Es wäre vielleicht besser, hier nur die Periode von 2021 bis 2024 heranzuziehen, da in der Periode von 2017 bis 2020 auch die Nachzahlungen ab 2013 mit drin sind.Die von der ARD angemeldeten Kosten der Kabelverbreitung (s. Tab. 31) belaufen sich von 2017 bis 2024 auf 288,1 Mio. €. Das sind 17,1 % der Verbreitungskosten. Beim ZDF (s. Tab. 33) sind es 37,8 Mio. € bzw. 6,1 % der Verbreitungskosten und beim Deutschlandradio (s. Tab. 35) 7,6 Mio. € bzw. 5,8 % der Verbreitungskosten.
Dann läge der Anteil der Kabelverbreitung für die ARD bei 10,0%, beim ZDF bei 6,4% und beim Deutschlandradio bei 2,5%.
Sind immer noch Unterschiede, und aufgrund der der Vertraulichkeit unterliegenden Verträge wird es auch nicht erhellender, aber ich könnte mir da schon Möglichkeiten vorstellen, die das Ganze zumindest ein bisschen erklären.
Die ARD hatte im Kabel wesentlich mehr analoge Frequenzen (meist vier oder fünf, wenn man KiKa dazurechnet) als das ZDF (zwei, mit 3sat). Digital ist das Verhältnis zwischen ARD und ZDF trotz "Effizienzgewinn durch die Analogabschaltung" bei 4 zu 1. Das alleine erklärt jedoch nicht den sehr hohen Betrag bei der ARD von 2017 bis 2020, da muss noch was anderes im Spiel sein...
In der Periode 2021 bis 2024 passt das Verhältnis (4 zu 1) jedoch bei den Kabelverbreitungskosten, der Knackpunkt bzw. das intransparente dürften also die Nachzahlungen sein.