[VF West] Frage zu Sonderkündigungsrecht Umzug

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BohDo
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[VF West] Frage zu Sonderkündigungsrecht Umzug

Beitrag von BohDo »

Hallo zusammen,

ich ziehe am 31.5.2020 aus meiner Wohnung aus und am 01.06.2020 in meine neue Wohnung ein. In meiner neuen Wohnung kann Unitymedia/Vodafone meine Produkte nicht mehr anbieten (kein Kabelanschluss vorhanden).

Eine Kündigung von mir wurde bereits im April verschickt und auch von Vodafone bestätigt. Dass nach Telekommunikationsgesetz bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht gilt, wenn die Produkte nicht mehr angeboten werden, mit 3-monatiger Frist zum Tag des Umzuges zum Monatsende, weiß ich bereits.

Nun hat Vodafone mir die Kündigung aber erst zum 30.09.2020 bestätigt. Ich müsste also volle vier Monate ohne Leistung weiter bezahlen (Juni, Juli, August, September).

Nach meinem Verständnis ist der Tag meines Umzuges der 31.05.2020 und das ist auch der letzte Tag, an dem ich an meiner alten Adresse die Produkte beziehen kann. Ab dem 01.06.2020 bin ich in der neuen Wohnung und kann die Produkte nicht mehr nutzen. Ich war daher von einem Kündigungstermin zum 31.08.2020 ausgegangen (3 Monate ohne Leistung: Juni, Juli, August). Oder sehe ich das falsch?

Danke schon mal für Antworten und Hilfe!
El_Cid
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Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht Umzug

Beitrag von El_Cid »

Hallo BohDo,

ich bin deiner Meinung was die Fristberechnung angeht. Endet dein Vertrag evtl. regulär am 30.09.? Dann könnte es sein, dass hier entweder ein Bearbeitungsfehler vorliegt, oder die Kündigung angepasst wird, sobald ein Nachweis über den Umzug vorgelegt wird. Auf jeden Fall solltest du mal nachfragen.
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berlin69er
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Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht Umzug

Beitrag von berlin69er »

Das ist leider strittig...
Das Gesetz sagt eben nicht genau aus, zu welchem Termin es gilt.

Früher musste die komplette Laufzeit bezahlt werden, was dann auf 3 Monate verkürzt wurde.
Somit könnte man das als eine Art Entschädigung für den ISP sehen.
Es gab aber auch schon Gerichtsurteile, bei denen eine Kündigung zum Umzugstermin bestätigt wurde.
Hast du VF deinen Umzugstermin z.B. per Mietvertragskopie mitgeteilt?
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BohDo
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Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht Umzug

Beitrag von BohDo »

Hallo zusammen, danke für die Antworten.

Mein eigentlicher Vertrag hätte erst im März 2021 geendet, von daher ist der von Vodafone bestätigte Kündigungstermin 30.09.2020 sozusagen der Sonderkündigungstermin.
Ich habe Vodafone bislang telefonisch und schriftlich informiert, aber keine Meldebescheinigung eingereicht, da ich ja noch nicht am neuen Wohnstandort lebe.

Die Gerichtsurteile kenne ich und ich hatte auch recherchiert. Demnach gilt das 3-monatige Sonderkündigungsrecht zum Tag des Umzuges. Was das genau heißt, ist anscheinend nicht definiert. In den Veröffentlichungen auch der Verbraucherzentrale steht dazu, dass demnach bei Umzug 3 Monate ohne Leistung weitergezahlt werden müssen. Das heißt nach meinem Verständnis, dass die Frist ab Termin des Auszuges beginnt und dann 3 Monate in der neuen Wohnung ohne Leistung weiterbezahlt werden müssen.

Bei mir sind es nun aber volle 4 Monate bis zum 30.09.2020.
Ich habe dazu nochmal VF kontaktiert und höre mich mal bei der Verbraucherzentrale um...
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Torsten1973
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Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht Umzug

Beitrag von Torsten1973 »

Melde dich unbedingt am 31.05. bereits in der neuen Wohnung an, dann sinds Juni, Juli und August ;)
El_Cid
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Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht Umzug

Beitrag von El_Cid »

Ja du hast vollkommen recht. Nach der Änderung des TKG und Einführung des Sonderkündigungsrechts war nur noch strittig, wann denn diese Frist beginnt. Manche vertraten die Ansicht, dass die auch vor dem Umzug beginnen kann, dazu gab es auch unterschiedliche Urteile von Amtsgerichten. Dies ist aber nun endgültig geklärt, die Frist beginnt mit dem Umzug. Hier ist berliner69 nicht ganz auf dem laufendem, und darum geht es ja dir auch nicht. Hier muss ein Fehler vorliegen, da konnte ein Mitarbeiter wohl nicht bis drei zählen.
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Torsten1973
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Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht Umzug

Beitrag von Torsten1973 »

Ne, wenn der TE sich zum 31.05. ummeldet und das auch so auf der Ummeldebescheinigung eingetragen wird, ist der Fristbeginn im Mai, also 3 Monate zum Monatsende ist dann der 31.08. Wenn jedoch der 01.06. eingetragen ist, beginnt die Frist im Juni, somit verschiebt sich das Vertragsende um einen ganzen Monat.
El_Cid
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Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht Umzug

Beitrag von El_Cid »

Das passt schon mit dem 01.06. Da beginnt die Dreimonatsfrist und endet am 31.08. Andres sieht es aus, wenn er am 15.06. umzieht, da könnte es der 30.09. sein. Soweit ich bisher gelesen habe, macht es VF tagegenau
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Torsten1973
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Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht Umzug

Beitrag von Torsten1973 »

Dein Wort in Vodafones Gehörgang ;) Bei VFW läuft es so wie ich es geschrieben habe - immer noch, das war bei UM bereits so.