Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

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Werner1980
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Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

Beitrag von Werner1980 »

Guten Morgen,

ich wohne in einem Haus mit 20 Wohneinheiten. Es soll Kabelfernsehen (Sammelvertrag) angeschafft werden. 5 Parteien wünschen kein Kabelfernsehen, der Bezug von TV möchten diese lieber selber über das Internet realisieren (DSL).

Leider habe ich dazu im Netz immer unterschiedliche Informationen erhalten, deshalb versuche ich es mal hier.

Reicht nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) dafür die einfache Mehrheit, daß 15 Parteien bestimmen können, daß auch die 5 Parteien Kabelfernsehen nehmen und bezahlen müssen?

Weiß jemand, wie die Tarifbedingungen bei den Kabelprovidern aussieht? Kann man überhaupt einen Sammelvertrag für ein 20 Parteienhaus mit nur 15 Wohneinheiten abschließen?

Auch sehe ich keinen wirtschaftlichen Vorteil der 15 Parteien die Kabel haben wollen, denn die Tarifstruktur ist z.B. bei UM gestaffelt.

Es gibt eine Staffelung von 11 WE – 20 WE. Demnach wäre der Preis gleich, ob der Vertrag über 15 WE oder 20 WE geschlossen wird. Das zunächst einmal über die Hintergründe.


Vielen Dank und Grüße Werner
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VBE-Berlin
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

Beitrag von VBE-Berlin »

Werner1980 hat geschrieben: 27.11.2019, 09:32 Es gibt eine Staffelung von 11 WE – 20 WE. Demnach wäre der Preis gleich, ob der Vertrag über 15 WE oder 20 WE geschlossen wird. Das zunächst einmal über die Hintergründe.
Du würdest dann bei 20 WE ca. 15,30 Euro/mtl zahlen. Also alle, die kein privates HD-Fernsehen haben wollen, zahlen rund 5 Euro weniger, als als Einzelnutzer. Alle die HD schauen wollen, sparen so ziemlich nichts!

Im Vodafone/Kabel Deutschland Gebiet gibt es die Anschlüsse nur für ALLE WE. Wird bei UM vermutlich auch so sein.
Werner1980 hat geschrieben: 27.11.2019, 09:32 Reicht nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) dafür die einfache Mehrheit, daß 15 Parteien bestimmen können, daß auch die 5 Parteien Kabelfernsehen nehmen und bezahlen müssen?
Keine Ahnung, selbst, wenn ich eine hätte, wäre es unzulässige Rechtsberatung.
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kabel_fan
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

Beitrag von kabel_fan »

Ist es denn Rechtsberatung, wenn man auf google verweist und man dann ziemlich schnell zu § 22 Abs. 2 WEG kommt? Da ist genau bestimmt, welche Mehrheit(en) einen solchen Bechluss fassen können.
Fast könnte man meinen, google o.ä. sei ein geheimes tool.
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VBE-Berlin
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

Beitrag von VBE-Berlin »

kabel_fan hat geschrieben: 27.11.2019, 10:37 Ist es denn Rechtsberatung, wenn man auf google verweist und man dann ziemlich schnell zu § 22 Abs. 2 WEG kommt? Da ist genau bestimmt, welche Mehrheit(en) einen solchen Bechluss fassen können.
Fast könnte man meinen, google o.ä. sei ein geheimes tool.
Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz dem TE bekannt ist. Aber was z.B. unter abs. 1 (alle müssen zustimmen) und Abs. 2 (3/4 der Eigentümer, 50% der Stimmanteile) hängt von der Auslegung ab. Ist es eine Moderniesierung, ja/nein?.... Hier urteilen selbst Gerichte unterschiedlich!
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Werner1980
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

Beitrag von Werner1980 »

Hallo,

es geht nur um den Kabelgrundanschluß, nicht um Zusatzdienstleistungen wie z.B. HD-TV. Bei UM gibt es folgende Preisliste siehe Anlage.

Demnach bezahlt in Staffel 11. - 20. WE jeder 12,02 € brutto. Dieses wäre auch der Fall, wenn nur 15 WE angeschlossen werden würden. Die 15 haben keinen Nachteil und die 5 brauchen nicht zu zahlen.

Habe ich hier einen Denkfehler gemacht?

Grüße

PS: Meine Anfragen sind nur hypothetisch und deshalb liegt durch das Forum auch keine Rechtsberatung vor.

