[VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
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Re: [VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
Sie es mal so, wenn der Vermieter den TV-Anbieter wechselt (auch wenn nur über die Nebenkosten) so ist er doch verpflichtet seine Mieter vorher darüber zu informieren.
Da er dies nicht getan hat, ist der Anbieterwechsel hinfällig und es muss der vorhergehende Vertragsgegenstand wiederhergestellt werden.
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Re: [VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
Richtig! Ansprechpartner dafür ist aber der Vermieter, nicht der Anbieter...
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Re: [VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
Naja, zum einen ist nicht klar ob er das nicht vielleicht getan hat (im ersten Post konnte der TE es ja nicht glauben das sofern ein anderer Anbieter jetzt zuständig ist VF nicht mehr funktioniert) und zum anderen kann ein Vermieter davon ausgehen das keine anderen Produkte genutzt werden wenn die Gestattung nicht vorliegt, und dann braucht er auch niemanden zu informieren. Wozu auch? Wenn der Elektrizitätsversorger für den Allgemeinstrom gewechselt wird dann muss auch niemand informiert werden, ebensowenig beim Gasversorger. Ich sehe nicht warum dies beim Zulieferer der Signale für das Kabelfernsehen anders sein sollte, das dort noch andere Dienste mit drüber laufen kann der Vermieter weder wissen noch ahnen wenn er dies nicht gestattet hat.NoNewbie hat geschrieben: 29.09.2020, 14:48 Sie es mal so, wenn der Vermieter den TV-Anbieter wechselt (auch wenn nur über die Nebenkosten) so ist er doch verpflichtet seine Mieter vorher darüber zu informieren.
Da er dies nicht getan hat, ist der Anbieterwechsel hinfällig und es muss der vorhergehende Vertragsgegenstand wiederhergestellt werden.
Ansprechpartner für die Kündigung ist nun VF und natürlich nicht der Vermieter, wobei man natürlich dem Vermieter sagen kann wie unzufrieden man damit ist wie es gelaufen ist, das interessiert ihn dann oder halt nicht. Zwingen den Vertrag zurückzustellen kann man ihn meines Wissens nach nicht.
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Re: [VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
Ich habe nicht von der Kündigung geschrieben, sondern für Fragen zu der Umstellung bzw. der (unwahrscheinlichen) Rückabwicklung wäre der Vermieter Ansprechpartner.
Und natürlich hat der Vermieter auch die Pflicht zu informieren, wenn nur TV gewechselt wird. Allein schon darum, damit die passende Technik für den Empfang genutzt werden kann.
Strom bleibt immer Strom, egal von wem. Kanallisten und Verschlüsselungen hingegen können sich ändern.
Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass es hier im Forum einige Personen gibt, die nicht mehr der Hilfe wegen posten, sondern nur der reinen unnützen Diskussion und quasi Besserwisserei wegen. Offenbar müssen das sehr einsame Menschen sein, wenn sie keine anderen Probleme haben. Aber irgendwann gehen ihnen sicher auch hier die „Gesprächspartner“ aus.
Und natürlich hat der Vermieter auch die Pflicht zu informieren, wenn nur TV gewechselt wird. Allein schon darum, damit die passende Technik für den Empfang genutzt werden kann.
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Re: [VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
Im Übrigen: Was hat eine Multimediagestattung denn mit TV zu tun?
Wie man hier sieht, waren zusätzlich zum Kabelanschluss über die Mietnebenkosten (?) noch Zusatzangebote wie auf jeden Fall GigaTV und womöglich sogar noch Pay-TV gebucht, was jetzt beides nicht mehr funktioniert. Für diese Produkte braucht es aber meines Wissens keine Multimediagestattung.
Der Mieter muss also wissen, wenn das Signal auf einen anderen Anbieter umgestellt wird, damit er diese Zusatzpakete rechtzeitig selber aus wichtigem Grund kündigen kann (und das kann auch nur der Mieter). Sonst berechnet Vodafone die eventuell weiter oder stellt den Mieter womöglich noch auf einen ENV um, da der Mehrnutzervertrag weggefallen ist.
Und dazu kommt, wie berlin69er schon schrieb, dass sich der Mieter ja auch um die passende Technik beim neuen Anbieter kümmern muss.
