Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Und was funktioniert die Rechtsprechung (Präzedenzfall) in Deutschland nicht? Danke.
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Weil die Argumentation mit der unrechtmäßigen Speicherung der Daten nicht zieht...
Dein Anwalt hat da ziemlich viel Müll gemacht:
- Die Argumentation mit der Speicherung der Verkehrsdaten ist hinfällig (die dürfen, sie müssen sogar zur Strafverfolgung gespeichert werden)
- Die Argumentation, dass Chunks/Teile des Werkes nicht schützenswert sind, ist ebenfalls hinfällig
- Die Argumentation, dass die IP-Tracker
- Die alleinige Argumentation, dass der Rechner und Anschluß ausreichend geschützt sei, reicht ebenfalls nicht (du müsstest darlegen, wer genau in Frage kommt, also konkret Personen benennen - ein "es könnte sein, dass" reicht da nicht)
- Die Argumentation mit der Einrede der Verjährung ist wirkungslos (wenn überhaupt würde eine Forderung aus 2016 allerfrühestens zu Ende 2019 verjähren - da hilft die Einrede der Verjährung in 2018 für eine Forderung aus 2016 nicht)
Und überhaupt: Die ursprüngliche Abmahnung und Unterlassungserklärung wirst du selbst per Brief mal erhalten haben - denn damit bist du ja zum Anwalt gegangen...
Die Frage ist also, was hier verschwiegen wird. Irgendwer WIRD deinen Anschluß für den Tauschbörseneinsatz genutzt haben - das muss nicht zwingend dein Rechner gewesen sein, es reicht auch, wenn ein Familienmitglied mit seinem Notebook, Tablet o.ä. sich in dein WLAN gehängt hat.
Das würde sogar unbemerkt gehen, denn immerhin steht der Standard-WLAN-Schlüssel hinten auf dem Typenschild des Geräts - dafür wärest du aber trotzdem verantwortlich, weil du den WLAN-Schlüssel selbst hättest ändern und gegen unbefugten Zugriff schützen können.
Übrigens: Wenn du deine Schriftstücke aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du, dass die ursprüngliche Kostenzusage für deinen (bisherigen) Anwalt nur für die außergerichtliche Vertretung galt. Sollte der Gegner jetzt ein gerichtliches Verfahren einleiten, ist der ursprüngliche Vertretungsvertrag hinfällig.
Ach und noch was: Ich würde dir DRINGEND empfehlen, wenn du die Schriftstücke NICHT ohne explizite Zustimmung veröffentlichst.
Auch als Empfänger darfst du nicht einfach komplette Schriftstücke 1:1 veröffentlichen.
Dein Anwalt hat da ziemlich viel Müll gemacht:
- Die Argumentation mit der Speicherung der Verkehrsdaten ist hinfällig (die dürfen, sie müssen sogar zur Strafverfolgung gespeichert werden)
- Die Argumentation, dass Chunks/Teile des Werkes nicht schützenswert sind, ist ebenfalls hinfällig
- Die Argumentation, dass die IP-Tracker
- Die alleinige Argumentation, dass der Rechner und Anschluß ausreichend geschützt sei, reicht ebenfalls nicht (du müsstest darlegen, wer genau in Frage kommt, also konkret Personen benennen - ein "es könnte sein, dass" reicht da nicht)
- Die Argumentation mit der Einrede der Verjährung ist wirkungslos (wenn überhaupt würde eine Forderung aus 2016 allerfrühestens zu Ende 2019 verjähren - da hilft die Einrede der Verjährung in 2018 für eine Forderung aus 2016 nicht)
Und überhaupt: Die ursprüngliche Abmahnung und Unterlassungserklärung wirst du selbst per Brief mal erhalten haben - denn damit bist du ja zum Anwalt gegangen...
Die Frage ist also, was hier verschwiegen wird. Irgendwer WIRD deinen Anschluß für den Tauschbörseneinsatz genutzt haben - das muss nicht zwingend dein Rechner gewesen sein, es reicht auch, wenn ein Familienmitglied mit seinem Notebook, Tablet o.ä. sich in dein WLAN gehängt hat.
