Auch dafür brauchst du schon Connect, ansonsten schaust du schwarz. Können ist nicht dürfen.
OT aus: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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OT aus: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
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Re: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
Das ist Unsinn! Wenn VF den TV Zugang nicht separat sperrt/sperren kann, ist das nicht das Problem des Kunden!
Wenn Sky ab und zu mal versehentlich unverschlüsselt sendet, können sie ja auch nicht allen „Schwarzsehern“ ein Abo aufdrücken.
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Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
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Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
Das ist kein Unsinn, bei der Bahn hindert dich auch niemand daran einzusteigen ohne zu bezahlen, trotzdem ist es Schwarzfahren (übrigens vom selben Paragraphen erfasst, dadurch also durchaus vergleichbar). Es hindert dich auch niemand daran an den HÜP irgendwas anzuschließen wenn gar nichts gebucht ist, gesperrt ist ja auch da nichts. Da klebt zwar üblicherweise ein Aufkleber drauf der aussagt das es strafbar ist aber hindern tut der einen nicht wirklich....
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Re: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
Der Bahnvergleich hinkt aber gewaltig, denn man muss dazu ja bewusst den Bahnhof betreten und an diversen Schildern vorbei gehen, auf denen zu lesen ist, dass der Zutritt nur mit Fahrkarte gestattet ist.
Warum du das mit dem HÜP ins Spiel bringst, erschließt sich mir nicht, denn das wäre zweifelsohne illegal.
In dem Fall hier besteht aber bereits ein Kundenverhältnis und er bekommt das komplette (unverschlüsselte) TV Programm zum Internetvertrag frei Haus. Es wird sich also nirgends illegal Zugang verschafft oder die Anlage manipuliert!
Wenn VF das nicht möchte, müssen sie es entsprechend kommunizieren oder eben per Filter verhindern. Das bisherige Filter nicht mehr funktionieren ist nicht das Problem des Kunden.
Definitiv illegal wäre es hingegen, wenn ein oberschlauer Klinkenputzer auf die Idee kommen würde, jetzt das komplette Signal zu kappen, wie auch schon geschehen. Dann hätte der MB in der Tat ein Riesen Problem.
Warum du das mit dem HÜP ins Spiel bringst, erschließt sich mir nicht, denn das wäre zweifelsohne illegal.
In dem Fall hier besteht aber bereits ein Kundenverhältnis und er bekommt das komplette (unverschlüsselte) TV Programm zum Internetvertrag frei Haus. Es wird sich also nirgends illegal Zugang verschafft oder die Anlage manipuliert!
Wenn VF das nicht möchte, müssen sie es entsprechend kommunizieren oder eben per Filter verhindern. Das bisherige Filter nicht mehr funktionieren ist nicht das Problem des Kunden.
Definitiv illegal wäre es hingegen, wenn ein oberschlauer Klinkenputzer auf die Idee kommen würde, jetzt das komplette Signal zu kappen, wie auch schon geschehen. Dann hätte der MB in der Tat ein Riesen Problem.
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Re: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
Und ich denke damit können wir die Diskussion beenden. Alles weitere dürft ihr per PN austauschen.
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Re: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
Die Diskussion können wir noch nicht beenden da die Sache noch nicht geklärt ist und es den TE direkt betrifft sowie andere das hier lesen könnten und es dann vielleicht glauben würden. Du willst doch nicht etwa hier so stehen lassen das man ohne TV Vertrag TV schauen darf (oder soll), oder?
Das ist nun in etwa so wie "die Bahn fährt ja sowieso, da kann sie mich auch mitnehmen". Oder wenn man ein Ticket für eine Fahrt nach München dafür benutzen will in die Schweiz zu fahren, es hat ja niemand gesagt das man in München aussteigen muss und nicht weiter fahren darf.berlin69er hat geschrieben: ↑07.01.2020, 15:55 In dem Fall hier besteht aber bereits ein Kundenverhältnis und er bekommt das komplette (unverschlüsselte) TV Programm zum Internetvertrag frei Haus.
Die Überwindung einer Zugangssperre ist ja gerade nicht erforderlich. Weißt du was bei der Errichtung des Hausanschlusses alles kommuniziert wird? Eigentlich sollte das reichen.berlin69er hat geschrieben: ↑07.01.2020, 15:55 Wenn VF das nicht möchte, müssen sie es entsprechend kommunizieren oder eben per Filter verhindern.