EDIT: Bzw. @Skoennecke: Oder hast du bisher sowieso schon die normale Einzelnutzergebühr für den Kabelanschluss gezahlt?
Wie man hier sieht, waren zusätzlich zum Kabelanschluss über die Mietnebenkosten (?) noch Zusatzangebote wie auf jeden Fall GigaTV und womöglich sogar noch Pay-TV gebucht, was jetzt beides nicht mehr funktioniert. Für diese Produkte braucht es aber meines Wissens keine Multimediagestattung.
Der Mieter muss also wissen, wenn das Signal auf einen anderen Anbieter umgestellt wird, damit er diese Zusatzpakete rechtzeitig selber aus wichtigem Grund kündigen kann (und das kann auch nur der Mieter). Sonst berechnet Vodafone die eventuell weiter oder stellt den Mieter womöglich noch auf einen ENV um, da der Mehrnutzervertrag weggefallen ist.
Und dazu kommt, wie berlin69er schon schrieb, dass sich der Mieter ja auch um die passende Technik beim neuen Anbieter kümmern muss.
EDIT: Bzw. @Skoennecke: Oder hast du bisher sowieso schon die normale Einzelnutzergebühr für den Kabelanschluss gezahlt?
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
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Re: [VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
Hallo zusammen, heute war ich bei Willy Tel. Die sagten mir, dass Vodafone da es verpennt hat. Ich hätte mich auch bei der Hausverwaltung gemeldet und die sagten mir, es sind nur die Kabel für Kabel-TV verlegt worden und das hat nichts mit dem Internet zu tun. Bei mir aber schon, wenn ich das Cable max Product von VF/KD beziehe und mein Internet aus der Kabeldose kommt. Ich hab jetzt mit Willy Tel den Vertrag geschlossen und werde gleich das Sonderkündigungsschreiben an VF senden. Es läuft ja immer noch nichts von denen werden Internet noch Telefon und bis Willy Tel liefert, sind auch die 11 Tage zumutbaren Ausfalls rum. Ich muss dazusagen, dass ich im vermieteten Eigentum lebe und die Hausverwaltung hier das meiste regelt el
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Re: [VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
Also Eigentum... dann hätte der Eigentümer darüber informieren müssen.. bzw eigentlich die Hausverwaltung.
Gab es nicht mal einen Aushang?
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Re: [VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
Bei uns kann die Hausverwaltung nichts regeln, ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Maximal ne Glühbirne zum Wechseln können die eigenständig kaufen. Demnach hätte dein Vermieter, der ja Eigentümer ist, darüber Bescheid wissen müssen und dich informieren müssen. Sowas läuft auch nicht gerade von heute auf morgen ab. Da hatte es also Vorlaufzeit gegeben. Wenn bei euch ein MNV bestand, der nur den Kabelanschluss als solches beinhaltet, ohne sonstige Zusatzleistung, bleibt es dem Mieter (Eigentümer) überlassen, was er zusätzlich mit Vodafone abschließt. Da ist die Aussage der Hausverwaltung schon fast frech, da wäre doch nur das TV betroffen, nicht der Internetzugang. Das zeigt mir nur, dass die keine Ahnung davon haben, welche Dienste per Kabelanschluss bezogen werden können.
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Kabel: I&P Business Cable Max 1000 mit fester IP - Eigene Fritz!Box 6660 - GigaTV 4K
DSL: MagentaZuhause L (116/46 Mbit) inkl. MagentaTV Entertain - Fritz!Box 7590 - MediaReceiver MR401 und Apple TV 4K
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Re: [VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
DVB-C ist bei beiden Anbietern gegeben, die passende Technik für den Empfang ist also vorhanden.berlin69er hat geschrieben: 29.09.2020, 15:49 Und natürlich hat der Vermieter auch die Pflicht zu informieren, wenn nur TV gewechselt wird. Allein schon darum, damit die passende Technik für den Empfang genutzt werden kann.
DVB-C bleibt DVB-C, egal von wem. Kanallisten ändern sich öfters mal wenn VF was auf oder abschaltet, da kriegt der Vermieter aber vorher gar keine Information drüber und kann diese dann auch gar nicht weitergeben. Scheinbar muss man die Mieter also nicht informieren wenn sich Kanallisten ändern, denn offensichtlich kann er es auch gar nicht. Für verschlüsselte Programme braucht es auch wieder eine Genehmigung (komme ich gleich noch zu, DerSarde ist da etwas "schöner" drauf eingegangen).berlin69er hat geschrieben: 29.09.2020, 15:49 Strom bleibt immer Strom, egal von wem. Kanallisten und Verschlüsselungen hingegen können sich ändern.