Das würde sogar unbemerkt gehen, denn immerhin steht der Standard-WLAN-Schlüssel hinten auf dem Typenschild des Geräts - dafür wärest du aber trotzdem verantwortlich, weil du den WLAN-Schlüssel selbst hättest ändern und gegen unbefugten Zugriff schützen können.
Übrigens: Wenn du deine Schriftstücke aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du, dass die ursprüngliche Kostenzusage für deinen (bisherigen) Anwalt nur für die außergerichtliche Vertretung galt. Sollte der Gegner jetzt ein gerichtliches Verfahren einleiten, ist der ursprüngliche Vertretungsvertrag hinfällig.
Ach und noch was: Ich würde dir DRINGEND empfehlen, wenn du die Schriftstücke NICHT ohne explizite Zustimmung veröffentlichst.
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Naja, was soll Ihm schon passieren, eigentlich kann er sich ganz entspannt zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommenreneromann hat geschrieben: ↑06.11.2019, 02:26 Übrigens: Wenn du deine Schriftstücke aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du, dass die ursprüngliche Kostenzusage für deinen (bisherigen) Anwalt nur für die außergerichtliche Vertretung galt. Sollte der Gegner jetzt ein gerichtliches Verfahren einleiten, ist der ursprüngliche Vertretungsvertrag hinfällig.
Im schlimmsten Fall wird er zu 100 Tagessätzen a 5€ verknackt und da bietet man Ihm seitens der Gerichtskasse Ratenzahlung mit einem geringen monatlichen Betrag an, der Kläger und die Anwälte gehen eh leer aus.Rente ist 133, Grundsicherung - 531 EUR/Mon.
Klingeldraht vs HFC
https://i.imgur.com/uNyA75g.jpg
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Richtig, wenn dein ehemaliger Anwalt dies lesen wird, könnten noch ganz andere Kosten auf dich zukommenreneromann hat geschrieben: ↑06.11.2019, 02:26
Ach und noch was: Ich würde dir DRINGEND empfehlen, wenn du die Schriftstücke NICHT ohne explizite Zustimmung veröffentlichst.
Auch als Empfänger darfst du nicht einfach komplette Schriftstücke 1:1 veröffentlichen.
Und -sorry- aber wer sich wie du, so öffentlich im Netz präsentiert, der ist ein gefundenes Fressen, für solche Leute wie Frommer&Co
Man sollte auch bedenken: Was einmal im Netz ist, bleibt für immer dort !!!
Zuletzt geändert von tomcat0074 am 06.11.2019, 07:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Glaube ich nicht, denntomcat0074 hat geschrieben: ↑06.11.2019, 07:08 Richtig, wenn dein ehemaliger Anwalt dies lesen wird, könnten noch ganz andere Kosten auf dich zukommen
AndreasNRW hat geschrieben: ↑06.11.2019, 06:26 Im schlimmsten Fall wird er zu 100 Tagessätzen a 5€ verknackt
Klingeldraht vs HFC
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Und -sorry- aber wer sich wie du, so öffentlich im Netz präsentiert, der ist ein gefundenes Fressen, für solche Leute wie Frommer&Co
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Er wird überhaupt nicht verknackt. Hier gehts um Zivilrecht und monetäre Forderungen.AndreasNRW hat geschrieben: ↑06.11.2019, 06:26Im schlimmsten Fall wird er zu 100 Tagessätzen a 5€ verknackt
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
reneromann hat geschrieben: ↑06.11.2019, 02:26 "Irgendwer WIRD deinen Anschluß für den Tauschbörseneinsatz genutzt haben - das muss nicht zwingend dein Rechner gewesen sein, es reicht auch, wenn ein Familienmitglied mit seinem Notebook, Tablet ..."
Und Entscheidung vom Bundesgericht Az. I ZR 220/15? Lesen? Und eine Unschuldsvermutung?
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Ich danke Ihnen allen sehr. Die Seite xxx ist geschlossen, bis es nötig ist. Wer sich für Vibrationsverdrängung, regenerative Wärmeübertragung, Anbau von Gemüse und Obst in einem Landhaus usw. interessiert, siehe bitte Seite www.schmedro.de.