hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

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BBruno
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Re: hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

Beitrag von BBruno »

Ich bin mir sicher, daß niemand geklagt hat. Zum einen ist man sauer und droht gerne und muss Luft ablassen. Der rechtliche Weg ist bei vielen Usern mit Ungewissheiten gepflastert und nicht gerade einfach. Obendrein wären die meisten Klagen schon vorab zum scheitern verurteilt. Gründe wie zu geringe Bandbreite steht die Ansage "bis zu ..." entgegen, gegen miserablen Service kann man schlecht klagen und die anderen Gründe hier sind oftmals vom User verursacht und aufgrund Eigenverschulden und Fahrlässigkeit eh ohne jeglichen Bestand. Also alles nur heiße Luft, genau wie der Service von KD.
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NURadio
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Re: hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

Beitrag von NURadio »

Edelherb hat geschrieben:Stopp, stopp, stopp,... bevor es abdriftet bzw. ich falsch verstanden werde...
Der Hintergrund meiner Frage war: Ich hab mich die letzten Nächte durch dieses Forum gelesen und dabei in einigen
Beiträgen folgende Einträge gelesen:

"dann werde ich meinen Anwalt einschalten...."
"wenn nicht nachgebessert wird, beschreite ich den Klageweg...."
" nach Fristsetzung bekommen die Post von meinem Anwalt.."
" werde ich ausserordentlich kündigen..."

Aber nie wurde wirklich bis zum Ende geschrieben, ob dies gemacht wurde bzw. wie der Stand der Dinge ist.

Daher wollte ich einfach mal fragen, ob wirklich der ein oder andere eine Klage am laufen hat und wie es weiterging.
Dies war für mich einfach nur rein informativ.

Danke und Gruß

Frank
BBruno hat geschrieben:Ich bin mir sicher, daß niemand geklagt hat. Zum einen ist man sauer und droht gerne und muss Luft ablassen. Der rechtliche Weg ist bei vielen Usern mit Ungewissheiten gepflastert und nicht gerade einfach. Obendrein wären die meisten Klagen schon vorab zum scheitern verurteilt. Gründe wie zu geringe Bandbreite steht die Ansage "bis zu ..." entgegen, gegen miserablen Service kann man schlecht klagen und die anderen Gründe hier sind oftmals vom User verursacht und aufgrund Eigenverschulden und Fahrlässigkeit eh ohne jeglichen Bestand. Also alles nur heiße Luft, genau wie der Service von KD.
Dennoch wäre es interessant zu erfahren, ob jemand Erfahrungen bzgl. Rechtsstreitigkeiten mit der KDG hat. Von daher finde ich das Thema gar nicht so verkehrt...
MfG NURadio
Rexi
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Re: hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

Beitrag von Rexi »

Ich müßte ja total blöd sein, wenn ich gegen KDG klagen würde.

Wenn wirklich was völlig daneben läuft, dann suche ich mir sofort einen anderen Anbieter.
Die zusätzlichen Kosten sind immer noch geringer, als einen Anwalt reich zu machen.
Da die MVLZ bei KD nur 1 Jahr beträgt, kann man das noch verkraften - ich jedenfalls.
Zur Zeit habe ich noch 4 Monate einen Vertrag bei 1&1 laufen, ohne was davon zu nutzen, denn T-Com habe ich aus diesem Geflecht sofort "abgeschossen". Ich habe was gegen Parasiten.

.
theo-xii
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Re: hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

Beitrag von theo-xii »

Also ich habe zwei Einstweiligeverfügung gegen KD durchgesetzt ( wg Telefonabschaltung weil ich die Rechnung vor erhalt nicht gezahlt habe) und bereite jetzt Klage vor wg nicht akzeptierter fristloser Kündigung meinerseits.

MfG

Theo-xii
Emmakovski
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Re: hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

Beitrag von Emmakovski »

theo-xii hat geschrieben:Also ich habe zwei Einstweiligeverfügung gegen KD durchgesetzt ( wg Telefonabschaltung weil ich die Rechnung vor erhalt nicht gezahlt habe) und bereite jetzt Klage vor wg nicht akzeptierter fristloser Kündigung meinerseits.

MfG

Theo-xii
Mußt wohl Verdrängungs-Profi sein !? - Wie kannst Du gegen KD eine einstweilige Verfügung erwirken, gegen etwas, was du selbst verschuldet hast ! -KD arbeitet nur mit Bankeinzug und deine fristlose Kündigung muß nach der Widerspruchsfrist erfolgt sein, sonst hättest du das Problem nicht . Da schreib doch mal das Aktenzeichen mit Gerichtsstand.!

