AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
SenfKabelHer
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

Beitrag von SenfKabelHer »

Ich habe nichts gegen freien Markt bei reinen LAN Geräten. Da das Kabel ein shared medium ist sind ständige Softwareupdates essentiell um die Dienstqualität für alle zu erhalten. Wenn andere, als der Hersteller, in der Software Veränderungen vornehmen kann man das möglicherweise nicht gewährleisten und das ist ein echtes Problem. Besonders wenn es eben Max Mustermann macht, der sich der Probleme vielleicht gar nicht bewusst sein kann, weil's so leicht ist die Box zu erwerben und günstiger Preis ist auch immer ein Argument.

Ich schlage mich da inzwischen auf die Seite von AVM.
Thorror
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

Beitrag von Thorror »

Flole hat geschrieben: 30.03.2020, 21:23
Thorror hat geschrieben: 30.03.2020, 21:12 Genau wegen der Frage trifft man sich vor Gericht. Wenn das Ganze im Sinne des Zwischenhändlers entschieden wird, stellt sich die Frage ob Vodafone wegen der Routerfreiheit dann noch die Freischaltung verweigern darf, sofern der Tarif natürlich DOCSIS 3.0 erlaubt. Bei Gigabit könnten sie ihn dann verweigern.Aber dazu bin ich zu sehr Laie. Wir werden sheen wie es sich entwickelt.
Nein wegen des Urheberrechts wurde nichts unternommen sondern wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht. Und den Beschluss gibt es ja auch schon da dieser im Eilverfahren erwirkt wurde. Da hat also schon ein Richter drüber entschieden, nur in einem verkürzten Verfahren mit verkürzten Fristen etc.
ES gibt erstmal nur eine einstweilige VErfügung. Man muss abwarten, wie das Hauptsacheverfahren ausgehen wird
SenfKabelHer hat geschrieben: 31.03.2020, 09:09 Ich habe nichts gegen freien Markt bei reinen LAN Geräten. Da das Kabel ein shared medium ist sind ständige Softwareupdates essentiell um die Dienstqualität für alle zu erhalten. Wenn andere, als der Hersteller, in der Software Veränderungen vornehmen kann man das möglicherweise nicht gewährleisten und das ist ein echtes Problem. Besonders wenn es eben Max Mustermann macht, der sich der Probleme vielleicht gar nicht bewusst sein kann, weil's so leicht ist die Box zu erwerben und günstiger Preis ist auch immer ein Argument.

Ich schlage mich da inzwischen auf die Seite von AVM.
Genauso argumentieren die ganzen Provider gegen die Routerfreiheit, um dann ordentlich abzukassieren und sich nur auf das Allernötigste beschränken. Nein danke. Und gerade AVM ist ein Verfechter für Routerfreiheit.......
Flole
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

Beitrag von Flole »

Thorror hat geschrieben: 31.03.2020, 12:09
Flole hat geschrieben: 30.03.2020, 21:23
Thorror hat geschrieben: 30.03.2020, 21:12 Genau wegen der Frage trifft man sich vor Gericht. Wenn das Ganze im Sinne des Zwischenhändlers entschieden wird, stellt sich die Frage ob Vodafone wegen der Routerfreiheit dann noch die Freischaltung verweigern darf, sofern der Tarif natürlich DOCSIS 3.0 erlaubt. Bei Gigabit könnten sie ihn dann verweigern.Aber dazu bin ich zu sehr Laie. Wir werden sheen wie es sich entwickelt.
Nein wegen des Urheberrechts wurde nichts unternommen sondern wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht. Und den Beschluss gibt es ja auch schon da dieser im Eilverfahren erwirkt wurde. Da hat also schon ein Richter drüber entschieden, nur in einem verkürzten Verfahren mit verkürzten Fristen etc.
ES gibt erstmal nur eine einstweilige VErfügung. Man muss abwarten, wie das Hauptsacheverfahren ausgehen wird
Falls es dazu überhaupt kommt. Denn das Gericht wird seine Entscheidung nicht ändern wenn man einfach nochmal dasselbe vorlegt....
Thorror
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

