Das siehst du vollkommen falsch. Der Unterschied zwischen Vodafone Homespot/Hotspot sowie Telekom_Fon und Freifunk ist, dass bei Freifunk der Internetanschluss Dritten überlassen wird. Diese gewerbliche Überlassung ist bei Privatkundenverträgen jedoch in der Regel per AGB ausgeschlossen.
Bei VF Homespot/Hotspot als auch Telekom_Fon hingegen stellt der Anbieter selbst diese Funktion bereit - damit ist es dann keine gewerbliche Überlassung des Anschlusses mehr an Dritte, sondern eine vertraglich geregelte und gewollte Weitergabe des Anschlusses (steht ja auch genau so in den AGB).
Das Frage ich mich auch...@Christian
Was hindert dich daran einfach einen Freifunk Router anzuschließen?
Wie kommst du darauf? In dem Sternchen-Text zu den beiden Tarifen steht:Christian1234567 hat geschrieben: ↑19.08.2019, 18:07 also wäre das die Lösung, aber die Haftung drückt sich KD auch.
https://zuhauseplus.vodafone.de/busines ... tspot.html
Also genau die Haftung von VF, die du dir wünschst...Der Internetzugang ist für den Nutzer nur über die Hotspot-Startseite möglich. Hier werden ihm Nutzungsbedingungen erklärt und er muss diesen eindeutig zustimmen. Vodafone Kabel Deutschland ist als Betreiber des Hotspots Adressat möglicher Unterlassungs- oder Haftungsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Der Kunde/Auftraggeber haftet daher nicht für Rechtsverletzungen Dritter bei der Nutzung des Vodafone Kabel Deutschland Hotspots.