Gruß Emma

Trotzdem viel Spaß unter dem Weihnachtsbaum
Zuletzt geändert von Emmakovski am 23.12.2008, 19:58, insgesamt 1-mal geändert.
Nein, ich arbeite nicht für Kabel Deutschland - bin auch nur Nutzer
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NURadio
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Re: hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

Beitrag von NURadio »

An der Waffel hat hier keiner was. Und wenn doch, dann sind wir bitte alle so höflich und sprechen das nicht offen aus... :wink:

Edit: Danke
MfG NURadio
theo-xii
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Re: hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

Beitrag von theo-xii »

Emmakovski hat geschrieben:
theo-xii hat geschrieben:Also ich habe zwei Einstweiligeverfügung gegen KD durchgesetzt ( wg Telefonabschaltung weil ich die Rechnung vor erhalt nicht gezahlt habe) und bereite jetzt Klage vor wg nicht akzeptierter fristloser Kündigung meinerseits.

MfG

Theo-xii
Mußt wohl Verdrängungs-Profi sein !? - Wie kannst Du gegen KD eine einstweilige Verfügung erwirken, gegen etwas, was du selbst verschuldet hast ! -KD arbeitet nur mit Bankeinzug und deine fristlose Kündigung muß nach der Widerspruchsfrist erfolgt sein, sonst hättest du das Problem nicht . Da schreib doch mal das Aktenzeichen mit Gerichtsstand.!

Gruß Emma

Trotzdem viel Spaß unter dem Weihnachtsbaum
Hallo Emma,

woher hast du deine Weisheit? KD hatte natürlich mal eine Einzugsermächtigung.Die habe ich aber wegen Misbrauch von KD gekündigt. Dagegen kann KD nicht viel machen auser wie in meinem Fall der Meinung sein das eine Rechnung innerhalb von 24 Stunden fällig ist und sie mir das Telefon sperren können.
Das wurde beim Amtsgericht Hamburg St Georg unter Akz. 911 C 392/08 nicht bestätigt. Die Anwältin von KD hat fürchterlich gejammert wg. der Kosten.
Naja ich habe jetzt einen neuen Telefonanbieter ,werde schön Weihnachten feiern und im neuen Jahr über den Ausgang des Verfahrens berichten.

Gruß Theo-xii
Regloh
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Registriert: 23.12.2008, 19:08

Re: hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

Beitrag von Regloh »

Ich finde es immer extrem amüsant, wenn Kunden meinen, die Schuld immer bei anderen suchen und klagen zu müssen. Oder sei es mit Anwalt drohen ect. pp.

Wie wurde denn deine Einzugsermächtigung missbraucht? Kann mir kaum vorstellen, dass KDG dir irgendwelche sinnlosbeträge abgebucht hat. Und das Vorhandensein einer Einzugsermächtigung steht bereits in den AGBs und wenn du sie entziehst, kann KDG mit Sicherheit sperren. Noch dazu, wenn Beträge nicht bezahlt werden. Jedesmal dieses Gejammere, dass angeblich keine Mahnungen kamen oder alles MIT SICHERHEIT bezahlt wurde. Klar. Bei zig 100 Sperren, die KDG aufgrund offener Beträge verhängt, ist immer KDG schuld. Natürlich passieren auch mal Fehler. Wo Menschen arbeiten, passiert sowas nunmal. Da gibts nen Anruf und man klärt das.

Mich würde wirklich brennend interessieren, was dieser Missbrauch denn war. Ich möchte hier niemandem etwas unterstellen, aber etwas skuril ist das ganze ja schon.
theo-xii
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Re: hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

Beitrag von theo-xii »

Regloh hat geschrieben:Ich finde es immer extrem amüsant, wenn Kunden meinen, die Schuld immer bei anderen suchen und klagen zu müssen. Oder sei es mit Anwalt drohen ect. pp.

Wie wurde denn deine Einzugsermächtigung missbraucht? Kann mir kaum vorstellen, dass KDG dir irgendwelche sinnlosbeträge abgebucht hat. Und das Vorhandensein einer Einzugsermächtigung steht bereits in den AGBs und wenn du sie entziehst, kann KDG mit Sicherheit sperren. Noch dazu, wenn Beträge nicht bezahlt werden. Jedesmal dieses Gejammere, dass angeblich keine Mahnungen kamen oder alles MIT SICHERHEIT bezahlt wurde. Klar. Bei zig 100 Sperren, die KDG aufgrund offener Beträge verhängt, ist immer KDG schuld. Natürlich passieren auch mal Fehler. Wo Menschen arbeiten, passiert sowas nunmal. Da gibts nen Anruf und man klärt das.