Beitrag von Thorror »

Das ist nicht korrekt, denn dasselbe Gericht beschäftigt sich ja damit im Hauptsacheverfahren und fällt dann eine endgültige Entscheidung. es liegt dem Gericht also immer noch vor und wird nicht erneut vorgelegt. EIne einstweilige Verfügung ist ja nur vorläufiger Rechtschutz. Es gibt genug Beispiele, wo es im Hauptsacheverfahren anders ausging als im Beschluß zur einstweiligen Verfügung
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

Beitrag von Flole »

Das Verfahren ist aber nicht dasselbe sondern man muss erneut Anträge einreichen, diese begründen etc. Wenn man dort vor hat einfach dasselbe nochmal vorzulegen (also dieselbe Begründung) ist das völliger Unsinn weil derselbe Richter natürlich dieselbe Entscheidung treffen wird. Wenn man also keine neuen Beweise oder Begründungen hat dann ist es sinnvoller das Verfahren für erledigt zu erklären und den Verkauf einzustellen als zu warten bis man dazu verurteilt wird, insbesondere wenn man währenddessen sowieso nichts verkaufen darf (also eine aufschiebende Wirkung nicht gegeben ist).
SenfKabelHer
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

Beitrag von SenfKabelHer »

Thorror hat geschrieben: 31.03.2020, 12:09 Genauso argumentieren die ganzen Provider gegen die Routerfreiheit, um dann ordentlich abzukassieren und sich nur auf das Allernötigste beschränken. Nein danke. Und gerade AVM ist ein Verfechter für Routerfreiheit.......
Eben gar nicht "genauso", nur weil du dieses Wörtchen benutzt ist es trotzdem nicht ganz genau so.
In der Modemfreiheit (mit Routern hat das gar nichts zu tun, da geht's schon los mit den Begriffen) geht's um freie Wahl der Endgeräte die eine Schnittstellenbeschreibung erfüllen. Dazu gehört der jeweils aktuelle Stand der Technik. Der ist zu gewährleisten. Bei Providermodems macht das der Provider, bei eigenen Endgeräten ist es die Pflicht des Nutzers, da quasi niemand seine eigene Firmware programmieren kann also die der Hersteller. Wenn die Firmware der Endgeräte verändert wird kann der Hersteller das nicht mehr zuverlässig gewährleisten, der Nutzer kann es sowieso nicht. Das Problem nicht sehen zu wollen und Begriffe wie "abkassieren" zu verwenden erweist der Modemfreiheit einen Bärendienst und ist Wasser auf die Mühlen derer, die nun sagen "wir haben es doch immer gesagt, Modemfreiheit funktioniert nicht". Auch nicht der größte Freund der Modemfreiheit kann ein Interesse an Modems mit veralteter Software in seinem Segment haben, die im schlimmsten Fall Störungen verursachen oder die Sicherheit durch ungepatchte Bugs unterminieren. Es gab ja die letzten Jahre einige, teils spektakuläre, Bugs und auch deren Patches per Software. Wer das Problem klein redet sollte sich besser nochmal genau damit befassen.

Soweit meine Meinung zum Thema.
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Torsten1973
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

Beitrag von Torsten1973 »

Da aber die Firmware zumindest zum Teil bei AVM frei verfügbar auf dem FTP lag und es sich um eine 6490 handelt, sehe ich das hier nicht so eng. Außerdem wäre es ein riesiger Haufen Elektro-Schrott, der aufwändig recylet werden müsste. Da ist es doch so deutlich billiger. Und zumal AVM ja ihr 5-Jahres-Gewährleistung nicht bringen muss und denen die Boxen ja bereits durch Unitymedia bezahlt wurden, entsteht AVM kein Cent Schaden.
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

Beitrag von reneromann »