Hinweis:

Nach § 2 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Ausgenommen ist nur die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien, § 2 Abs. 3 Ziff. 5 RDG. Wer einzelfallbezogen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen Rechtsfragen beantwortet, darf das auch unentgeltlich nur dann, wenn er nachweislich von einem Juristen mit zweiten juristischen Staatsexamen (z.B. Rechtsanwalt, Richter, Assessor) oder einer Person, der eine Rechtsberatungserlaubnis behördlich erteilt wurde, zumindest unterstützt wird. Das ergibt sich aus § 6 Abs. 2 RDG.
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spooky
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

Beitrag von spooky »

Für Rechtsfragen gibt es allerdings entsprechende Foren und wir sind kein Jura Forum!
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Werner1980
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

Beitrag von Werner1980 »

Ich weiß nicht, was ich dazu noch sagen soll. Wenn meine Frage den Regeln nicht entspricht, muß diese bitte gelöscht werden. Danke
kabel_fan
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

Beitrag von kabel_fan »

Also Leute, ich weiß überhaupt nicht, was da für ein Heckmeck um die Frage(n) gemacht wird. Danach dürfte man ja nichtmal die Frage, ob es erlaubt sei, eine Ampel bei Rot zu überqueren, beantworten, ohne sich der unerlaubten Rechtsberatung schuldig zu machen.
Wenn Werner die entsprechende Norm kannte, dann hab ich eben vergebens geantwortet. Und wenn jetzt ein user hier einen ähnlichen Fall vor kurzem in seiner Wohnanlage gehabt hätte, wäre es doch möglich gewesen, dass er seine Erfahrungen bezügl. der Formvorschriften mittteilt.

Vielleicht könnte ja noch jemand detailliert auf die tarifliche Problematik eingehen, damit wäre Werner sicher mehr geholfen, als mit einer ausufernden Diskussion, was Rechtsberatung ist und was nicht.
spooky
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

Beitrag von spooky »

Ihr sollt hier halt nicht mit Paragraphen um euch schmeißen.
Wa gibt auf computerbase.de ein unterforum Wirtschaft, Recht... etc. da tummeln sich entsprechend Juristen, die verallgemeinernd Antworten können.
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Werner1980
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!

Beitrag von Werner1980 »

Guten Morgen,

ich bin bereits über 50 und habe persönlich die Erfahrung machen müssen, daß viele Menschen der jüngeren Generation nicht mehr auf Fragen eingehen können. Ein Forum nutze ich deshalb äußerst selten.

Neulich habe ich eine Frage gestellt, ob man bei Windows XP SP3 auch SMB2/SMB3 installieren kann. Alle möglichen Antworten habe ich bekommen, nur nicht auf die Frage. Warum nimmst XP, nimm Linux, setze einen Samba-Server auf, etc.

Dieser Thread nennt sich Produkte, Verträge, Allgemeines. Verträge impliziert doch schon rechtliche Fragen. Ich brauche keinen Anwalt, sondern ich habe Fragen zu Sammelverträgen gestellt. Das ist ein Thema, was aufgeklärte Menschen im Grunde alle angehen soll. Es ist die Fortführung der Routerfreiheit, die geplante Abschaffung, daß auf die Mieter in Zukunft keine Kabelgebühren mehr abgewälzt werden sollen und warum soll das Eigentümer ebenso vorgeschrieben werden? Es geht um die Freiheit, darf ich entscheiden, wie ich TV und Internet in meiner Wohnung empfangen will. Satellit, Kabel, DVB-T, DSL, LWL, DOCSIS, LTE4, LTE5.

Welche Möglichkeiten gibt es, was sind Eure Erfahrungen? Im Forum geht es doch um Wissens- und Erfahrungsaustausch oder irre ich mich??

Das sind auch keine Fragen, die ich zu meiner aktuellen Situation stelle. Im wahren Leben bin ich auch kein Wohnungseigentümer, falls damit eine Neiddebatte losgetreten werden soll. Ich setze mich aber dafür ein, daß Menschen nicht abgezockt werden. Z.B. Kabelgebühren bezahlen, obwohl sie den Anschluß gar nicht nutzen wollen, wenn es bereits kostenlose Angebote gibt.

Schade, daß Menschen sich immer für alles rechtfertigen müssen. Der Thread sagt Verträge, warum darf ich also keine Fragen zu Verträgen stellen. Die Moderatoren sollten das mal in der Redaktionssitzung zur Sprache bringen, wie sie ihr Forum bei solchen Fragen gestalten wollen. Im aktuellen Fall, müßten dann Fragen zu Verträgen untersagt werden.

kabel_fan spricht mir 100% aus der Seele.

Werner