Mich würde wirklich brennend interessieren, was dieser Missbrauch denn war. Ich möchte hier niemandem etwas unterstellen, aber etwas skuril ist das ganze ja schon.
Hallo,

hier ein Teil der Klageschrift zum allg. Verständnis.
"
Die Antragsgegnerin hat gegen den Antragsteller am 27.11.2008 eine Telefonsperre verhängt, weil ein Betrag von 7,11 EUR von dem Antragsteller nicht gezahlt ist. Die Parteien streiten über die Berechtigung der Antragsgegnerin zur Forderung dieses Betrages. Es handelt sich in einem Umfang von 3,29 EUR um Kosten durch Inanspruchnahme einer Service-Hotline der Antragsgegnerin, die bei zahlreichen Versuchen entstanden sind, mit einem Ansprechpartner der Antragsgegnerin in Verbindung zu treten. Dies ist bei insgesamt 17 Versuchen nicht gelungen, erst beim 18. Versuch hat der Antragsteller einen Service-Mitarbeiter der Antragsgegnerin sprechen können. Die mit der Rechnung für den Monat Mai 2008

Anlage ASt 1

abgerechneten 3,29 EUR hat der Antragsteller dementsprechend nicht akzeptiert und dies der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 29.05.2008

Anlage ASt 2

mitgeteilt. Er hat sodann auf die Rechnung vom 21.05.2008

Anlage ASt 3

den um 3,29 plus Mehrwertsteuer gekürzten Betrag überwiesen und der von der Antragsgegnerin veranlassten Lastschrift des ungekürzten Betrages von seinem Konto bei der HASPA widersprochen. Seit diesem Zeitpunkt fordert die Antragsgegnerin Monat für Monat von dem Antragsteller einen zusätzlichen Betrag von 7,11 EUR. So findet sich in der Rechnung der Antragsgegnerin vom 21.07.2008

Anlage ASt 4

unter der Bezeichnung „Übertrag aus vorangegangenen Rechnungen“ eine Belastung mit 7,11 EUR. Der Antragsteller hat auf diese Rechnung am 04.08.2008 eine Überweisung von 30,13 EUR vorgenommen und dabei den Betrag von 7,11 EUR einbehalten. Die Quittung der Überweisung überreiche ich als

Anlage ASt 5.

Seitdem überträgt die Antragsgegnerin regelmäßig den von dem Antragsteller nicht gezahlten Betrag von 7,11 EUR auf den Folgemonat.

Als die Antragsgegnerin bereits Anfang August deshalb den Anschluss des Antragstellers hatte sperren lassen, wurde sie mit Schreiben des Unterzeichners vom 04.08.2008
Anlage ASt 6

dazu aufgefordert, bis 05.08.2008 12.00 Uhr die Telefonleitung des Antragstellers freizuschalten. Nachdem dies nicht geschehen war, hat der Unterzeichner erstmalig zur Durchsetzung der Rechte des Antragstellers den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Hierin ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die Antragsgegnerin nach ihren eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen

Anlage ASt 7,

hier Ziff. 3 der besonderen Geschäftsbedingungen Kabel Phone, nicht zu einer Telefonsperre berechtigt ist, so lange nicht mindestens ein Betrag von 75,00 EUR rückständig ist.

Vor Erlass der beantragten Verfügung erfolgte eine Freigabe des Telefonan-schlusses durch die Antragsgegnerin am 6.8.2008 nachmittags. Die Kosten aus diesem Verfahren sind schließlich von der Antragsgegnerin getragen worden.


II.-

Die erneute Sperre des Telefonanschlusses durch die Antragsgegnerin am 27.11.2008 morgens erfolgte zu einem Zeitpunkt, als dem Antragsteller die Rechnung vom 24.11.2008
Anlage ASt 8

noch nicht vorlag. Diese konnte er erst am 27.11.2008 an seinem Arbeitsplatz / von einem anderen Internetanschluss aus einsehen, nachdem die Sperre von der Antragsgegnerin bereits vollzogen worden war. Mit Ausnahme des umstrittenen Betrages von 7,11 EUR befand sich der Antragsteller zu dem Zeitpunkt dieser Sperre nicht im Zahlungsrückstand, worauf er die Antragsgegnerin mit einer Email vom 27.11.2008 um 12.36 Uhr
Anlage ASt 9

hingewiesen und unter Androhung eines erneuten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Frist für die Aufhebung der Anschlusssperre auf 18.00 Uhr desselben Tages gesetzt. Parallel dazu hat der Antragsteller mit einer Mitarbeiterin der Antragsgegnerin mit dem Namen Berg telefoniert und auch sie auf die fehlende Berechtigung zu der vorgenommenen Anschlusssperre hingewiesen. Eine Freigabe ist nicht erfolgt, so dass dieser neuerliche Antrag geboten ist. "

Das wurde durch das Gericht bestätigt.Natürlich machen Menschen Fehler,aber aus Fehlern sollte man lernen
Achso vieleicht sollte ich erwähnen das ich noch Rechnung per Post bekomme ,kostenlos.

Gruß Theo-xii
Emmakovski
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Registriert: 20.07.2008, 10:23

Re: hat schon mal jemand gegen KD geklagt..??

Beitrag von Emmakovski »

wegen 7,11 Euro so ein Aufriss - und da soll es eine einstweilige Verfügung gegen KD gegeben haben - ich hoffe, du weißt was du da sagst und tust - und ferner, daß du kein Prozeßhansel bist.

Gruss Emma
Nein, ich arbeite nicht für Kabel Deutschland - bin auch nur Nutzer