Torsten1973 hat geschrieben: 03.04.2020, 18:21 Da aber die Firmware zumindest zum Teil bei AVM frei verfügbar auf dem FTP lag und es sich um eine 6490 handelt, sehe ich das hier nicht so eng.
Das würdest du anders sehen, wenn du mit dem Verkauf von Lizenzen für deine Software Geld verdienst.
AVM hat diese Firmware ausschließlich für Nutzer der frei im Handel erhältlichen 6490 (aka 2000 2778) bereitgestellt - nicht für andere Boxen.
Und nur weil die Firmware nicht durch zusätzliche Schutzmechanismen (wie z.B. einem Auto-Brick oder einer Seriennummern-/BIOS-Check -oder- einer Geräteregistrierung/Freigabe nach Eingabe der Seriennummer) "gesichert" ist, heißt dies trotzdem nicht, dass man mit derm Firmware tun und lassen kann, was man will. Insbesondere heißt dies NICHT, dass man diese Firmware auf Geräte aufspielen darf, welche dafür nie vorgesehen waren (wie eben jene UM-Geräte) respektive welche dafür nie lizensiert waren.
Außerdem wäre es ein riesiger Haufen Elektro-Schrott, der aufwändig recylet werden müsste. Da ist es doch so deutlich billiger.
Richtig - wahrscheinlich hat UM aber eben jene Boxen an einen Verwerter abgegeben, der die Boxen hätte recyclen sollen.
Nur anstatt sie selbst zu recyclen, hat der Verwerter dann wahrscheinlich das schnelle Geld gewittert und die Boxen -höchstwahrscheinlich entgegen dem Verwertungsvertrag von UM- an den Händler weiterverkauft, um damit mehr Geld einzustreichen.
Und zumal AVM ja ihr 5-Jahres-Gewährleistung [...]
Es gibt KEINE 5-Jahres-Gewährleistung - wenn überhaupt gibt es eine 5-Jahres-Garantie.
Und das ist ein gewaltiger Unterschied!
[...]nicht bringen muss und denen die Boxen ja bereits durch Unitymedia bezahlt wurden, entsteht AVM kein Cent Schaden.
Ebenfalls falsch - wenn die Leute sich nämlich bei Problemen an den AVM-Support wenden, dann kostet dieser Support primär AVM Geld.

Übrigens könnte diese Situation 1:1 derjenigen eines Autoverwerters entsprechen:
Wenn dort ein Fahrzeug zur endgültigen Verwertung abgegeben wird und man dafür einen Zettel erhält, dann darf der Verwerter logischerweise Einzelteile des Fahrzeuges weiterverwerten/weiterverkaufen - er darf aber nicht das Auto als Ganzes wieder in Verkehr bringen. Denn eben für jene endgültige Verwertung hat der ursprüngliche Eigentümer ja den Zettel erhalten (welcher z.B. bei der Abwrackprämie notwendig war, damit man den staatlichen Zuschuss bekommen hat). Sollte der Verwerter hingegen das Auto nicht selbst verwerten, sondern es zur Verwertung an Dritte weitergegeben haben, darf dieser Dritte -aufgrund des ursprünglichen Verwertungsvertrags- das Auto ebenfalls nicht nochmal als Ganzes in Verkehr bringen, sondern muss es fachgerecht verwerten/entsorgen...
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Torsten1973
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

Beitrag von Torsten1973 »

