Hallo,
ein Freund ist umgezogen und hat gestern Kabel Digital bei KD beuaftragt.
Der Fernseher funktioniert aber nich nicht, das Kabel am HÜP ist heraus gezogen.
Darf er gleich das Kabel anklemmen?
Anschluß beauftrag und gesperrt
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Re: Anschluß beauftrag und gesperrt
Hi superwillm,
hat er von Kabel Deutschland einen schriftlichen Vertrag bekommen bzw. ist schon der Techniker gekommen hat hat das Kabel reingesteckt. Etwas mehr Info wäre wünschenswert. Mal bei Kabel Deutschland anrufen.
hat er von Kabel Deutschland einen schriftlichen Vertrag bekommen bzw. ist schon der Techniker gekommen hat hat das Kabel reingesteckt. Etwas mehr Info wäre wünschenswert. Mal bei Kabel Deutschland anrufen.

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Re: Anschluß beauftrag und gesperrt
bzw ist es ein mehrfamilienobjekt?
ist der verteilerkasten abschießbar, oder ist nur ein HÜP?
einfamilienhäuser haben einen ÜP, der aber nur mit einem vertrag geöffnet werden darf, ansonsten macht man sich strafbar
ist der verteilerkasten abschießbar, oder ist nur ein HÜP?
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Re: Anschluß beauftrag und gesperrt
Er darf eigentlich nichts am ÜP machen. Insbesondere wenn der ÜP verplombt ist, sollte er die Finger davon lassen. Da muss KD vorbeikommen und wieder anschliessen. Also am besten mal anrufen und das denen mitteilen.
Erst ab dann muss auch gezahlt werden.
Erst ab dann muss auch gezahlt werden.
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Re: Anschluß beauftrag und gesperrt
Hallo,soundclub hat geschrieben:bzw ist es ein mehrfamilienobjekt?
ist der verteilerkasten abschießbar, oder ist nur ein HÜP?
einfamilienhäuser haben einen ÜP, der aber nur mit einem vertrag geöffnet werden darf, ansonsten macht man sich strafbar
nein, ein normales Einfamilienhaus mit einem kleinen HÜP, der mit ner Kreuz-Schraube aus Kunstoff verschlossen ist.
Auf einem kleinen Aufkleber steht, das die unberechtigte Anschaltung verfolgt wird. Da steht aber nichts, (so wie bei Stromzählern) daß das Lösen der Plombe strafbar ist.
Liegt denn eine unberechtigte Anschaltung vor, wenn der Auftrag heraus ist und die Auftragsbestätigung per Mail bereits da?
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Re: Anschluß beauftrag und gesperrt
es gibt keine auftragsbestärigung per email...nur eine bestellbestätigung...
d.h. auftragsbestätigung abwarten (per post) und dann das kundenservice kontaktieren,
@schoppe
bei einem verplombten HÜP wo ein NE3 Vertrag geschrieben wird, wird niemand zum anklemmen rausfahren...jedenfalls nicht kostenfrei...das kundenservice veranlasst das bei NE3 Kunden für zusätzliche 49,50 euro...nur bei NE4 Versorgungen, der Kunde ist berechtigt sich bei einem aktiven vertrag die plombe zu entfernen und sein kabel anzuschließen, wünschte auch das wär anders, weil wir damit oft zu kämpfen haben...
d.h. auftragsbestätigung abwarten (per post) und dann das kundenservice kontaktieren,
@schoppe
bei einem verplombten HÜP wo ein NE3 Vertrag geschrieben wird, wird niemand zum anklemmen rausfahren...jedenfalls nicht kostenfrei...das kundenservice veranlasst das bei NE3 Kunden für zusätzliche 49,50 euro...nur bei NE4 Versorgungen, der Kunde ist berechtigt sich bei einem aktiven vertrag die plombe zu entfernen und sein kabel anzuschließen, wünschte auch das wär anders, weil wir damit oft zu kämpfen haben...