Ja das ist mir auch aufgefallen, "der Hilfe wegen" bedeutet ja auch immer das Beiträge/Antworten korrekt sein müssen, ansonsten können sie schon den Zweck des Helfens nicht erfüllen, einfach was ausdenken kann sich jeder Fragende wohl auch selber. Man kann nun natürlich den TE jetzt zum Anwalt schicken voller Hoffnung das alles so nicht in Ordnung war, er lässt sich dann schön beraten und am Ende kommt dann die Rechnung für 300 € mit dem "Rechtsgutachten" das es bei niemandem was zu holen gibt und auch eine Umstellung zum alten Anbieter nicht erzwungen werden kann. Das ist mir in letzter Zeit auch schon oft hier aufgefallen, beim Geld von anderen ausgeben sind alle immer ganz ganz schnell, "kauf dies", "beauftrage das", "verklag den", und immer wenn man dann mal sagt "und wenns das nicht ist übernimmst du die Kosten?" wirds auf einmal ganz still und man ist sich doch nicht mehr so sicher....berlin69er hat geschrieben: 29.09.2020, 15:49 Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass es hier im Forum einige Personen gibt, die nicht mehr der Hilfe wegen posten, sondern nur der reinen unnützen Diskussion und quasi Besserwisserei wegen. Offenbar müssen das sehr einsame Menschen sein, wenn sie keine anderen Probleme haben. Aber irgendwann gehen ihnen sicher auch hier die „Gesprächspartner“ aus.
Die "klassischen" Multimediagestattungen beinhalten immer den PunktDerSarde hat geschrieben: 29.09.2020, 16:19 Im Übrigen: Was hat eine Multimediagestattung denn mit TV zu tun?
sowieDas Breitbandnetz bietet u.a. folgende Dienste:
TV-Programme
Hörfunkprogramme
Multimediale Dienste (z.B. Internet, Telefonie) sowie weitere über das Breitbandkabel mögliche Kommunikationsdienste
Dabei geht es genau um einen solchen Fall. Die TV-AGB koppeln das ganze dann auch wieder an eine Einverständniserklärung:Die Gestattung umfasst weiterhin das Recht, dem Wohnungsnutzer* für die umseitig aufgeführten Dienste in den aufgeführten
Häusern Einzelverträge anzubieten und mit ihm abzuschließen.
Für den Fall, dass nach Ende der Gestattung Verträge mit Wohnungsnutzern bestehen, ist Kabel Deutschland auch dann noch
berechtigt, diese Verträge zu erfüllen. Der Abschluss von weiteren Verträgen mit Wohnungsnutzern ist nach Ende der Gestattung
ausgeschlossen.
Das ganze heißt dann zwar nicht mehr Multimediagestattung, aber eine solche deckt das ganze auch mit ab (das wäre quasi die "große" Einverständnisserklärung die gleichzeitig die "kleine" beinhaltet). Es geht dabei insbesondere darum, das man als Vermieter natürlich von einem Anbieter auch eine entsprechende Vergütung verlangen kann wenn dieser das Netz nutzen möchte, so wie VF dies von den TV-Sendern auch macht. Letztendlich ist es ein fremdes Netz das man gerne nutzen möchte um eigene Dienste anzubieten, das kann man nicht immer einfach so ohne weiteres tun. Ich darf ja auch nicht einfach das Koax-Kabel dazu nutzen um zum Nachbarn ein paar Häuser weiter eine lokale Verbindung herzustellen (obwohl man mit genug Power und einer hohen Frequenz einfach über den bisherigen Frequenzen laufen würde) nur weil ich einen VF Fernseh- oder Internetvertrag habe oder gar sowieso an das Netz angeschlossen bin.Vodafone behält sich vor, die Erbringung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen im Einzelfall von einer grundsätzlich vom Kunden einzuholenden Einverständniserklärung des Betreibers des Hausnetzes oder sonstiger dinglich Berechtigter abhängig zu machen, sofern andernfalls ein unberechtigter Eingriff in die Rechte des Betreibers des Hausnetzes oder des sonstigen dinglich Berechtigten nicht ausgeschlossen werden kann.