reneromann hat geschrieben: 03.04.2020, 19:00 Übrigens könnte diese Situation 1:1 derjenigen eines Autoverwerters entsprechen:
Wenn dort ein Fahrzeug zur endgültigen Verwertung abgegeben wird und man dafür einen Zettel erhält, dann darf der Verwerter logischerweise Einzelteile des Fahrzeuges weiterverwerten/weiterverkaufen - er darf aber nicht das Auto als Ganzes wieder in Verkehr bringen. Denn eben für jene endgültige Verwertung hat der ursprüngliche Eigentümer ja den Zettel erhalten (welcher z.B. bei der Abwrackprämie notwendig war, damit man den staatlichen Zuschuss bekommen hat). Sollte der Verwerter hingegen das Auto nicht selbst verwerten, sondern es zur Verwertung an Dritte weitergegeben haben, darf dieser Dritte -aufgrund des ursprünglichen Verwertungsvertrags- das Auto ebenfalls nicht nochmal als Ganzes in Verkehr bringen, sondern muss es fachgerecht verwerten/entsorgen...
Deshalb wurden (und werden) auch soviele Fahrzeuge außer Landes gebracht. In z.B. Afrika kräht da kein Hahn nach.

In Bezug auf die Fritzboxen ist es ein Rätselraten, an wen und unter welchen Voraussetzungen Unitymedia die Boxen verkauft hat. Kurioserweise wurden und werden die aber als eigene Endgeräte hier im VFW- und vorher UM-Netz aktiviert. Also zumindest das letzte lässt mich dann doch zweifeln, ob die Boxen nicht doch komplett ohne irgendwelche Vorbehalte verkauft wurden.
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler

Beitrag von reneromann »

Torsten1973 hat geschrieben: 03.04.2020, 19:15
reneromann hat geschrieben: 03.04.2020, 19:00 Übrigens könnte diese Situation 1:1 derjenigen eines Autoverwerters entsprechen:
Wenn dort ein Fahrzeug zur endgültigen Verwertung abgegeben wird und man dafür einen Zettel erhält, dann darf der Verwerter logischerweise Einzelteile des Fahrzeuges weiterverwerten/weiterverkaufen - er darf aber nicht das Auto als Ganzes wieder in Verkehr bringen. Denn eben für jene endgültige Verwertung hat der ursprüngliche Eigentümer ja den Zettel erhalten (welcher z.B. bei der Abwrackprämie notwendig war, damit man den staatlichen Zuschuss bekommen hat). Sollte der Verwerter hingegen das Auto nicht selbst verwerten, sondern es zur Verwertung an Dritte weitergegeben haben, darf dieser Dritte -aufgrund des ursprünglichen Verwertungsvertrags- das Auto ebenfalls nicht nochmal als Ganzes in Verkehr bringen, sondern muss es fachgerecht verwerten/entsorgen...
Deshalb wurden (und werden) auch soviele Fahrzeuge außer Landes gebracht. In z.B. Afrika kräht da kein Hahn nach.
Und genau da liegt das Problem: Hier wird für eine ordnungsgemäße Entsorgung bezahlt und statt sich darum zu kümmern, wird damit dann noch Geld gemacht.
Und am Ende kümmert es dann niemanden mehr, dass unser Schott (egal ob auf ein fahruntaugliches Fahrzeug -oder- auf Elektrogeräte bezogen) dort dann die Umwelt vergiftet, weil sich dort niemand um eine fachgerechte Entsorgung kümmert.
In Bezug auf die Fritzboxen ist es ein Rätselraten, an wen und unter welchen Voraussetzungen Unitymedia die Boxen verkauft hat. Kurioserweise wurden und werden die aber als eigene Endgeräte hier im VFW- und vorher UM-Netz aktiviert. Also zumindest das letzte lässt mich dann doch zweifeln, ob die Boxen nicht doch komplett ohne irgendwelche Vorbehalte verkauft wurden.
Muss UM denn die Boxen auf alle Ewigkeit sperren?
Und vor allem: Kann UM das überhaupt? Insbesondere wenn der Verkäufer ggfs. sogar an den DOCSIS-Zertifikaten rumgefummelt hat und somit den Geräten eine andere Seriennummer gibt...

VF (ex KD) hat ja eh keine Möglichkeit, diese Geräte -abseits vom DOCSIS-Zertifikat, sofern dies nicht manipuliert wurde- zu erkennen - denn VF hat diese Geräte ja nie in der Datenbank gehabt.