Flole hat geschrieben: ↑06.07.2020, 00:41
reneromann hat geschrieben: ↑05.07.2020, 23:57
Sollte dies gegeben sein, so stellt die falsche Ortsnetzkennzahl eigentlich "nur" eine kosmetische Sache.
Nein, die BnetzA schreibt dazu in Verfügung 25/2006:
Sollte die Bundesnetzagentur feststellen, dass eine abgeleitete Zuteilung ohne Beachtung des
Ortsnetzbezuges erfolgt ist bzw. trotz Wegfall des jeweiligen Ortsnetzbezuges eine
Ortsnetzrufnummer weiterhin genutzt wird, ordnet die Bundesnetzagentur gegenüber dem
Anbieter die Abschaltung der betroffenen Rufnummer an.
Man riskiert also das sobald es auffällt die Nummer weggenommen wird und man allen eine neue Nummer mitteilen muss. Natürlich kann man nun einfach selbst eine solche Meldung machen und dann darauf warten das die BNetzA die Nummer abschaltet wenn VF sich nicht rührt.
Das ist hier aber nicht einschlägig. Es gibt aber durchaus Gemeinden, die mehrere Vorwahlen besitzen - gerade am Rande größerer Städte durchaus gängig.
Was nicht geht, ist die Zuteilung einer Münchener Nummer für einen Hamburger Anschluß - die Frage ist also nur: Gibt es in der Gemeinde mehrere Vorwahlen -und- ist die "falsche" Vorwahl eine davon? Wenn ja, dann ist der Ortsnetzbezug weiterhin gegeben...
Um ein Beispiel zu bringen:
Wittenförden bei Schwerin besitzt einerseits die Ortsvorwahl 03869, z.T. werden aber auch Rufnummern aus dem Bereich 0385 (Schwerin) zugeteilt.
Welche Nummer man bekommt, hängt dann primär davon ab, in welchem Block der jeweilige Anbieter noch Nummern frei hat.