Aber die Einverständnisserklärung, und wenn man das Spiel jetzt bis zum bitteren Ende spielen möchte dann wird VF die als nächstes Verlangen und der Vermieter die natürlich verweigern. Und dann haben wir die Situation das Vodafone auf die Einverständniserklärung wartet und so lange die Leistungen nicht erbringen muss. Das sollte man sich genau überlegen ob man diesen Weg gehen möchte, da steht nämlich so erstmal nichts darüber das der Kunde seinen Teil des Vertrages dann auch nicht erfüllen muss.....DerSarde hat geschrieben: 29.09.2020, 16:19 Wie man hier sieht, waren zusätzlich zum Kabelanschluss über die Mietnebenkosten (?) noch Zusatzangebote wie auf jeden Fall GigaTV und womöglich sogar noch Pay-TV gebucht, was jetzt beides nicht mehr funktioniert. Für diese Produkte braucht es aber meines Wissens keine Multimediagestattung.
Ohne Auftrag wird das nichts, und da man gar nicht liefern kann auch nicht. Die Pakete kündigen müsste eigentlich VF, denn VF ist hier in der Position die Leistung nicht mehr erbringen zu können, der Mieter kann immer noch zahlen und damit seinen Teil des Vertrages erfüllen. Auch dafür gibt es einen AGB-Punkt (zumindest wenn es um TV-Connect geht, aber ein MNV dürfte hier analog zu behandeln sein):DerSarde hat geschrieben: 29.09.2020, 16:19 Der Mieter muss also wissen, wenn das Signal auf einen anderen Anbieter umgestellt wird, damit er diese Zusatzpakete rechtzeitig selber aus wichtigem Grund kündigen kann (und das kann auch nur der Mieter). Sonst berechnet Vodafone die eventuell weiter oder stellt den Mieter womöglich noch auf einen ENV um, da der Mehrnutzervertrag weggefallen ist.
Genau das ist ja wünschenswert, eine eigene Kündigung wäre im nächsten Satz erwähnt und da sind die Aussichten dann nicht mehr ganz so schönEndet das Vertragsverhältnis hinsichtlich Vodafone TV Connect während der Vertragslaufzeit der digitalen Produkte aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grunde, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der digitalen Produkte
Man darf also hier explizit nicht selbst kündigen (denn dann hätte man die Kündigung zu vertreten) sondern mann muss sich kündigen lassen. (Wobei mir hier jetzt nicht ganz klar ist ob es um die Kündigung von TV-Connect geht oder die Kündigung der Zusatzprodukte. Sinn machen würde es eigentlich nur für die Zusatzprodukte....)Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden.
Vermietetes Eigentum kann auch heißen das es einen Eigentümer gibt der eine Wohnung hat und diese vermietet (eigentlich ist das auch die einzige sinnvolle Definition, alles andere wäre doch "Eigentum" oder "Miete"?), dann geht natürlich der Eigentümer zur Eigentümerversammlung (oder halt nicht weil es ihn gar nicht interessiert) und nicht der Mieter (weil der gar nicht berechtigt dazu ist, außer er wird bevollmächtigt), und wer dann natürlich das alles mitkriegt und wer ahnungslos da drin wohnt ist wohl auch klar.
Frech wäre es nur wenn man das Einverständnis hat, das zeigt so lediglich das es scheinbar verpennt wurde die nötigen Genehmigungen einzuholen, denn dann wüsste die Hausverwaltung davon.... Oder aber dort wurde diese verlegt oder vergessen.Onslaught hat geschrieben: 29.09.2020, 18:28 Da ist die Aussage der Hausverwaltung schon fast frech, da wäre doch nur das TV betroffen, nicht der Internetzugang. Das zeigt mir nur, dass die keine Ahnung davon haben, welche Dienste per Kabelanschluss bezogen werden können.
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Re: [VFKD] Totalausfall VD/KD seit Mittwoch
Am Besten, du „diskutierst“ einfach mit dir alleine weiter, denn ums eigentliche Thema gehts bei deinen Phrasen doch schon nicht mehr. Vielleicht einfach noch mal die Fragestellung des TE lesen.
Wäre auch nicht der erste Thread, der so zerstört wird...
Wäre auch nicht der erste Thread, der so zerstört wird...

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