Aber § 265a StGB ist da doch (eigentlich) auch eindeutig: "Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes [..] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."
Schauen wir uns einen wie von dir beschriebenen Fall also einmal an: Wir haben hier ein den öffentlichen Zwecken dienendes Telekommunikationsnetz und die Leistung wird durch die Anschaltung eines TV Gerätes erschlichen, mit der Absicht das Entgelt nicht zu errichten denn es wurde ja kein Vertrag für die TV Nutzung abgeschlossen.
Damit bleibt also: Sollte TV geschaut werden ohne einen gültigen TV Vertrag (ein Internet Vertrag reicht logischerweise nicht) dann ist das eine Straftat. In diesem Fall hat der TE aber anscheinend irgendeinen TV Vertrag (wobei mir das doch etwas sehr günstig erscheint, das wäre ja noch etwas weniger als ein Mehrnutzervertrag mit 120WE pro WE zahlen würde), von daher scheint das hier ja nicht zutreffend zu sein.
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Re: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
Der Thread wird vorübergehend geschlossen. Sollte der Threadersteller weitergehende Fragen haben, so kann er sich an die Moderatoren wenden um den Beitrag wieder zu öffnen.
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Re: OT aus: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
Nach dem Abtrennen der Beiträge ist der Thread nun wieder offen.
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Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
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Re: OT aus: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
Da die Beiträge nun OT sind, sollte der ganze Thread eigentlich im OT-Bereich verschoben werden.
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Re: Vodafone TV Connect bei Kabel-Internet nötig?
Und genau da liegt Dein Fehler. Zum "Erschleichen" gehört nämlich eine gewisse Betrugsabsicht. Aber das bloße Anschließen eines Fernsehers an eine frei zugängliche Kabeldose oder gar nur das Betätigen des "Suchlauf" Buttons in der Web-UI einer - gar noch vom Kabelanbieter bereitgestellten - Fritz!Box 6490 Cable wird wohl kaum einen ausreichenden Tatbestand darstellen.Flole hat geschrieben: ↑07.01.2020, 18:02 Die Überwindung einer Zugangssperre ist ja gerade nicht erforderlich. Weißt du was bei der Errichtung des Hausanschlusses alles kommuniziert wird? Eigentlich sollte das reichen.
Aber § 265a StGB ist da doch (eigentlich) auch eindeutig: "Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes [..] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."
Schauen wir uns einen wie von dir beschriebenen Fall also einmal an: Wir haben hier ein den öffentlichen Zwecken dienendes Telekommunikationsnetz und die Leistung wird durch die Anschaltung eines TV Gerätes erschlichen,
Denn es gibt ja auch umgekehrt das Potenzial des Missbrauchs von §265a: Ein Anbieter könnte Dir ganz bewusst ungefragt Leistungen bereitstellen, um Dir dann bei der Nutzung mit §265a zu drohen und Dich zum Vertragsabschluss zu nötigen. Und genau deshalb ist die bloße Nutzung einer Leistung eben kein hinreichendes Element zur Anwendung von §265a.
Passende Gerichtsurteile sind übrigens hier zitiert:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Anschl ... 52960.html
Diese "Sicherungsvorkehrungen" gab es mal (IPO-Bandsperre), aber nun nicht mehr."Tathandlung ist das Erschleichen. Dafür genügt nicht bereits die unbefugte bzw vertragswidrige Inanspruchnahme einer Leistung (so aber OLG Stuttgart MDR 1963, 236; Hauf DRiZ 1995, 15, 19). Da der Begriff schon nach seinem allgemeinen Wortsinn ein täuschendes Element enthält, ist vielmehr erforderlich, dass der Täter in manipulativer Weise Kontroll- oder Sicherungsvorkehrungen umgeht bzw ausschaltet, die eine unbefugte Benutzung verhindern sollen. Das Verhalten des Täters muss somit betrugsähnlichen Charakter annehmen. (§ 265a StGB RN16 BeckOK)"
"(Dafür) genügt der unberechtigte Gebrauch eines fremden Telekommunikationsanschlusses (BGH MMR 2005, 95, 96; Fischer StGB § 265a Rn 18; NK/Hellmann StGB § 265a Rn 30; LK/Tiedemann StGB § 265a Rn 41; Hellmann/Beckemper JuS 2001, 1095, 1097; Hilgendorf JuS 1997, 323, 328; Mahnkopf JuS 1982, 885, 887) nicht."