostenlos gestellt wurden und die monatlichen Zusatzkosten sich auf zusätzliche Funktionen bezogen (WLAN/HomeSpot // 2. Tel.-Leitung/Komfortfkt.).Abraxxas hat geschrieben: ↑17.04.2019, 20:09 Wenns um Schadenersatz geht würde mich die Rechnung von VF dazu interessieren. Bei einem 15 Jahre alten Gerät, das definitiv abgeschrieben ist, für das 15 Jahre lang Miete gezahlt wurde und das nicht mehr eingesetzt sondern entsorgt wird. Objektiv kommt da doch bestenfalls ein symbolischer € raus.
Weiterhin: Die Rechnung muss VF selbst vor Gericht nicht vorlegen - sie legen eine Pauschale in der zum Vertrag zugehörigen Preisliste fest und dir steht es als Kunde frei, den Nachweis anzutreten, dass ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Gelingt der Nachweis (und dafür reichen keine einfachen "ist ja schon 10 Jahre alt / längst überholt / längst abgeschrieben"-Aussagen, sondern es muss schon ein Gutachter her), bezahlst du nur den geringeren Schaden - gelingt der Nachweis nicht, bleibt's bei der Pauschale.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Das ist dem Schadensersatzrecht aber vollkommen gleichgültig! VF weiß schon, was rechtlich korrekt ist und die Rechtsfolgen sind absolut identisch, egal ob man Schadenersatz für ein DSL- oder Kabelgerät leistet.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Du scheinst nur nicht zu wissen was rechtlich korrekt ist.
Es gibt für die Mietverträge bei Vodafone Kabel keine AGB also auch keinerlei Handhabe für Schadensersatz oder sonstiges.
Also muss Vodafone nachweißen das ein Schaden entstanden ist nicht der Kunde muss nachweißen das keiner entstanden ist.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Das ist rechtlich vollkommen haltbar - und auch völlig normal.kabel_fan hat geschrieben: ↑17.04.2019, 19:58Das dürfte rechtlich kaum haltbar sein.reneromann hat geschrieben: ↑17.04.2019, 03:05Bei zu später Rücksendung musst du einen pauschalierten Schadenersatz zahlen - das Gerät ist und bleibt aber trotz Zahlung im Eigentum von VF.
Bei Nichtrückgabe oder bei Rückgabe mit Beschädigungen, die über den ordnungsgemäßen Gebrauch hinausgehen, ist der Mieter/Leiher dem Vermieter/Verleiher schadenersatzpflichtig. Und auch trotz Zahlung des Schadenersatzes geht die Mietsache/Leihsache nie in das Eigentum des Mieters/Leihers über. Der Schadenersatz dient viel mehr dazu, den Vermieter/Verleiher so zu stellen, als hätte der Mieter/Leiher die Mietsache/Leihsache ordnungsgemäß zurückgegeben.
Beim Schadenersatz geht es also primär in der Höhe darum, dass dem Vermieter/Verleiher neben der Neubeschaffung auch eventuelle Einnahmeausfälle aus fehlender Vermietung/Verleihung ersetzt werden. Daher ist es da nicht mit dem Wiederbeschaffungswert getan, sondern es kann -je nach Wiederbeschaffungszeit- auch eine entsprechende Nutzungsausfallgebühr fällig werden. Eine Übereignung der Mietsache/Leihsache ist aber im BGB explizit NICHT vorgesehen - diese müsste immer abweichend zum Miet-/Leihvertrag zwischen den Parteien separat ein nachträglicher Kaufvertrag geschlossen werden.
DAS ist ein völlig anderer Fall, weil es sich dabei um eine EasyBox, also ein DSL-Endgerät handelt, welche bei verspäteter oder Nichtrücksendung als Kaufgerät "umgemünzt" wird.Tatsächlich steht in der VF-community in einem Fall, wo es um die Rücksendung einer box ging:
"Die Easybox ist mit der Berechnung zu Deinem Eigentum geworden. Eine Rückgabe ist nicht mehr möglich." https://forum.vodafone.de/t5/Internet-T ... -p/1845331
Ob DAS rechtlich haltbar ist - also die Umwidmung eines Leihvertrags in einen Kaufvertrag - müsste geprüft werden.
Und wem gehört am Ende das Fahrzeug? Richtig: Noch immer dem Vermieter oder seiner Vollkaskoversicherung. Das Auto gehört - trotz Zahlung des Eigenanteils - in keinem der Fälle dir. Ergo kannst du auch nicht einfach "das Fahrzeug nicht zurückgeben" und dann das Fahrzeug am Ende selbst weiter nutzen/verkaufen - weil es nie dein Fahrzeug geworden ist (auch wenn du das Fahrzeug dann besitzt - es ist nicht dein Eigentum geworden und es wird NIE dein Eigentum werden).Und die Geschichte mit dem Mietwagen hinkt auf zwei Beinen. Natürlich ist bei einem Diebstahl der (Rest)wert zu ersetzen. "Eingenanteil" heißt, dass man im Fall eines Schadenereignisses eben einen Eigenanteil zu zahlen hat, der Rest wird von der Versicherung übernommen. Das kann bei einem selbst verschuldetem Unfall sein (Vollkasko mit/ohne EAT) oder auch bei Diebstahl (Diebstahlversicherung mit/ohne EAT)
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Das stimmt so nicht - es gibt pauschale Schadenersatzsummen in der Preisliste.Skykeeper hat geschrieben: ↑17.04.2019, 20:53 Du scheinst nur nicht zu wissen was rechtlich korrekt ist.
Es gibt für die Mietverträge bei Vodafone Kabel keine AGB also auch keinerlei Handhabe für Schadensersatz oder sonstiges.
Also muss Vodafone nachweißen das ein Schaden entstanden ist nicht der Kunde muss nachweißen das keiner entstanden ist.
Und diese sind erst einmal fällig, wenn der Kunde nicht nachweisen kann, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Dann her damit wo genau sind die?
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Re: Kabel Router verloren gegangen
https://www.vodafone.de/media/downloads ... andsku.pdf
Seite 2, rechts unten (Überschrift "Endgeräte zur Nutzung")
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Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
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